Der EuGH und der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Der EuGH und der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

21 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

Der EuGH hat am 04.05.2023 zur Auslegung des Art. 15
Abs. 3 DSGVO entschieden (Rs. C-487/21). Die Entscheidung
befasst sich mit der Frage, was „Kopie“ im Sinne des Art. 15
Abs. 3 DSGVO bedeutet. Es bestehen jedoch Zweifel, ob der
EuGH hier wirklich für eine Klärung gesorgt oder der
Herausforderung zur Auskunftserteilung nur eine weitere Dimension
hinzugefügt hat.


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