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Beschreibung
vor 3 Jahren
Mit Urteil vom 04.05.2023 hat der EUGH (Rs. C-300/21) drei
wesentliche Fragen zum DSGVO-Schadensersatz entschieden. Diese
Entscheidung ist eine erste wesentliche Weichenstellung für die
Bemessung des Ersatzes bei immateriellen Schäden
(„Schmerzensgeld“). Der Podcast stellt die Entscheidung dar und
stellt sie in den Kontext des DSGVO-Schadensersatzes.
Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu
DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen
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