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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom
12.01.2023 (Rs. C‑154/21) den Auskunftsanspruch in Bezug auf die
Benennung der (Kategorie der) Empfänger (Art. 15 Abs. 1 lit. c
DSGVO) konkretisiert. Der Tenor der Entscheidung überrascht nicht
zwingend. Die Begründung enthält aber Anhaltspunkte für die
zukünftige Rechtsprechung und auch zur Anwendung der Artt. 13, 14
DSGVO in Bezug auf die Benennung der Kategorie der Empfänger.
Weitere Fragen drängen sich infolge der Entscheidung geradezu
auf, sind aber durch den EuGH nicht beantwortet. Der Podcast
beleuchtet die Entscheidung daher über den reinen Tenor hinaus.
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