„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106
Pflicht zu Softwareupdates, Daten als Entgelt und kein
Gewährleistungsausschluss in den AGB - Dr. Kristina Schreiber
erläutert, warum das digitale Verbraucherrecht es in sich hat.
1 Stunde 33 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Am ersten 01. Januar 2022 trat eine der bedeutendsten Reformen
des Verbraucherrechts seit 20 Jahren in Kraft. Ziel dieser von
der EU ausgehenden Gesetzesänderung ist es vor allem, die
Gewährleistungsrechte der Verbraucher in einer digitalen Welt,
bzw. „smarten“ Welt zu stärken.
So kann nicht nur die Gewährleistung nicht mehr in den AGB
ausgeschlossen werden. Neu ist auch die Pflicht zu
Software-Updates, die anders als bisher für Jahre bestehen kann.
Ebenso neu ist, dass Daten als Entgelt anerkannt werden und Apps
oder E-Books, die bisher als „kostenlos“ oder „gratis“ bezeichnet
wurden, nicht mehr so bezeichnet werden dürfen.
Als Expertin lotst uns Rechtsanwältin Dr. Kristina Schreiber
durch die Vielzahl der neuen Verbraucherrechte, die den
Unternehmen noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten dürften.
Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin
für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für
Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei
„Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des
Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre
Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im
im C.H.Beck Verlag erschienen ist und Autorin im Blog
„Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit Anwaltsprofil,
LinkedIn).
Kapitel:
00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des
Themas.
00:05:00 – Erläuterung der Begriffe „digitale
Produkte“, „Waren mit digitalen Elementen“ und „digitale
Inhalte“.
00:19:00 – Objektive Erwartung als Maßstab für
Mängel und kommt eine Flut von Kontrollkästchen auf uns zu?
00:28:00 – Unbestimmte Fristen und Herr
Richter sieht ein Richterrecht.
00:32:00 – Erleichterung durch Abschaffung des
Erfordernisses der Nachfristsetzung.
00:35:00 – Aktualisierung der Pflichten und
Risiken für Verkäufer.
00:42:00 – Gewährleistungsausschluss bei
Softwarelizenzen?
00:52:00 – Bezahlen mit Daten und die Folgen
für Verkäufer.
00:58:00 – Bezahlen mit Cookies und
(freiwilligen) Spenden.
01:05:00 – Spenden und die
„Gewährleistungsgier“ oder die Frage, wer an die Verkäufer
denken?
01:18:00 – iPhone als Mangel und
Verbraucherrecht als Innovationshemmnis?
Links zur Folge
Warenkauf-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2019/771 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über
bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung
der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie
zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG).
“Digitale-Inhalte-Richtlinie” der EU (Richtlinie (EU)
2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai
2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung
digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen).
Neue §§ 327 bis 327u BGB zur Regelung von digitalen
Produkten.
Digitalisierung & Recht – Der Blog unserer Gästin.
“Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung
von der Idee bis zum Vertrieb” – Das Buch unserer Gästin.
Neu ab 2022: Gewährleistung und Mängelhaftung für Waren und
digitale Produkte – Übersicht von Dr. Schwenke.
Der Beitrag „Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr –
Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106 erschien zuerst
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