Bitcoins – Rechtsbelehrung Folge 13 (Jura-Podcast mit FAQ in Shownotes)
In dieser Folge erötern wir (fast) alle rechtlichen Fragen rund um
Bitcoins mit der Unterstützung unseres Gastes Andreas Bogk. Da das
Thema nicht gerade unkompliziert ist, haben wir unsere Erkenntnisse
in einer FAQ zusammengefasst.
1 Stunde 7 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 11 Jahren
Die Aufzeichnung dieser Folge war besonders spannend, weil
wir uns mit Bitcoins ein rechtliches #Neuland
ausgesucht haben.
Da dieses Thema sehr technisch geprägt ist, unterstützt uns als
Gast Andreas Bogk, der Hacker, Bierbrauer, und Mitglied des Chaos
Computer Clubs ist und an dessen Meinung als „sachverständige
Auskunftsperson“ schon das Bundesverfassungsgericht interessiert
war. Wir bedanken uns sehr für seine
großartige Unterstützung, mit der diese Podcastfolge überhaupt
erst möglich wurde.
Da diese Folge thematisch sehr dicht ist und wir viele Punkte
überhaupt erst im Podcast erarbeitet haben,
fasse ich unsere Ergebnisse in einer FAQ
zusammen, ohne jedoch einen Anspruch auf Vollständigkeit und
Richtigkeit zu erheben. Ferner werde ich mich nicht auf die
technischen oder wirtschaftlichen, sondern die
rechtlichen Aspekte konzentrieren.
Was sind Bitcoins und wie funktionieren sie? (00:03:20)
Sind Bitcoins Geld und wenn ja, dann was für eine Art Geld?
(00:25:00)
Sind Bitcoins eine Währung? (00:23:40)
Ist das Mining von Bitcoins zulassungspflichtig? (00:33:50)
Ist der Handel mit Bitcoins zulassungspflichtig? (00:34:50)
Sind Dienstleistungen rund um Bitcoins wie der Börsenbetrieb,
Kommissionsgeschäfte oder Finanzberatung zulassungspflichtig?
(00:34:50)
Worauf ist bei der Bezahlung mit Bitcoins in E-Commerce zu
achten? (00:37:30)
Sind Bitcoins rechtlich als Sachen oder als Rechte zu
behandeln? (00:41:00)
Was für eine Art rechtlicher Vertrag liegt beim Bitcoinerwerb
vor? (00:41:00)
Sind Bitcoin-Delikte strafbar? (00:46:50)
Sind Bitcoins besteuerbar? (00:49:10)
Ist das reine Halten von Bitcoins steuerpflichtig? (00:50:50)
Ist der Handel mit Bitcoins steuerpflichtig? (00:52:20)
Ist das Mining einkommensteuerpflichtig? (00:56:20)
Ist das Mining umsatzsteuerpflichtig? (nicht im Podcast)
Ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerpflichtig? (nicht im
Podcast)
Können Steuerbehörden Bitcoinflüsse überwachen oder sind
Bitcoins anonym? (01:00:20)
Übrigens, Spenden in Bitcoins an Herrn Richter bitte an:
„1EMh8FNs59SKfRe3YJvCDbGCGeXXt2aYAX“ (01.08.00)
Was sind Bitcoins und wie funktionieren sie? (zurück)
Bitcoin ist ein Zahlungssystem, bei dem die einzelnen „Bitcoins“
mit Hilfe von kryptographischen Techniken direkt von Teilnehmer
zu Teilnehmer (Peer-to-Peer) übertragen werden. Anders als beim
traditionellen Bankensystem gibt es keine zentrale
Stelle die Bitcoins ausgibt oder den Bitcoinverkehr
reguliert.
Bitcoins werden geschöpft, indem Computersysteme komplizierte
Rechenaufgaben lösen müssen (bezeichnet als „Mining„). Da die
Bitcoinmenge begrenzt ist, dauert es immer länger, bis neue
Bitcoins entstehen. Das heißt jedoch nicht, dass Bitcoins
irgendwann ausgehen, da Bitcoins, ähnlich wie ein Euro in
Centbeträge geteilt werden können.
Die Bitcoins werden von den Nutzern mit Hilfe von
Softwareprogrammen (bezeichnet als „Clients„) verwaltet und in
sog. „Wallets“ mit eigenen Krypto-Schlüsseln gruppiert, die in
etwa einem individuellen Bankkonto entsprechen. Jeder
Bitcointransfer wird in einer öffentlichen
Datenbank gesammelt, die den Bitcoins angehängt wird
(sog. Block Chain) und damit von jedermann überprüfbar ist.
Diese Beschreibung ist stark vereinfacht und zur
Vertiefung empfehle ich Ihnen
den Podcast „Die Wahrheit 005“ mit Marcus Richter und Andreas
Bogk
den Wikipedia-Artikel zu Bitcoins
oder dieses Video:
Sind Bitcoins Geld und wenn ja, dann was für eine Art
Geld? (zurück)
Bitcoins sind Geld, da Geld jedes anerkannte
Zahlungs- oder Tauschmittel ist. Interessant wird die Frage, was
für eine Geld Bitcoins sind.
Sie sind kein Naturalgeld (wie z.B. Muscheln, Pelze oder
Tierprodukte) und auch kein Gewichtsgeld, wie z.B. Gold.
Ebenfalls sind Bitcoins kein Bargeld, wie
anfassbare Münzen oder Banknoten.
Bitcoins sind aber auch kein Buchgeld (bzw. Giralgeld) oder
E-Geld (wie z.B. PayPal-Geld). Beide Geldarten setzen voraus,
dass deren Inhaber eine Forderung auf Auszahlung in Bargeld hat,
wobei diese Forderung beim E-Geld digital verzeichnet ist. Bei
Bitcoins gibt es jedoch keine zentrale Stelle, die sie ausgibt
und damit keine Forderung.
Damit sind Bitcoins eine eigene Geldart für
sich. Man könnte sie als digitale
Zustände bezeichnen, die einen wirtschaftlichen Wert
haben. Man spricht bei Bitcoins auch vom Kryptogeld, was auf die
Art derer Erzeugung zurück geht. Eine andere Bezeichnung ist auch
„Digitalgeld„, wobei dieser Begriff mit dem
E-Geld verwechselbar ist.
Sind Bitcoins eine Währung? (zurück)
Als Währung wird Geld bezeichnet, dass von einem Staat als
offizielles Zahlungsmittel anerkannt ist (ist es
ein fremder Staat, spricht man von Sorten oder
Devisen). Bitcoins sind jedoch von keinem Land als
Zahlungsmittel anerkannt und damit zumindest keine offizielle
Währung.
Bitcoins sind jedoch eine Privatwährung (auch Komplementärwährung
genannt). Das heißt, Bitcoins
sind Rechnungseinheiten, die einen
wirtschaftlichen Gegenwert darstellen und Privatpersonen oder
Unternehmen gehandelt werden. Damit sind sie z.B. mit Credits in
Computerspielen oder Regionalwährung, wie dem Chiemgauer,
vergleichbar.
Ist das Mining von Bitcoins zulassungspflichtig? (zurück)
Nein, das Mining (bzw. in Deutsch das „Schürfen“) von Bitcoins
ist selbst nicht zulassungspflichtig.
Vereinfacht gesagt ist es genauso wenig zulassungspflichtig wie
der Druck von Spielgeld.
Eine Ausnahme kann jedoch vorliegen, wenn das Mining
industrialisiert wird, also „Schürfrechte“ in
Serverparks (so genannte Mining Pools) vergeben werden.
In diesem Fall würde ich von einer Zulassungspflicht ausgehen.
Ist der Handel mit Bitcoins zulassungspflichtig? (zurück)
Auch der Kauf oder Verkauf von Bitcoins ist selbst nicht
zulassungspflichtig, genauso wenig wie es der Aktienhandel ist.
Sind Dienstleistungen rund um Bitcoins wie der Börsenbetrieb,
Kommissionsgeschäfte oder Finanzberatung
zulassungspflichtig? (zurück)
Ja, Dienstleistungen rund um Bitcoins (Anlagevermittlung,
Anlageberatung, multilaterale Handelssysteme,
Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung) stellen
Finanzgeschäfte nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
dar, die zulassungspflichtig sind.
Für weitere Informationen hierzu empfehle ich die Lektüre des
Stellungnahme der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Bitcoins.
Worauf ist bei der Bezahlung mit Bitcoins in E-Commerce zu
achten? (zurück)
Bitcoins werden auch in E-Commerce immer beliebter. Z.B.
bieten die Shopify-Shops Bitcoins als Zahlungsart an.
Diese Bezahlung wird über den
Anbieter Bitpay abgewickelt.
Dabei fungiert der Bitcoin nur als Rechnungs- und
Transfermittel. Tatsächlich wird der Betrag sofort in
die jeweilige Währung zum aktuellen
Kurs umgerechnet. Dasselbe gilt, wenn Geschäfte
rückgängig gemacht werden.
In dieser Konstellation ist auch die
Besteuerung unproblematisch. Wird eine mit
595 € verkaufte Ware in Bitcoins bezahlt, fließt exakt dieser
Betrag auf das Konto des Verkäufers. Der Bitcoin ist dabei
nur eine Transfer- also eine
Zwischenwährung, über die das Geschäft ähnlich wie über
PayPal abgewickelt wird. Es entsteht eine Betriebseinnahme von
500 € und die USt ist in Höhe von 19% also 95 € abzuführen.
Kompliziert wird es, wenn Bitcoins nicht nur eine
Transferwährung, sondern das tatsächliche Entgelt ist. In diesem
Fall berechnet sich die Betriebseinnahme anhand des Wertes des
Bitcoins im Zeitpunkt dessen Transfers in das Händler-Wallet. Das
ist beim Kauf selbst unproblematisch, da der Händler einen
Bitcoin im Wert von 595 € erhält und die steuerliche Auswirkung
daher gleich wie im obigen Beispiel ist.
Aber angenommen, der Bitcoin steigt innerhalb einer Woche und der
Kunde erklärt den Widerruf des Vertrages.
In diesem Fall sind die Leistungen zurück zu gewähren, so dass
der Händler dadurch den sicher geglaubten Zuwachs von 595 €
wieder zurück geben muss.
Meines Erachtens sollte darauf geachtet werden, dass Bitcoins in
E-Commerce nur als Transferwährung verwendet werden.
Sind Bitcoins rechtlich als Sachen oder als Rechte zu
behandeln? (zurück)
Weder noch. Bitcoins sind keine körperlichen Gegenstände und
damit keine Sachen gem. § 90 BGB.
Bitcoins sind aber auch keine Rechte. Ein Recht
ist der Anspruch von jemandem ein Tun oder Lassen zu fordern.
Rechte können vertraglich begründet werden (z.B.
Geldforderungen) oder wie Immaterialgüterrechte (z.B.
Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte) durch den Gesetzgeber
festgelegt werden.
Ein Bitcoin ist kein gesetzliches
Immaterialgüterrecht, noch stellt er eine Forderung
gegenüber irgendjemanden dar. Man kann natürlich von jemandem
einen Bitcoin erwerben, woraus eine Forderung entsteht. Aber
diese Forderung ist durch einen Vertrag vereinbart worden und
ergibt sich nicht selbst „aus dem Bitcoin“.
Demzufolge sind Bitcoins weder Sachen noch
Rechte, was Im Rahmen der Bestimmung von Vertragsarten
bei Bitcoingeschäften relevant wird.
Was für eine Art rechtlicher Vertrag liegt beim Bitcoinerwerb
vor? (zurück)
Es handelt sich nicht um einen Kaufvertrag gem. § 433
BGB, da nur Sachen gekauft werden können.
Es ist auch kein Rechtskauf gem. § 453 BGB,
da Bitcoins keine Rechte sind (s.o.).
Ebenfalls ist es kein Tausch gem. § 480
BGB, da dieser traditionell nur den Tausch von Sachen oder
Rechten beinhaltet (wobei sich das nicht direkt aus dem Gesetz
ergibt und daher man sich m.E. darauf einigen könnte, auch
Bitcoins darunter zu fassen).
Am besten passt ein Werkvertrag gem. § 631 BGB, bei dem
ein Erfolg geschuldet wird, also das bestimmte Ergebnis einer
Leistung (so genanntes Werk) stehen muss (wie z.B. die
Herstellung einer Software). Der Erfolg ist bei Bitcoins der
Transfer des digitalen Zustandes.
Sind Bitcoin-Delikte strafbar? (zurück)
Da Bitcoins keine Sachen sind, können nicht gestohlen werden, da
ein Diebstahl gem. § 242 StGB die Wegnahme von Sachen
voraussetzt. Jedoch kommen im Zusammenhang mit Bitcoins die
folgenden Strafdelikte in Frage:
Datendelikte – Der unberechtigte
Zugriff auf fremde Bitcoins wird in der Regel mit Datendelikten
wie dem Ausspähen von Daten § 202a StGB, Abfangen von
Daten § 202b StGB, sowie der Datenveränderung § 303a
StGB und Computersabotage gem. § 303a StGB
einhergehen.
Computerbetrug – Wer auf
Datenverarbeitungsvorgänge Einfluss nimmt und z.B. eine
Handelsplattform dazu bringt Bitcoins in das eigene Wallet,
statt der berechtigten Person, zu transferieren, begeht
zudem einen Computerbetrug gem. § 263a StGB.
Sind Bitcoins besteuerbar? (zurück)
Da Bitcoins werthaltige Güter darstellen, kann an deren
Entstehung und deren Handel eine Steuerpflicht geknüpft
werden kann. Dabei ist der rechtliche Hintergrund des Bitcoins
für die Art der Besteuerung relevant.
Das heißt der Grundsatz „Pecunia non olet„, also „Geld stinkt
nicht“ oder steuerrechtlich übersetzt „alles ist besteuerbar“
gilt auch für Bitcoins.
Ist das reine Halten von Bitcoins
steuerpflichtig? (zurück)
Nein, da wir derzeit keine Vermögensteuer in
Deutschland haben, also der reine Vermögensbestand nicht
besteuert wird.
Ist der Handel mit Bitcoins steuerpflichtig? (zurück)
Wenn die Bitcoins sich
im Betriebsvermögen befinden, also
z.B. durch ein Unternehmen erworben werden, gilt dasselbe wie
beim Mining. Die Differenz zwischen dem Anschaffungs- und
Veräußerungspreis stellt einen steuerpflichtigen
Betriebsgewinn dar. Das wäre z.B. der Fall, wenn
ein gewerblicher Bitcoinminer weiter Bitcoins erwirbt.
Befinden sich Bitcoins dagegen
im Privatvermögen, können die Gewinne aus
Bitcoins als sog. Spekulationsgeschäft der
Einkommensteuer unterliegen (§§ 22 Nr.2, 23 EStG). Voraussetzung
ist, dass der Bitcoin innerhalb eines
Jahres erworben und wieder veräußert wird und die
Gewinne aus Spekulationsgeschäften im Jahr weniger als 600 €
betragen. Wird der Bitcoin länger als ein Jahr gehalten ist der
Gewinn steuerfrei.
FiFo-Methode: Um zu bestimmen welcher Bitcoin
zuerst gekauft und welcher zuerst verkauft wurde, ist die
Fifo-Methode anzuwenden („first in, first out“). Das bedeutet,
dass der zuerst gekaufte Bitcoin als der zuerst verkaufte Bitcoin
gilt. M.E. muss diese Methode pro Bitcoin-Wallet angewendet
werden, da Bitcoin-Wallets separate Portfolios darstellen, deren
Bitcoinbewegungen sich voneinander einfach trennen lassen.
Ist das Mining einkommensteuerpflichtig? (zurück)
Das kommt drauf an, ob das Mining privat oder gewerblich
betrieben wird. Sobald das Mining auf die nachhaltige Erzielung
von Gewinnen ausgerichtet ist, liegt ein Gewerbe
gem. § 15 EStG vor.
D.h. wer im Hintergrund Bitcoins schürft, weil der Rechner „sonst
nichts zu tun“ hätte, wird in der Regel nicht gewerblich handeln.
Wer sich dagegen Rechner anschafft und damit gezielt in
die Bitcoinerzeugung investiert, um so Geld zu
verdienen, wird gewerblich handeln.
In diesem Fall stellen Bitcoins steuerrechtlich relevante
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens dar, die
mit den Kosten der Herstellung anzusetzen sind. Werden die
Bitcoins später abgegeben, stellt die Differenz zwischen den
Herstellungs- und dem Abgabepreis den Gewinn dar.
Ist das Mining umsatzsteuerpflichtig? (zurück)
Nein, die Herstellung selbst stellt keine Lieferung oder sonstige
Leistung im Sinne des § 1 Abs.1 UStG dar, d.h. es liegt kein
Umsatz vor, an den die Steuerpflicht geknüpft wird.
Ist der Handel mit Bitcoins
umsatzsteuerpflichtig? (zurück)
Die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel
ist keine Leistung im Sinne des § 1 Abs.1 UStG und damit
umsatzsteuerfrei. Das heißt wer mit Bitcoins bezahlt, muss keine
Umsatzsteuer leisten.
Anders sieht es dagegen aus, wenn jemand Bitcoins
veräußert. In diesem Fall handelt es sich um eine
sonstige Leistung die grundsätzlich steuerbar ist, aber
steuerfrei sein könnte.
Eine Steuerfreiheit für Geschäfte mit
gesetzlichen Zahlungsmitteln gem. § 4 Nr.
8b UStG scheidet aus, da Bitcoins keine gesetzlich
anerkannten Zahlungsmittel sind. Erwogen wird eine Steuerfreiheit
nach § 4 Nr. 8c UStG als „Geschäft mit Forderungen,
Schecks und anderen Handelspapieren„, wobei die Vorschrift
analog angewendet werden müsste, da Bitcoins
keines dieser Wirtschaftsgüter darstellen (zu Bitcoins als
Forderungen s.o.).
Das heißt, bis das Bundesministerium für Finanzen keine
klare Erklärung heraus gibt, kann sich jeder seine
eigene Meinung bilden. Ich würde mich auf die Steuerfreiheit
berufen. Auch wenn die Finanzbehörden eine Steuerpflicht sehen,
kann dieser Streit immer noch vor den Finanzgerichten
ausgefochten werden.
Können Steuerbehörden Bitcoinflüsse überwachen oder sind
Bitcoins anonym? (zurück)
Bitcoins selbst sind für sich anonym. Allerdings sind sie über
die Signatur zu einem Bitcoin-Wallet zurück verfolgbar. Wer den
Inhaber des Wallets kennt, kann auch die Bitcoinflüsse
nachvollziehen.
Zudem können reguläre Geldflüsse, z.B. bei Bitcoingeschäften
nachvollzogen werden. Da eine Steuerhinterziehung erst nach 10
Jahren verjährt und die staatlichen Überwachungsmaßnahmen sich
fortentwickeln, empfehle ich die Einnahmen aus Bitcoins gegenüber
dem Finanzamt zu erklären.
Vollzugsdefizit: Der Staat hat eine Pflicht für
eine Überwachung der Geldflüsse und damit gleichmäßige
Besteuerung als Gleichheitsprinzip gem. Art 3 GG zu sorgen
(s. BVerfG, 09.03.2004 – 2 BvL 17/02 „Vollzugsdefizit“).
Dies ist ein wesentliches Argument für eine staatliche
Überwachung der Bitcoingeschäfte, da bei Ungleichbehandlung der
Staat seinen Besteuerungsanspruch bei Spekulationsgeschäften
verlieren könnte.
Wir freuen uns über Bewertungen bei
iTunes, inhaltliche/juristische Kommentare unten in den
Kommentaren und Anmerkungen zu Moderation und
technischer Produktion im Blog von Marcus Richter. Wer die
Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier
tun.
Weitere Informationen zum Thema:
Die Wahrheit 005 – Bitcoins Podcast von Marcus Richter zu
technischen Hintergründen
Just a little Bit – Die virtuelle Währungsrevolution Podcast
vom hr2/Der Tag zu den wirtschaftlichen Hintergründen
Bitcoins in der Wikipedia
A Bitcoin FAQ
Die Behandlung von Bitcoins nach deutschem Recht von
RA Pia Leonhardt im CMS Hasche Sigle Blog
Bitcoin-Regulierung: Die Staaten und das
Kryptogeld bei heise online
Einkünfte aus Bitcoin-Mining können steuerpflichtig
sein bei heise online
Steuern für Bitcoins im BitconBlog.de
Erklärung der US Internal Revenue Service (IRS) zur
Besteuerung von Bitcoins
Bitcoins im E-Commerce: Eine Einführung für
Online-Händler im t3n-Magazin
Bitcoins: Sind Bitcoins Geld bzw. Währung oder Ware? von RA
Ferner
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FAQ in Shownotes) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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