Haben Sie sich schon mal gefragt wann Sie unliebsame Kommentare
auf Ihrer Facebook Seite löschen dürfen? Oder wurden mal Ihre
Blog Kommentare oder Beiträge in einem Onlineforum gelöscht?
Wurden Sie schon mal gebannt? Sind sie vielleicht ein
Shopbetreiber und möchten Mitbewerbern oder fremder Software
verbieten Ihr Onlineangebot zu besuchen?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben oder
generell erfahren möchten wie das Hausrecht im und außerhalb des
Internet funktioniert, was erlaubt und was verboten ist, dann ist
dieser Podcast Folge ganz speziell für Sie.
Wir widmen uns dieses Mal ganz und gar dem Hausrecht, beginnen in
physischen Offline-Welten, bewegen uns dann anschließend in die
digitale Welt und verbinden beide Welten am Ende in einer
augmentierten physisch-virtuellen Realität von Pokémon Go.
Sie erfahren zudem, warum es eigentlich kein virtuelles Hausrecht
gibt, es aber zugleich überall im Internet zu finden ist. Nicht
minder wichtig ist es zu wissen, warum Vampire um Erlaubnis
fragen müssen, bevor sie eine Wohnung betreten dürfen.
Bevor wir Ihnen jedoch jetzt die ganze Folge vorwegnehmen, laden
wir Sie gerne zum Reinhören ein und wünsche Ihnen dabei viel Spaß
mit dem Hausrecht, den Hausordnungen und Hausverboten!
P.S. Wir freuen uns sehr gerne über Ihre Weiterempfehlung und die
Bewertung unseres Podcasts bei iTunes.
Shownotes
00:00:00 – Was ist ein „Hausrecht“ überhaupt, wo kommt es her und
was erlaubt es?
00:10:00 – Die Hausordnung als Grundlage des Hausverbots.
00:13:40 – Was ist das „virtuelle“ Hausrecht?
00:21:45 – Dürfen bestimmte Nutzer, Mittbewerber oder deren Bots
bereits von der Betrachtung einer Website ausgeschlossen werden?
00:26:00 – Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und der
Grundsatz von Treu und Glauben als Abwehrmittel gegen
Hausverbote.
00:28:00 – Wer ist von den Einschränkungen des Hausrechts nicht
betroffen?
00:33:00 – Das Hausrecht auf vertraglicher Grundlage, z.B. in
Online-Foren.
00:38:00 – Die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten.
00:41:00 – Das Hausrecht bei von Social Media Accounts und warum
Politiker oder Behörden-Accounts die Nutzer nicht nach Belieben
und schon gar nicht per Shadow-Ban blocken dürfen.
00:51:00 – „Facebook-Fälle“, das Verbot der Hassrede und die
Auswirkungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
00:58:00 – Das Netzwerk der Liebe.
01:01:30 – Pokémon Go und das Hausrecht in der Augmented Reality.
01:07:00 – Das Hausrecht als ein Recht, das Fotografieren von
Sachen zu verbieten.
01:09:00 – Das Wettbewerbsrecht als Grundlage eines Hausverbots
gegenüber Cheat-Bots in World of Warcraft.
01:10:30 – Das Hausrecht als Bollwerk gegen Shitstorms.
01:10:30 – Die „Hausmeisterei“ und unsere schlechteste Bewertung.
Erwähnte Urteile
LG Bonn, 16.11.1999 – 10 O 457/99 – Hausverbot in einem Chat
ohne Chatregeln.
OLG Köln, Beschluss v. 25.08.2000, Az. 19 U 2/00 – Dem
Betreiber eines Chats steht ein „virtuelles Hausrecht“ zu.
LG München I, Urteil v. 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05 –
Ausschluss aus einem Online-Forum (von Gravenreuth vs. Heise).
OLG Hamburg, Urteil v. 18.04.2007, Az. 5 U 190/06, – Kein
virtuelles Hausrecht im Onlineshop, solange das Nutzungsverhalten
des Mitbewerbers, dem Nutzungsverhalten normaler Kunden
entspricht.
OLG Hamm, Urteil v. 23.10.2007, Az. 4 U 99/07 –
Aussperrung einer Software (659 Aufrufe in 2 Stunden) ist
zulässig, da dies eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern
darstellt.
BGH, 01.03.2013 – V ZR 14/12 („Preußische Schlösser“) –
Zum Recht an der Fotografie von Sachen.
BGH, 12.01.2017 – I ZR 253/14 – Der Einsatz des WoW Bots
„Honorbuddy“ stellt eine unlautere Behinderung des Spielbetriebs
dar.
AG Kerpen, 10.04.2017 – 102 C 297/16 – Entzug von
Schreibrechten im Forum wegen Verdachts auf Schleichwerbung
(Trotz Verbotes in Forenregeln) hätte einer Abmahnung bedurft.
LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 – 2-03 O 182/18, 2/03 O 182/18,
2-3 O 182/18, 2/3 O 182/18 – Facebook darf einen
Facebook-Kommentar nicht wegen Kritik an einer Tageszeitung und
Bezeichnung als „Kriegstreiber“ und „Hetzblättchen“ sperren.
OLG Karlsruhe, 25.06.2018 – 15 W 86/18 – Zulässige
Löschung von Facebook-Kommentaren wegen Verstoßes gegen das
Verbot der Hassrede in den AGB durch die Aussage „Flüchtlinge: So
lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“.
OLG München, 24.08.2018 – 18 W 1294/18 – Facebook darf
den Kommentar eine AFD-Politikerin („Ich kann mich argumentativ
leider nicht mehr mit Ihnen messen, Sie sind unbewaffnet und das
wäre nicht besonders fair von mir“) nicht löschen, da der
Kommentar keine Hassrede darstellt und willkürliche Löschung
unzulässig ist.
ew Yorker Gericht entscheidet, dass Trump Follower nicht
blocken darf – Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Zeit
Online, Der Präsident darf Kritiker nicht blockieren, Mai 2018).
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages –
Blocken von Followern durch Träger öffentlicher Gewalt stellt
einen Grundrechtseingriff dar und ist nur in Ausnahmefällen
zulässig (Beleidigungen, etc.).
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung
der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken).
Facebook
Gemeinschaftsstandards: https://www.facebook.com/communitystandards/safety
Der Beitrag „Virtuelles“ Hausrecht – Rechtsbelehrung Folge 59
(Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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