Rundfunklizenzen für Live-Videos und Streamer – Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast)

Rundfunklizenzen für Live-Videos und Streamer – Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast)

Wir erklären, wann Sie eine Rundfunklizenz brauchen, wie Sie mit ihr Rundfunkgebühren sparen und warum die Lizenzpflicht verbotene Zensur darstellt. Unterstützt werden wir von Rechtsanwalt Nicolas Maekeler, Syndikus beim heise Verlag.
1 Stunde 26 Minuten

Beschreibung

vor 8 Jahren

Die gesetzlichen Regelungen zur Rundfunklizenz kann man nicht
wirklich nachvollziehen. Da werden von jedermann angebotene
Live-Streams auf Twitch, Hangouts on Air bei YouTube oder
Live-Videos bei Facebook und Instagram,  mit großen
TV-Sendern gleichgestellt, sogar, wenn sie lediglich eine
Handvoll Zuschauer haben. Als Folge sind die Streamer gesetzlich
gezwungen, mindestens 1.000 Euro für eine Sendelizenz zu bezahlen
oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu riskieren.


Als Rechtfertigung für diesen gesetzlichen Zwang dienen die
Sorgen um die Frequenzknappheit und Monopolbildung im
Rundfunkmarkt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht zuletzt
1981 geäußert wurden. Da diese Gefahren im Internet jedoch
nicht mehr vorhanden sind, kann man die Lizenzpflicht sogar als
eine ungerechtfertigte Zensur betrachten.


Auch die Landesmedienanstalten erkennen das an und schlagen
eine Änderung des Gesetzes von einem Zulassungsverfahren, hin zu
einer „qualifizierten Anzeigepflicht„. Dennoch müssen sie bis
dahin das Gesetz vollziehen und verlangen öffentlichkeitswirksam
von Let’s Playern wie Piet Smiet und Gronkh eine Lizenz für deren
Live-Kanäle bei Twitch zu beantragen. Dabei wird gemunkelt, dass
die Behörden damit eine öffentliche Diskussion auslösen und so
den Gesetzgeber mittelbar zu einer Gesetzesänderung bewegen
wollen.



Wir bedanken uns bei unserem Gast, Rechtsanwalt Nicolas
Maekeler, Syndikus beim heise Verlag.



Wir haben die Rundfunklizenz genau unter die Lupe genommen und
klären auf, wer und unter welchen Voraussetzungen zur Beantragung
einer Rundfunklizenz verpflichtet ist.


Unterstützt werden wir fachlich vom Rechtsanwalt Nicolas
Maekeler (Twitter), Syndikus beim heise Verlag. Er hat das
Zulassungsverfahren für die #heiseshow begleitet und weiß nicht
nur viele Anekdoten zu erzählen, sondern auch wie Unternehmen
dank der Lizenzpflicht Rundfunkgebühren sparen können.


Wir bedanken uns sehr beim Nicolas und wünschen Euch viel Spaß
beim Zuhören und Sich-Mitwundern.


P.S. wir freuen uns auch sehr über die Nominierung für den
klicksave-Award, der sich „an Personen und Projekte aus den
Bereichen digitaler Angebote, Maßnahmen oder Initiativen, die den
verantwortungsbewussten Umgang mit Daten fördern oder damit zur
Stärkung der Meinungsfreiheit beitragen“ richtet. Genau das ist
auch unser Ansinnen.


00:00:00 – Hausmeisterei und Bewertungsmangel.


00:02:13 – Begrüßung unseres Gastes Nicolas Maekeler.


00:04:24 – Einführung in die Thematik und die Problematik mit
Let’s Plays, Twitch, Piet Smiet und Gronkh.


00:12:00 – Der Schutz der Rundfunkfreiheit als Grundrecht und
warum die Rundfunkregulierung ursprünglich keine Zensur war.


00:18:00 – Die einzelnen Voraussetzungen: linearer Empfang,
gerichtet an die Allgemeinheit (was auch bei Spartenprogrammen
gegeben ist).


00:21:45 – Wan liegt ein Sendeplan vor? Wie häufig muss man
senden? Hängt es von Hinweisen an die Nutzer ab??


00:26:50 – Wann wird eine Sendung journalistisch-redaktionell und
hat meinungsbildende Relevanz?


00:35:00 – Unterschiedliche Behandlung von Hörfunk über das
Internet, welcher nur angemeldet werden muss.


00:36:40 – Das Lizenzverfahren und seine Kosten am Beispiel der
#heiseshow.


00:51:00 – Soll man überhaupt eine Rundfunklizenz beantragen oder
lieber abwarten, bis die Behörde sich meldet?


00:53:30 – Sollten nicht eigentlich die Plattformen und nicht die
Streamer eine Lizenz beantragen?


00:55:30 – Welche Verpflichtungen entstehen mit der Lizenz
einher? Trennungsgebot, Jugendschutz und Werbezeit für Parteien.


01:01:00 – Rundfunklizenz als Sparmodel durch Befreiung von
Rundfunkgebühren?


01:03:40 – Ist die Rundfunklizenz eine Form verfassungswidriger
Zensur?


01:08:00 – Die Landesmedienanstalten sind nicht die Bösen und
hätten das Gesetz gerne von einer Zulassungs- zu einer
qualifizierten Anzeigepflicht geändert.


01:12:00 – Wird die Reform der AVMD-Richtlinie bald einen Anlass
zur Änderung geben, weil ansonsten z.B. auch YouTube-Videos
zulassungspflichtig wären?


01:16:00 – Kann eine fehlende Lizenz abgemahnt werden, weil es
eine Marktverhaltensregelung ist?


01:23:50 – Hinweis auf unsere Nominierung für den Klicksafe-Preis
Verweise auf andere Folgen

Hatespeech – Rechtsbelehrung Folge 35 mit Jörg Heidrich,
Justiziar beim heise Verlag

Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung
Folge 44 (Jura-Podcast) zum Begriff der „Bestimmung“

Genannte Quellen, Gesetze und Urteile

Webseite der #heiseshow

Rundfunk oder nicht? Erläuterungen zur PietSmiet
TV-Entscheidung der ZAK von den Landesmedienanstalten

Medienanstalt droht mit Verfahren gegen Gronkh bei Golem.de

Artikel 5 des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit und
Zensurverbot

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
(Rundfunkstaatsvertrag – RStV –) mit der Definition des
Rundfunks im § 2 sowie der Lizenzpflicht im § 20a.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit der Befreiung von
Rundfunkgebühren im § 5 Abs. 6

Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie 2010

Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts

Der veränderte Medienkonsum EU-Kommission legt Entwurf für
neue Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste vor

Bedingungen für den Verzicht auf Rundfunklizenzen für
Livestreams über das Internet – Eine Ausarbeitung des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2014

Streaming-Angebote und die Freiheit im Netz – ein Beitrag des
Vorsitzenden der Deutschen Landesmedienanstalten Siegfried
Schneider, in dem er sich für eine qualifizierte Anzeigepflicht
ausspricht.

Update Rundfunklizenz & Youtuber + Politik von Piet Smiet

Googles Hangout on Air – Drohen Abmahnungen bei fehlender
Rundfunklizenz? von Thomas Schwenke

Video: „Rundfunkrechtliche Regulierung für Videoinhalte im
Internet“ von RA Thorsten Feldmann bei der DSGRI Herbstakademie
2016

2. Fachkonferenz zur Digitalen Spielkultur: Konflikt, Konsum,
Kontrolle bei der Gamesweek, u.a. mit Herrn Richter, Prof.
Hubertus Gersdorf und stellvertretenden Direktorin der
Landesmedienanstalt NRW, Frau Doris Brocker.

Überreguliert – Wie Heise einmal eine Rundfunklizenz
beantragen musste – Video und Artikel mit unserem
Gast Nicolas Maekeler



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Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.

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