„Virtuelles“ Hausrecht – Rechtsbelehrung Folge 59 (Jura-Podcast)
Alles was Sie über das Hausrecht, Hausordnungen und Hausverbote
wissen müssen - In Ihrer Wohnung, auf Ihrer Website oder innerhalb
von Social Media Profilen.
1 Stunde 21 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 7 Jahren
Haben Sie sich schon mal gefragt wann Sie unliebsame Kommentare
auf Ihrer Facebook Seite löschen dürfen? Oder wurden mal Ihre
Blog Kommentare oder Beiträge in einem Onlineforum gelöscht?
Wurden Sie schon mal gebannt? Sind sie vielleicht ein
Shopbetreiber und möchten Mitbewerbern oder fremder Software
verbieten Ihr Onlineangebot zu besuchen?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben oder
generell erfahren möchten wie das Hausrecht im und außerhalb des
Internet funktioniert, was erlaubt und was verboten ist, dann ist
dieser Podcast Folge ganz speziell für Sie.
Wir widmen uns dieses Mal ganz und gar dem Hausrecht, beginnen in
physischen Offline-Welten, bewegen uns dann anschließend in die
digitale Welt und verbinden beide Welten am Ende in einer
augmentierten physisch-virtuellen Realität von Pokémon Go.
Sie erfahren zudem, warum es eigentlich kein virtuelles Hausrecht
gibt, es aber zugleich überall im Internet zu finden ist. Nicht
minder wichtig ist es zu wissen, warum Vampire um Erlaubnis
fragen müssen, bevor sie eine Wohnung betreten dürfen.
Bevor wir Ihnen jedoch jetzt die ganze Folge vorwegnehmen, laden
wir Sie gerne zum Reinhören ein und wünsche Ihnen dabei viel Spaß
mit dem Hausrecht, den Hausordnungen und Hausverboten!
P.S. Wir freuen uns sehr gerne über Ihre Weiterempfehlung und die
Bewertung unseres Podcasts bei iTunes.
Shownotes
00:00:00 – Was ist ein „Hausrecht“ überhaupt, wo kommt es her und
was erlaubt es?
00:10:00 – Die Hausordnung als Grundlage des Hausverbots.
00:13:40 – Was ist das „virtuelle“ Hausrecht?
00:21:45 – Dürfen bestimmte Nutzer, Mittbewerber oder deren Bots
bereits von der Betrachtung einer Website ausgeschlossen werden?
00:26:00 – Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und der
Grundsatz von Treu und Glauben als Abwehrmittel gegen
Hausverbote.
00:28:00 – Wer ist von den Einschränkungen des Hausrechts nicht
betroffen?
00:33:00 – Das Hausrecht auf vertraglicher Grundlage, z.B. in
Online-Foren.
00:38:00 – Die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten.
00:41:00 – Das Hausrecht bei von Social Media Accounts und warum
Politiker oder Behörden-Accounts die Nutzer nicht nach Belieben
und schon gar nicht per Shadow-Ban blocken dürfen.
00:51:00 – „Facebook-Fälle“, das Verbot der Hassrede und die
Auswirkungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
00:58:00 – Das Netzwerk der Liebe.
01:01:30 – Pokémon Go und das Hausrecht in der Augmented Reality.
01:07:00 – Das Hausrecht als ein Recht, das Fotografieren von
Sachen zu verbieten.
01:09:00 – Das Wettbewerbsrecht als Grundlage eines Hausverbots
gegenüber Cheat-Bots in World of Warcraft.
01:10:30 – Das Hausrecht als Bollwerk gegen Shitstorms.
01:10:30 – Die „Hausmeisterei“ und unsere schlechteste Bewertung.
Erwähnte Urteile
LG Bonn, 16.11.1999 – 10 O 457/99 – Hausverbot in einem Chat
ohne Chatregeln.
OLG Köln, Beschluss v. 25.08.2000, Az. 19 U
2/00 – Dem Betreiber eines Chats steht ein
„virtuelles Hausrecht“ zu.
LG München I, Urteil v. 25.10.2006, Az. 30 O
11973/05 – Ausschluss aus einem Online-Forum (von
Gravenreuth vs. Heise).
OLG Hamburg, Urteil v. 18.04.2007, Az. 5 U
190/06, – Kein virtuelles Hausrecht im Onlineshop,
solange das Nutzungsverhalten des Mitbewerbers, dem
Nutzungsverhalten normaler Kunden entspricht.
OLG Hamm, Urteil v. 23.10.2007, Az. 4 U
99/07 – Aussperrung einer Software (659 Aufrufe
in 2 Stunden) ist zulässig, da dies eine gezielte
Behinderung von Mitbewerbern darstellt.
BGH, 01.03.2013 – V ZR 14/12 („Preußische
Schlösser“) – Zum Recht an der Fotografie von Sachen.
BGH, 12.01.2017 – I ZR 253/14 – Der Einsatz
des WoW Bots „Honorbuddy“ stellt eine unlautere Behinderung des
Spielbetriebs dar.
AG Kerpen, 10.04.2017 – 102 C 297/16 –
Entzug von Schreibrechten im Forum wegen Verdachts auf
Schleichwerbung (Trotz Verbotes in Forenregeln) hätte einer
Abmahnung bedurft.
LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 – 2-03 O 182/18, 2/03 O
182/18, 2-3 O 182/18, 2/3 O 182/18 – Facebook darf
einen Facebook-Kommentar nicht wegen Kritik an einer Tageszeitung
und Bezeichnung als „Kriegstreiber“ und „Hetzblättchen“ sperren.
OLG Karlsruhe, 25.06.2018 – 15 W 86/18 –
Zulässige Löschung von Facebook-Kommentaren wegen Verstoßes gegen
das Verbot der Hassrede in den AGB durch die Aussage
„Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land
verlassen!“.
OLG München, 24.08.2018 – 18 W 1294/18 –
Facebook darf den Kommentar eine AFD-Politikerin („Ich kann mich
argumentativ leider nicht mehr mit Ihnen messen, Sie sind
unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir“) nicht
löschen, da der Kommentar keine Hassrede darstellt und
willkürliche Löschung unzulässig ist.
ew Yorker Gericht entscheidet, dass Trump Follower nicht
blocken darf – Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Zeit
Online, Der Präsident darf Kritiker nicht
blockieren, Mai 2018).
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages – Blocken von Followern durch Träger
öffentlicher Gewalt stellt einen Grundrechtseingriff dar und ist
nur in Ausnahmefällen zulässig (Beleidigungen, etc.).
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung
der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken).
Gemeinschaftsstandards: https://www.facebook.com/communitystandards/safety
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