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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das OLG Stuttgart hat mit seinem Beschluss vom 02.02.2024
(2 U 63/22) grundlegend zur Zulässigkeit der
Bereitstellung von Daten zur Direktwerbung mittels Briefpost zur
Neukundengewinnung Stellung genommen und diese im Anschluss an
die Vorinstanz bestätigt. Neben dem zutreffenden Ergebnis ist
auch die Begründung von grundlegender Bedeutung. Der Podcast
beleuchtet die Begründung!
Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu
DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen
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