Strafrechtsmythen – Rechtsbelehrung Folge 57 (Jura-Podcast)
Darf man im Notfall betrunken ein Auto fahren, bei Notwehr maßlose
Gewalt anwenden und bekommt, wenn man knapp bei Kasse ist, einen
kostenlosen Pflichtverteidiger? Aufklärung gibt es in unser
neuesten Podcastfolge von unserem Gast,
1 Stunde 29 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 7 Jahren
In dieser Folge geht es nicht um die DSGVO. Stattdessen widmen
wir uns dem Strafrecht und haben wie schon von vielen
Zuhörerinnen und Zuhörern gewünscht, den Strafverteidiger
(Website und Blog, Twitter, Facebook) aus Kreuzberg zu uns
eingeladen.
Carsten R. Hoenig (Bild: Franz Brück)
Da wir zum Thema Strafrecht viele Fragen erhalten haben,
beschlossen wir dem Thema eine ganze Folge zu widmen. Es geht
um Mythen, Irrtümern und interessanten Fragen, die sich der
Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren,
Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich
vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger
belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).
Die in dem Podcast mehrfach erwähnte „Kanzleiwanne“ unseres
Gastes, kann im Blog von Carsten R. Hoenig
besucht oder als Fotoobjekt in Berlin gesucht werden.
Viel Spaß beim Zuhören!
Shownotes & Strafrechtsmythen
Ob die folgenden Aussagen stimmen, erfahren Sie im Podcast:
00:01:30 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt Carsten R.
Hoenig.
00:02:45 – Es besteht ein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger,
wenn man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann.
00:04:30 – Wer unschuldig ist, der braucht keinen
Strafverteidiger.
00:09:00 – Es gibt eine Zweiklassenjustiz, die vermögende
Menschen bevorzugt.
00:12:00 – Es ist wie im Fernsehen: Verteidiger laufen hin und
her, rufen mit „Einspruch Euer Ehren“ zwischen und halten
flammende Schlussplädoyers.
00:20:00 – Strafen können in Deals mit dem Richter ausgehandelt
werden.
00:22:30 – Schöfen (Laienrichter) haben das gleiche
Mitspracherecht, wie „richtige“ Richter.
00:30:00 – Es ist strafbar „Dickpicks“ zu versenden.
00:33:30 – Als Nebenkläger kann man auf das Strafverfahren selbst
Einfluss nehmen.
00:35:00 – Notwehr erlaubt es mit allen Mitteln zurückzuschlagen.
00:40:00 – Im Notfall darf man betrunken Autofahren.
00:42:00 – Man wird automatisch freigesprochen, wenn „Aussage
gegen Aussage“ steht.
00:44:00 – Aussagen von Polizeibeamten zählen mehr.
00:49:30 – Bei Demonstrationen darf man keine Schutzkleidung
tragen.
00:52:00 – Es ist erlaubt aus dem Gefängnis auszubrechen.
00:54:00 – Die „Wanne“ unseres Gastes darf auf dem Bürgersteig
stehen.
00:57:00 – Wer spontan einen Menschen tötet, der wird nur wegen
Totschlags bestraft, wer den Tod plant, wegen Mordes.
01:01:00 – Männer greifen lieber zur Gewalt, Frauen morden lieber
mit Gift.
01:05:00 – Untätige Politiker können strafrechtlich belangt
werden.
01:11:20 – Wer zuerst blinkt, der hat ein Recht auf die
Parklücke.
01:12:30 – Man (Dr. Schwenke) hat ein Notwehrrecht gegen
Parkplatzblockierer.
01:17:40 – Gegenüber der Polizei sollte man am besten schweigen
und wenn die Polizei einen nicht über das Recht zu schweigen
belehrt, dann darf die Aussage nicht verwertet werden.
01:20:30 – Wenn man verhaftet wird, hat man einen Anruf frei.
01:23:30 – Muss man der Vorladung der Polizei Folge leisten.
01:25:00 – Hausmeisterei, Abrufzahlen und ein Update zum
Influencer Marketing Trackback und @Blogst
Weitere Folgen mit Carsten Hoenig
Strafrechtsbelehrung – Rechtsbelehrung Folge 38
Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? – Rechtsbelehrung
Folge 29
Drei Anwälte und ein Richter – Rechtsbelehrung
Folge 22
Beschlagnahme von Computern & Daten –
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