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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das VG Ansbach hat im Urteil vom 223.0.2022 (Az. AN 14 K
20.00083) über Untersagung einer Videoüberwachung entschieden.
Natürlich ist diese Entscheidung bedeutend für den Einsatz von
Videoüberwachung, aber die Ausführungen zur Einwilligung und zur
Interessenabwägung sind darüber hinaus generell relevant.
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