AfD-Parteiverbot – Realistisch und ratsam? – Rechtsbelehrung 123
Wie hoch sind die Chancen auf ein AfD-Parteiverbot? - Mit Prof. Dr.
Thiele sprechen wir über die Herausforderungen bei
Parteiverbotsverfahren.
2 Stunden 3 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Jahren
In dieser Rechtsbelehrung heißen wir Prof. Dr. Alexander Thiele
willkommen, der ausführlich die verschiedenen Aspekte und
Herausforderungen eines Parteiverbotsverfahrens erklärt.
Damit wollen wir Euch eine Hilfestellung in der Debatte um
Parteiverbote geben und gleichzeitig die juristischen Grundlagen
solcher Entscheidungen beleuchten.
Zu Gast begrüßen wir Prof. Dr. Alexander Thiele, Professor für
Staatstheorie und Öffentliches Recht an der universitären Fakultät
für Rechtswissenschaften der BSP Business and Law School in Berlin
(LinkedIn). Er hat zuletzt hat zuletzt die Bundesregierung vor dem
Bundesverfassungsgericht in Sachen Schuldenbremse vertreten, ist
associate editor des Verfassungsblogs mit Schwerpunkt auf EU-Recht
und zu seinen aktuellen Veröffentlichungen zählen: „Das
Grundgesetz. Verständlich erklärt„, Reclam 2023 sowie „Defekte
Visionen – Eine Intervention zur Zukunft der Europäischen Union„,
Campus 2024.
Was ist eine politische Partei juristisch betrachtet?
Wir leiten die Folge mit der juristischen Definition einer
politischen Partei, ihrer notwendigen Voraussetzungen und
Organisationsstrukturen ein, diskutieren anschließend über die
finanziellen Aspekte und Vorteile, die Parteien genießen,
einschließlich der Teilnahme an Wahlen und Zuteilung politischer
Posten.
Besonders im Fokus steht dabei das Parteiprivileg gemäß Artikel
21 des Grundgesetzes und die Frage, wer einen Antrag auf
Parteiverbot stellen kann, sowie die Bedingungen, unter denen ein
solches Verbot gerechtfertigt sein könnte.
Voraussetzung, Ablauf und Dauer eines Parteiverbotsverfahrens
Ein zentrales Thema des Podcasts ist das Parteiverbotsverfahren
selbst: Wie wird es initiiert, welche Rolle spielt die
„freiheitlich-demokratische Grundordnung“ dabei, und welche
Aussagen oder Verhaltensweisen von Parteianhängern können zu
einem Verbot führen?
Wir betrachten dabei auch die Hürde einer notwendigen
„Potentialität“, d.h. Relevanz einer Partei, sowohl nach
nationalen Maßstäben als auch im Kontext der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Ebenfalls beleuchten wir die Bedeutung der Ermittlungen und
Berichte des Verfassungsschutzes und diskutieren die
Distanzierungspflicht einer Partei von verfassungsfeindlichen
Aussagen ihrer Mitglieder.
Verbot von Landesparteien und Grundrechtsverwirkung
Wir sprechen auch über die Auswirkungen, die ein Verbot einer
politischen Partei haben könnte oder umgekehrt die Zurückweisung
eines Verbotsantrags.
Außerdem überlegen wir uns andere Möglichkeiten, wie man mit
verfassungsfeindlichen Parteien umgehen kann. Dazu zählt, dass
man ihnen vielleicht die finanzielle Unterstützung streicht oder
bestimmten Leuten in der Partei bestimmte Grundrechte nicht mehr
zubilligt.
Umfassender Überblick
Trotz ihrer überdurchschnittlichen Länge liefert die Episode
einen tiefgreifenden Einblick in die vielschichtigen rechtlichen,
politischen und gesellschaftlichen Überlegungen, die bei der
Frage nach einem Verbot politischer Parteien eine Rolle spielen.
Wir bedanken uns herzlichst bei Prof. Thiele und hoffen, Ihr
findet Freude am Hören und seid genauso gespannt auf den
Austausch mit uns über eure Kommentare, die wir in unserer
nächsten Diskussionsrunde gerne aufnehmen und diskutieren werden.
Zeitmarken
00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung unseres Gastes (samt
Bericht zum Verfahren als Vertreter der Bundesregierung vor dem
Bundesverfassungsgericht).
00:06:30 – Vorstellung des Themas und der Correctiv-Recherche
als Anlass.
00:08:50 – Was ist eine Partei juristisch betrachtet und was
sind ihre Voraussetzungen und Organisationsstrukturen?
00:22:00 – Finanzierung, Teilnahme an Wahlen, Posten für
Funktionäre und weitere Vorteile, die Parteien genießen.
00:29:00 – Das Parteiprivileg und das Parteiverbot
entsprechend Art. 21 Grundgesetz und wer einen Verbotsantrag
stellen kann.
00:38:00 – Kann bei evidenter Verfassungsfeindlichkeit eine
Pflicht bestehen, einen Verbotsantrag zu stellen?
00:49:30 – Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab und wie
lange dauert es, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet?
Ist ein Schnellverfahren möglich?
00:57:30 – Was ist die „freiheitlich-demokratische
Grundordnung“, auf deren Beeinträchtigung die zu verbietende
Partei ausgehen muss?
01:06:00 – „Potentialität“ und die notwendige Relevanz einer
Partei
01:08:00 – Welche Aussagen und welches Verhalten von
Funktionären, Mitgliedern und Anhängern können der Partei
zugerechnet werden? Gibt es eine Distanzierungspflicht der
Partei?
01:18:00 – Welche Relevanz haben die Ermittlungen und
Berichte des Verfassungsschutzes und warum schränkt ein
Parteiverbotsverfahren die Möglichkeit ihrer Beobachtung ein?
01:21:00 – Ab wann wird die freiheitlich-demokratische
Grundordnung gefährdet? Ist der Einsatz von Gewalt notwendig? Und
hat die Größe der Wählerschaft eine Relevanz?
01:24:30 – Welche Folgen hätte die Zurückweisung eines
Antrags auf ein Parteiverbot und kann nicht bereits ein
Verbotsverfahren auf die geprüfte Partei demokratisierend wirken?
01:32:00 – Was passiert als Folge, nachdem eine Partei
verboten wurde.
01:35:00 – „Potentialität“ und die notwendige Relevanz einer
Partei als Maßstab des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte.
01:39:00 – Kann ein Parteiverbotsantrag erneut gestellt
werden?
01:43:00 – Welche Relevanz haben die Feststellungen und
Einstufungen des Verfassungsschutzes für das
Bundesverfassungsgericht?
01:45:00 – Kann statt der Bundespartei nur ein evidenter
verfassungsfeindlicher Landesverband verboten werden?
01:48:30 – Ist der Entzug der Parteifinanzierung eine
einfachere Alternative zum Parteiverbot?
01:53:00 – Können alternativ Parteifunktionären die
Bürgerrechte entzogen werden (sog. Grundrechtsverwirkung gem.
Art. 21 GG)?
Maßgebliche Artikel des Grundgesetzes
Art 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen
Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre
innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie
müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über
ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach
dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen
oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,
sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem
Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder
zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird
der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche
Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese
Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit
nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher
Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die
Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5
Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die
Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder
das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese
Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das
Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Weiterführende Links
„Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale
AfD-Landesverbände (Teil 1-3)“ von Mathias Hong beim
Verfassungsblog.
„Das kleine Parteiverbot – Lässt sich die Junge Alternative
über das Vereinsrecht verbieten?“ von Kathrin Groh im
Verfassungsblog.
„Wehrhafte Demokratie – Die Instrumente des Parteiverbots und
der Grundrechtsverwirkung“ von Lorenz Wielenga im
Verfassungsblog.
„Thüringen-AfD verbieten?“ von Gertrude Lübbe-Wolff im
Verfassungsblog.
„Wie realistisch ist eine Verwirkung von Grundrechten
für Höcke und Co.?“ von Dr. Max Kolter bei LTO.
„Keine Grundrechtsverwirkung statt Parteiverbot“ von
Christian von Coelln beim Verfassungsblog.
Parteiverbote in Deutschland, Österreich und der Schweiz
(Wikipedia).
VG Köln, 08.03.2022 – 13 K 326/21 (VG Köln erlaubt
Beobachtung durch Verfassungsschutz).
„BVerfG-Urteil gegen NPD könnte auch AfD betreffen – Breite
Zustimmung für NPD-Finanzierungsausschluss“ in der LTO zum
Urteil BVerfG, 23.06.2021 – 2 BvB 1/19.
„Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine
erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ –
Pressemitteilung zum Urteil BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13.
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Rechtsbelehrung 123 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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