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Beschreibung
vor 2 Jahren
Mit Urteil vom 26.10.2023 (Rs. C-307/22) hat sich der EuGH zum
vierten Mal in diesem Jahr mit dem Auskunftsanspruch befasst. Er
ist damit nicht nur in der Praxis, sondern auch in der
Rechtsprechung des EuGH ein Dauerbrenner. Der EuGH befasst sich
vor allem damit, zu welchem Zweck der Auskunftsanspruch geltend
gemacht werden kann, und was eine Kopie im Sinne des Art. 15 Abs.
3 DSGVO ist. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob zumindest
die Auslegung zur Kopie auf spezielle Sachverhalte wie im
konkreten Fall beschränkt ist.
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