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  4. Bewertungen im Internet – Rechtsbelehrung Folge 45 (Jura-Podcast)
In dieser Rechtsbelehrung beantworten wir alle Fragen rund um
Bewertungen im Internet.

Unsere Zuhörer erfahren die rechtlichen Grundlagen, ob und wie
man sich gegen Bewertungen wehren kann und warum Unternehmen sich
neuerdings viel einfacher gegen Bewertungen wehren können. Ebenso
erklären wir, warum Bewertungen von Autofahrern oder
Prostituierten einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte
darstellen.

Diese Folge nahmen wir zwischen Toronto in Kanada und Berlin auf
und zum Ende zeigt Herr Richter, dass er nicht nur wunderbar
moderieren, sondern auch musizieren kann.

Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns über gute Bewertungen
bei iTunes!

Neue #Rechtsbelehrung @RBL_rfm in Toronto aufgenommen. @monoxyd's
vorOrtPräsenz wurde vom Blumentopf vertreten.
pic.twitter.com/26GnW9uvnP

— Thomas Schwenke (@thsch) May 23, 2017

00:00:00 – Hausmeisterei Feedback und Hinweis zum Fachbeitrag als
Zusammenfassung der letzten Folge Nr. 44

00:06:00 – Wie sind Bewertungen juristisch einzuordnen?

00:10:00 – Können „Sternchenbewertungen“ unzulässig sein?

00:11:00 – Meinungen und Tatsachen als juristische Grundlagen von
Bewertungen.

00:18:00 – DürfenPlattformbetreiber Bewertungen löschen?

00:19:00 – Bewertungen und unlautere Werbung. Wann führen
Verweise auf Bewertungsplattformen oder die Beeinflussung von
Bewertungen zu Wettbewersverstößen?

00:23:00 – Gewichtung von Persönlichkeitsrechten im Rahmen
der Prüfung von Bewertungen.

00:33:00 – Können Bewertungsportale und Nutzer alleine
aufgrund der Art der Bewertungskriterien haften?

00:41:00 – Dürfen Privatpersonen bewertet werden?

00:48:00 – Besteht ein Anspruch darauf, gar nicht bewertet
zu werden?

00:49:00 – Gibt es rechtliche Unterschiede
zwischen Textbewertungen und Sternchenbewertungen?

00:53:00 – Unterschiede bei Bewertungen im Offlinebereich.

00:57:00 – Wie man sich gegen Bewertungen wehren kann und
warum dies nunmehr einfacher geworden ist.

01:03:00 – Auskunftsrechte der Bewerteten gegenüber
Plattformbetreiber, die als „Aushilfsrichter“ zwischen den
Interessen der Bewertenden und der Bewerteten stehen.

Verweise auf andere Folgen

Was dürfen Satire und Parodie? – Folge 21

Fake News und Social Bots – Folge 43

Genannte Unterlagen, Aufsätze und Urteile

§ 90 TKG – Anwendbarkeit des Verbotes von „Minispionen“ im
Zeitalter smarter Geräte – Beitrag von Dr. Schwenke in der
K&R 5/2015 und Zugleich die Zusammenfassung der Folge
44 Folge 44 der Rechtsbelehrung: „Sprechende Puppen und
andere Minispione“.

BGH, 23.06.2009 – VI ZR 196/08 („Spick mich“) –
Sternchenbewertungen sind immer Meinungen und daher zulässig,
auch wenn Lehrer bewertet werden.

BVerfG, 29.06.2016 – 1 BvR 3487/14 – Wahre
Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind
grundsätzlich hinzunehmen.

BGH, 19.03.2015 – I ZR 94/13 – Plattformen haften
grundsätzlich nicht für Nutzerbewertungen.

BGH, 01.03.2016 – VI ZR 34/15 (Ärztebewertungen/Jameda III) –
Bewertungsplattformen müssen prüfen, ob die bewertende Person die
Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat.

BGH, 23.09.2014 – VI ZR 358/13 (Ärztebewertungen/Jameda II) –
Es besteht kein Anspruch auf die generelle Löschung von einem
Bewertungsportal.

BGH, 01.07.2014 – VI ZR 345/13 (Ärztebewertungen I) –
Plattformbetreiber ist nicht zur Auskunft über die Nutzer
verpflichtet.

BGH, 25.10.2011 – VI ZR 93/10 – Verfahren zur Prüfung von
Beschwerden über Nutzerbeiträge.

OLG Hamm, 23.11.2010 – I-4 U 136/10 – Wettbewerbswidrigkeit
der Werbung mit erkauften Bewertungen.

Der Beitrag Bewertungen im Internet – Rechtsbelehrung Folge 45
(Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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