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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Vertrag zugunsten Dritter ist im deutschen Zivilrecht
anerkannt und tritt in der Praxis auch immer wieder auf. Auf
welche Rechtsgrundlage stützt aber der zur Leistung an den
Dritten Verpflichtete die Verarbeitung der Daten des Dritten?
Dieser Frage geht der Podcast nach.
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ottosc.hm/dsgvo
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