Beschreibung

vor 11 Monaten

Heute geht es um das Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung. Ich
verweise dazu auch auf meine Folge: "Urlaubsantrag richtig
stellen".





- gesetzliche Regelung = Bundesurlaubsgesetz


- Urlaubszweck: Erholung


- Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ist unzulässig


- Ausnahme: Nebentätigkeit


- Sonderurlaub aus Arbeitsvertrag oder TV


- Schwerbehindertenurlaub


- 4 Wochen an gesetzlichen Jahresurlaub


- Wartezeit von 6 Monaten


- Urlaub und Urlaubsantrag


- keine Selbstbeurlaubung


- Arbeitsbeginn nicht zum Jahresanfang


- Teilurlaub / halbe Urlaubstage


- Ausscheiden in 2. Jahreshälfte


- Verfall von Urlaubsansprüchen


- Urlaubsabgeltung - nur nach Ende des AV





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Weitere Artikel:


1. Urlaub und Krankheit


2. Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?


3. Anspruch auf Jahresurlaub bei Kündigung zum 30.06.?





Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin





Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht



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