Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82
Auskunftspflichten, Bußgelder und Schadensersatzzahlungen - drohen
diese DSGVO-Folgen auch Privatpersonen, die z. B. Social Media,
digitale Assistenten, Dashcams nutzen oder Fotos erstellen?
1 Stunde 2 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
In den zweifelhaften Genuss der DSGVO zu unterfallen, möchte man
nicht wirklich kommen. Datenverarbeitungsgrundsätze, Auskunfts-,
Löschungs-, Dokumentationspflichten, immense Haftungshöhen und
mögliche Schadensersatzpflichten.
Dass Privatpersonen all diese Pflichten kaum erfüllen können, war
auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb er eine sogenannte
„Haushaltsausnahme“ ins Gesetz aufnahm. Laut Artikel 2 Abs. 2
lit. c. ist die DSGVO auf die
Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen
zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer
Tätigkeiten,
nicht anwendbar.
Allerdings meinte der Gesetzgeber mit „persönlichen und
familiären Tätigkeiten“ ganz ursprünglich z. B. die Führung von
Adresslisten oder die Führung privater Korrespondenz.
Doch wie ist diese Ausnahme heutzutage zu verstehen? Kann z. B.
die Veröffentlichung einer Personenaufnahme auf Facebook noch als
„ausschließlich persönlich und familiär“ betrachtet werden?
Und wie sieht es aus, wenn man Menschen fotografiert, Dashcams im
Autos nutzt oder einen kamerabewährten Tesla fährt? Können
Hausbesucher etwa Löschungsansprüche geltend machen, wenn sie
sich in einem Raum mit einem digitalen Assistenten wie Siri oder
Alexa befinden?
Dr. Alexander Golland Rechtsanwalt und
Manager/Prokurist bei PwC Legal, Schriftleitung
“Datenschutz-Berater” (Fachzeitschrift), Promotion zu sozialen
Netzwerken & DSGVO und forscht zu datenschutzrechtlichen
Grundsatzfragen (Website, Twitter, LinkedIn).
All diese Fragen und auch die, ob wir die DSGVO tatsächlich
häufiger beachten müssen als es uns lieb ist, beantworten wir in
der aktuellen Rechtsbelehrung mit Hilfe unseres Gastes und
DSGVO-Experten Dr. Alexander Golland.
Viel Spaß beim Zuhören!
Kapitelmarken
00:02:00 – Vorstellung unseres Gastes und des Themas.
00:08:30 – Wie weit reicht die „ausschließlich persönlich und
familiäre“ Datenverarbeitung?
00:11:30 – Wann führt die Veröffentlichung von Informationen
zur Anwendbarkeit der DGVO?
00:12:00 – Warum die Haushaltsausnahme schon beim Spielen von
Fortnite relevant wird.
00:15:00 – Ist die DSGVO bei Veröffentlichungen in sozialen
Medien auch trotz Einwilligung der Betroffenen anwendbar?
00:21:00 – Kann jeder bei jedem eine DSGVO-Auskunftsanfrage
stellen?
00:25:00 – Auch gewerbliche Verkäufer und (Corporate)
Influencer unterfallen der DSGVO.
00:26:00 – Sind auch WhatsApp-Nutzer von der DSGVO betroffen?
00:33:00 – Müssen auch Dashcam-Nutzer und Teslafahrer die
DSGVO beachten?
00:38:20 – Nutzung von Alexa, Siri, Google & Co – Können
sich beim Einsatz von digitalen Assistenten die Hausgäste auf die
DSGVO berufen?
00:42:00 – Wann ist die DSGVO bei Fotografien anwendbar?
00:49:00 – Wenn die DSGVO schon anwendbar ist, ist die
Verarbeitung von Daten durch Privatpersonen gerechtfertigt?
00:52:30 – Blick in die Zukunft: Was sollte geändert werden?
Weitere Links und Hinweise
Beitrag „Die ‚private‘ Datenverarbeitung im Internet.
Verantwortlichkeiten und Rechtmäßigkeit bei Privatpersonen“ in
der Zeitschrift für Datenschutz (ZD), 2020, 397
(Kostenpflichtig).
EuGH zur Anwendbarkeit der Datenschutzvorschriften auf
Privatpersonen bei Veröffentlichung personenbezogener Daten im
Internet (EuGH, 06.11.2003 – C-101/01 „Lindqvist“).
BGH zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel
im Unfallhaftpflichtprozess (BGH, 15.05.2018 – VI ZR 233/17).
Der Beitrag Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? –
Rechtsbelehrung Folge 82 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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