EuGH: Was bleibt vom Beschäftigtendatenschutz?!
23 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 30.03.2023
(Rs. C-34/21) mit der deutschen Regelung zum
Beschäftigtendatenschutz nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG –
also der Verarbeitung zur Durchführung des
Beschäftigungsverhältnisses – befasst. Der Podcast geht der Frage
nach, was von der Regelung bleibt, und wie es sich auf ein
zukünftiges Beschäftigtendatenschutzrecht auswirkt.
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