Wirtschaftsnews vom 05. März 2024

Wirtschaftsnews vom 05. März 2024

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland


 


Thema heute:    Scheidung: Was passiert
mit gemeinsamen Versicherungen?


 


 


15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt
hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem
Ehe-Aus sollten die gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft
und angepasst werden. „Eine Scheidung oder die Aufhebung einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den
Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der
ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist
daher wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen
hin zu prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V.
(BdV).


Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer
Scheidung. Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen
wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet,
dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift
mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar
keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber
dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise
Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden.


Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist:
Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und
bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel
ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können
Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete
Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der
 Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer
melden. Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie
in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals
auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch
besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner
zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist.


Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch
verheiratet sind, trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen
Wohnung in eine neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin
der Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin:
Das ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als
ihre Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das
dokumentiert der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für
Noch-Ehefrau B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag
mitversichert ist – sie verliert demnach ihren
Versicherungsschutz, weiß davon aber im Zweifel nichts. Denn
mehrere Partner sind nicht versicherbar. Wenn sich also Paare
trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen
sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern.
 





 


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