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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Diskussion um den AI Act (KI Verordnung) schafft aktuell
Aufmerksamkeit für das Thema Künstliche Intelligenz, aber für das
Datenschutzrecht ist die Bewertung von Künstlicher Intelligenz
nicht erst und schon gar nicht erst aufgrund des AI Act eine
Aufgabe. Die Entwicklung und der Einsatz von KI muss
datenschutzrechtliche bewertet werden – unabhängig davon, ab wann
ein AI Act in Kraft tritt und (Jahre später) Geltung erlangt.
Allerdings kann und sollte eine datenschutzrechtliche Bewertung
schon jetzt im Lichte des AI Act(-Entwurfs) erfolgen. Damit geht
aber auch einher, die DSGVO als „Risikobeherrschungsgesetz“ zu
verstehen und die Parallelitäten in der Bewertung bereits jetzt
zu identifizieren.
Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster,
topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul
IT-Recht.
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