Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung Folge 44 (Jura-Podcast)

Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung Folge 44 (Jura-Podcast)

Machen wir uns mit dem Besitz smarter Geräte mit eingebauten Mikrofonen, wie z.B. Spielzeugpuppen, Amazon-Lautsprecher oder Fernseher strafbar?

Beschreibung

vor 8 Jahren

Als 1986 ein Gesetz gegen so genannte „Minispione“ in Kraft
trat (§ 90 TKG „Missbrauch von Sende- oder sonstigen
Telekommunikationsanlagen“), stellte man sich darunter noch
Kugelschreiber mit versteckten Mikrofonen vor.


In der Zwischenzeit wird unser Alltag zunehmend von „smarten
Geräten“ bestimmt, die mit Mikrofonen oder Kameras ausgestattet
sind. Ohne Mikrofone wäre z.B. die Kommunikation mit digitalen
Assistenten, wie Alexa in den Echo-Lautsprechern von Amazon nicht
vorstellbar.


Bisher schien sich niemand an diesen „Lauschfunktionen“ zu
stören. Doch spätestens, seitdem auch Spielzeuge smarte
Abhörfunktionen erhalten, werden Kritik und Verweise auf das
Verbot von Minispionen laut. Dementsprechend teilte die
Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung mit, dass sie die
smarte Spielzeugpuppe „Cayla“ für verboten hält und forderte
Eltern zu deren „Unschädlichmachung“ auf.


In dieser Podcastfolge widmen wir uns nicht nur „Cayla“ sondern
prüfen generell, ob und wann smarte Geräte nach § 90 TKG verboten
sind. In diesem Rahmen lernen die geneigten Hörer auch, wie
der Bedeutungsgehalt von Gesetzen juristisch ergründet wird.


Wie immer freuen wir uns auf Ihre Kommentare und Ansichten!


00:00:00 – Hausmeisterei und Feedback

00:05:30 – Die Puppe „Cayla“ und ihre technischen
Zuhörfähigkeiten.

00:08:80 – Das Verbot der Bundesnetzagentur gem. § 90 TKG.

00:09:70 – Was sind Minispione und wann ist
deren Herstellung, Einführung, Vertrieb und Besitz strafbar?

00:22:30 – Liegen überhaupt die Voraussetzungen des § 90 TKG
vor?

00:26:30 – Was ist der Sinn und Zweck des Verbotes? Es gibt
doch schon so viele andere Vorschriften, die die Privatsphäre
schützen.

00:31:30 – Sind alle smarten Geräte verboten? Smart Home Adé?
Siri, Alexa und Cortana dürfen nicht zuhören?

00:40:00 – Warum wird das Problem ausgerechnet bei
Spielzeugpuppen relevant und helfen Signallampen?

00:49:00 – Darf man „echte“ Spionagewerkzeuge mit smarten
Geräten vergleichen?

00:52:00 – Die juristischen Auslegungsregeln und was der
Gesetzgeber eigentlich wollte.

01:03:00 – Führen technische Sicherheitslücken und
Missbrauchspotential zum Verbot?

01:10:00 – Wir definieren die Kriterien, bei deren Vorliegen,
smarte Geräte untersagt sind.

Genannte Vorschriften

§ 90 TKG – Missbrauch von Sende- oder sonstigen
Telekommunikationsanlagen

§ 148 TKG – Strafvorschriften (zum § 90 TKG)

§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

§ 22, 33 KUG – Strafbarkeit der Veröffentlichung und
Verbreitung von Bildnissen

§§ 43, 44 BDSG – Bußgelder und Strafbarkeit im
Datenschutzgesetz

Art 103 Abs. 2 zur Normenklarheit und Bestimmbarkeit

Genannte Unterlagen, Aufsätze und Urteile

Beschluss des Schutzes gegen „Minispione“ in der
Bundestagsdrucksache BT-DrS. 10/1618

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zur Spielzeugpuppe
„Cayla“

„My friend Cayla“ – eine nach § 90 TKG verbotene Sendeanlage?
von Stefan Hessel, JurPC Web-Dok. 13/2017

„Internet of Things“ – Chaosradio Nr. 218 vom 26.11.2015 mit
Marcus Richter (Moderation) und derpeter, mutax, danimo

Rechtliche Auslegungsgrundsätze in der Wikipedia

Normenklarheit in der Wikipedia

Twitternde Conversnitch-Lampe



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Rechtsbelehrung Folge 44 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.

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