Beschreibung

vor 5 Monaten

Folge 7: „Interventionsplan“


Unsere Gesprächspartnerinnen heute: Franziska L., Franziska M.
und Christina


„Wann muss ich intervenierend eingreifen?“, fragt die Moderatorin
Yasmina.


 Franziska Lieske ist im Fachdienst im SOS-Kinderdorf Gera
tätig.


Franziska Müller und Christina Voigt arbeiten in der
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz im
Freistaat Thüringen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend
und Sport.


In Folge 7 geht es um den Interventionsplan, einem der
wichtigsten Bestandteile eines Schutzkonzeptes. In ihm werden die
notwendigen Handlungsschritte festgehalten, die Fachkräfte und
Betreuungspersonen in Institutionen und Vereinen beschreiten
müssen, wenn Kinder und Jugendliche (sexualisierte) Gewalt
erfahren haben. Dieser Plan wird auch als Notfallplan bezeichnet.
Er gibt vor, wie in Fällen akuter oder drohender
Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist. Damit wird
Handlungssicherheit gewährleistet.


Wie sichern Institutionen und Vereine, dass sie sichere Orte
sind? Welche Kompetenzen braucht es, damit Kindern und
Jugendlichen im Notfall zügig Unterstützungsmöglichkeiten
unterbreitet werden können?


Die Rede ist immer wieder von „dem unguten Bauchgefühl“. Neben
dieser so wichtigen Empathie für die Bedürfnisse und für
Situationen von Kindern und Jugendlichen bedarf es einer guten
Struktur, einem gesicherten Vorgehen und entsprechender
Handlungskompetenzen aller Fachkräfte, Betreuungspersonen bis hin
zum technischen Personal einer Einrichtung oder eines Vereins.

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