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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Forderungsabtretung ist im Zivilrecht seit über 120 Jahren
anerkannt – und zwar grundsätzlich ohne Zustimmungsvorbehalt des
Schuldners. Die Forderungsabtretung erfordert aber auch die
Übermittlung personenbezogener Daten. Über die Zulässigkeit
besteht weitgehend Einigkeit – über die Rechtsgrundlage nicht.
Der Podcast hinterfragt die Diskussion über die Rechtsgrundlage
und ihre Auswirkungen vor allem auch im Kontext von
Widerspruchsmöglichkeit und Hinweispflichten.
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ottosc.hm/dsgvo
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