Buchstaben verkaufen – Teil 2 – Rechtsbelehrung Folge 37 (Jura-Podcast)
Nach den Basics tauchen wir tiefer in die Welt der vertraglichen
Regelungen zwischen Autoren und Verlagen ein.
1 Stunde 27 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 9 Jahren
Während wir in der Folge „Buchstaben verkaufen – Teil
1“ erläutert haben, welche Texte und welche Titel rechtlich
geschützt sind, geht es nun um deren „Verkauf“ oder rechtlich
gesprochen, um Verlags- und Autorenverträge.
Wir besprechen zuerst welche Art von Verträgen es überhaupt gibt
(z.B. NDAs, Letters of Intent, Optionsverträge und
Verlagsverträge). Anschließend widmen wir uns dem nicht ganz
einfachen Thema der Nutzungsrechte. Denn anders als man
vielleicht annehmen könnte, gibt es nicht das eine Urheberrecht
am Werk, das man pauschal übertragen kann.
Genau genommen ist es eine Vielzahl aller möglichen Rechte, die
einfach, exklusiv, örtlich und zeitlich beschränkt sowie auf
einzelne Nutzungsarten aufgeteilt (z.B. Print, E-Book, Hörbuch,
etc.) übertragen werden können. Zum Abschluss widmen wir uns den
Honoraren, Aktualisierungspflichten und auch der Frage,
welche Qualität ein Werk haben muss.
Sie merken also, es gibt viele Punkte, die AutorInnen beachten
müssen. Daher versuchen wir auch immer darauf hinzuweisen, was
davon relevant ist und wo Stolperfallen lauern. Auch wenn Sie das
Gefühl haben sollten, dies sei alles sehr kompliziert, werden Sie
nach dem Podcast für die nächsten Vertragsverhandlungen gut
gerüstet sein. Das gilt zudem nicht nur für AutorInnen, sondern
für alle die mit Urheberrechten beruflich zu tun haben.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören!
Inhalte des Podcasts
00:00:00 – Wann wird ein Vertrag geschlossen? Kann ein
Vertrag „aus Versehen geschlossen werden“?
00:04:00 – Das Verlagsgesetz und die Verlagsverträge. Kann
man Urheberrechte und Werktitel überhaupt ganz
abtreten? Kann ein Verlag ein Buch gegen den Willen des
Urhebers veröffentlichen? Rückrufsrecht wegen gewandelter
Überzeugung (§ 42 UrhG) und Rückrufrecht wegen
unterbliebener Veröffentlichung (§ 41 UrhG).
00:12:00 – Die Basics von NDAs (Non Disclosure Agreement),
d.h. Vertraulichkeitsvereinbarungen und warum Verlage sie nicht
gerne abschließen.
00:18:00 – Letter of intent
00:21:00 – Der Optionsvertrag
00:27:00 – Der Bestellvertrag
00:28:30 – Der Verlagsvertrag. Welche Funktion hat eine
Präambel? Was überträgt man mit dem Verlagsvertrag? Was sind
Nutzungsrechte und in welche Nutzungsarten lassen sie
eingliedern? Wie schützt die Zweckübertragungsregel § 31 Abs. 5
UrhG?
00:34:00 – Was ist der Unterschied zwischen einfachen und
ausschließlichen (exklusiven) Rechten. Was sind die Nutzungsarten
und wie kann man sie bestimmen?
00:41:30 – Kann man einen Vertrag über noch unbekannte
Nutzungsarten schließen (§ 31a UrhG)?
00:47:30 – Braucht man als Autor einen rechtlichen Berater?
00:53:00 – Beschaffenheit des Werkes und Zeitpunkt der
Ablieferung. Kann man die Qualität eines Textes vorab festlegen?
00:55:50 – Rücktrittsrecht des Verlages und die Pflicht zur
Rückzahlung von Vorschüssen.
01:01:50 – Zu Korrekturpflichten und dem Lektorat.
01:09:00 – Abrechnung, angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) und
der „Bestsellerparagraph“, bzw. Fairnessausgleich im § 32a
UrhG). Verramschung, Makulierung und
Aktualisierungspflichten.
Erwähnte Folgen:
Creative Commons – Rechtsbelehrung Folge 20
Angesprochene Quellen, Fälle, Gesetze und Urteile:
BGH, 07.10.2009 – I ZR 38/07 – Urteil des BGH zur
angemessenen Vergütung von Übersetzern
Gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer
Werke in deutscher Sprache
Häufige Tücken im Verlagsvertrag bei Fairlag – Aktionsbündnis
für faire Verlage
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37 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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