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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der EuGH hat sich insbesondere in seinen Entscheidungen vom
14.12.2023 (Rs. C-340/21) und vom 25.01.2024
(Rs. C-687/21) mit der Pflicht zur Risikobeherrschung nach
der DSGVO und deren Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche
befasst. Der Podcast beleuchtet die Pflicht zur
Risikobeherrschung und die Fortführung der Auslegung zu
Art. 82 DSGVO. Hat der EuGH damit – wie ich meiner – den
Ansatz einer datenschutzrechtlichen Verkehrssicherungspflicht
begründet?
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DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen
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