Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Gleichheit als Grundwert? - Ringvorlesung (WiSe 2013-2014)
60 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Im Jahre 2009 trat in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Seither gilt die Inklusion
im Sinne einer umfassenden und selbstbestimmten Teilhabe als neues
Leitbild des Umgangs mit Menschen mit Behinderung im Bildungssystem
und in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen fordern die
Wahrnehmung gleicher Rechte wie alle anderen Menschen ein. Zugleich
streben sie ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung an. Das
Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit berührt ein
Grundproblem jeder demokratischen Gesellschaft. Deshalb ist die
Verwirklichung der Inklusion zugleich ein demokratischer Prozess,
an dem wir alle teilhaben und zu dem wir alle beitragen. Menschen
mit Behinderungen zeigen der Gesellschaft auf diese Weise, dass
Demokratie sich nicht nur in einem Kreuz auf dem Wahlschein zeigt.
Demokratie muss eine Lebensform sein, damit die Teilhabe aller
gelingt. Der Vortrag soll aufzeigen, auf welche Probleme Menschen
mit Behinderungen bei der Verwirklichung der Inklusion in Schule
und Gesellschaft stoßen und wie wir alle zu mehr Inklusion
beitragen können."

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