EuGH: Pflicht zum Risikomanagement, aber keine Risikofreiheit

EuGH: Pflicht zum Risikomanagement, aber keine Risikofreiheit

vor 2 Jahren
33 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Der EuGH hat sich insbesondere in seinen Entscheidungen vom
14.12.2023 (Rs. C-340/21) und vom 25.01.2024
(Rs. C-687/21) mit der Pflicht zur Risikobeherrschung nach
der DSGVO und deren Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche
befasst. Der Podcast beleuchtet die Pflicht zur
Risikobeherrschung und die Fortführung der Auslegung zu
Art. 82 DSGVO. Hat der EuGH damit – wie ich meiner – den
Ansatz einer datenschutzrechtlichen Verkehrssicherungspflicht
begründet?


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