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  4. Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema „Änderung der Hausmannsrechtsprechung?“
Zu Gast bei Jörn Hauß ist VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann,
langjähriges Mitglied der Unterhaltskommission des Deutschen
Familiengerichtstags. Die Gesprächspartner nehmen die
Entscheidung des OLG Celle v. 17.1.2022 – 15 UF 111/21 zum Anlass
zu fragen, ob diese eine Weichenstellung in eine neue Richtung
des Unterhaltsrechts ist und die Rechtsprechung damit eine
Neubewertung der Familienarbeit von Männern und Vätern vollzieht.
Der Vater hatte trotz Unterhaltspflichten gegenüber einem
minderjährigen Kind aus einer ersten Beziehung die
Kindesbetreuung in der zweiten Beziehung unter Aufgabe seiner
Arbeitsstelle übernommen, um seiner neuen Frau die Fortsetzung
und Beendigung ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Hauß und Schürmann verneinen eine tiefgreifende Änderung der
Hausmannrechtsprechung, sehen nur einen Perspektivwechsel
insofern, als die Rechtsprechung bislang nur das gegenwärtige
Einkommen in den Blick genommen, andere schwergewichtige Gründe“
hingegen nicht akzeptiert habe. Hier geht es um die
Zukunftsperspektiven und den deshalb unterhaltsrechtlich nicht zu
beanstandenden bestmöglichen Einsatz der Ressourcen in der neuen
Familie. Für einen überschaubaren Zeitraum muss dabei der
Unterhaltsanspruch der minderjährigen Tochter aus erster
Beziehung zurücktreten.

 

Wer es nachlesen möchte: OLG Celle v. 17.1.2022 – 15 UF 111/21,
FamRZ 2022, 942 – zu lesen auch im kostenlosen Test
unseres Aktionsmoduls Familienrecht!
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„Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema „Änderung der Hausmannsrechtsprechung?““

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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