Mythen im Arbeitsrecht: Heute - ein Kündigungsschreiben muss eine Begründung enthalten!

Mythen im Arbeitsrecht: Heute - ein Kündigungsschreiben muss eine Begründung enthalten!

8 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten

- Unterschied zwischen Grund haben und Grund mitteilen


- Grund haben: ordentliche Kündigung bei KSchG


- Grund haben: außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB


- Grund mitteilen: später nach § 626 II, Satz 3 BGB


- Grund in Kündigung: kein Anspruch


- Ausnahmen: § 22 Abs. 3 BBiG und § 9 Abs. 3 S. 2 MuSchG bzw. § 1
a Abs. 1 KSchG





Artikel:


1. Informationen zur Kündigung - allgemein


2. Muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben?


3. Kündigung erhalten- was Sie nicht machen sollten!





Podcastfolgen:


1. Mythen im Arbeitsrecht: Heute - wenn im Aufhebungsvertrag
etwas von einer betriebsbedingten Kündigung steht, bekommt man
keine Sperre!


2. Mythen im Arbeitsrecht: Heute - nach bestandener Probezeit ist
man sicher?


3. Mythen im Arbeitsrecht: Heute - man muss 3 x abmahnen und darf
dann erst kündigen?





Homepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Prenzlauer Berlin/ Pankow

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