Vergabekammer BaWü: Latentes Risiko des Zugriffs begründet (unzulässige) Drittlandübermittlung

Vergabekammer BaWü: Latentes Risiko des Zugriffs begründet (unzulässige) Drittlandübermittlung

vor 3 Jahren
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Beschreibung

vor 3 Jahren

Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich in ihrem Beschluss
vom 13.07.2022, 1 VK 23/22, mit der Frage befasst, wann eine
Drittlandübermittlung (besser: Drittlandtransfer) vorliegt, und
ob diese zulässig ist. Damit wird frisches Öl in das Feuer
Drittlandtransfer gegossen, aber ob es überzeugen mag, steht auf
einem anderen Blatt...


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