Podcaster
Episoden
09.01.2025
36 Minuten
Folge 9: „Kooperation“
Unsere Gesprächspartnerinnen heute: Nicole Schütz und Sandra
Seidel
Die Frage nach den Gelingensbedingungen von Kooperation
beantwortet Nicole u. a. so:
„Kooperation gelingt auf Augenhöhe, im Miteinander und dass ich
weiß, wen ich ansprechen kann.“
Nicole Schütz ist Netzwerkkoordinatorin für Kinderschutz und
Frühe Hilfen bei der Stadtverwaltung Suhl.
Sandra Seidel arbeitet in einem Eltern-Kind-Zentrum beim
Diakoniewerk Henneberger Land und ist zudem Insoweit erfahrene
Fachkraft (iseF).
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht
allein von einer Person, einer Einrichtung oder einem Verein zu
stemmen ist. Die Zusammenarbeit mit Personen und Einrichtungen
mit Fachexpertise ist ein Qualitätsstandard im Kinderschutz.
Zahlreiche Ansprechpersonen stehen im Thüringer Netzwerk zur
Verfügung, von der Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und
Jugendschutz Thüringen e. V. (LAG KJS), den Kinder- und
Jugendschutzdiensten als spezialisierte Fachberatungsstellen für
Kinder und Jugendliche (KJSD) über Jugendämter mit den dort
angesiedelten Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren
für Kinderschutz bis hin zu insoweit erfahrenen Fachkräften, die
in Einzelfällen beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Die Angebote im Rahmen der Prävention reichen vom
Kinderschutzparcours und Kindermedienschutzparcours der LAG KJS
über Präventionsveranstaltungen der KJSD bis zu gemeinsamen
Fortbildungen und Fachveranstaltungen.
„Kinderschutz geht nur gemeinsam.“ Auch für den Schutzprozess und
der damit verbundenen Erarbeitung und Fortschreibung des
Kinderschutzkonzeptes braucht es professionelle und verlässliche
Netzwerkpartner, um Einrichtungen und Vereine zu sicheren und
kompetenten Orten zu machen.
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05.12.2024
50 Minuten
Folge 8: „Schutzprozesse an Thüringer Schulen – eine
Zwischenbilanz“
Wir sprechen heute mit dem Landesbeauftragten für Kinderschutz im
Freistaat Thüringen, Prof. Dr. Winfried Speitkamp, mit der
Schulpsychologin Berit Fischer, mit der Schulleiterin einer
Grundschule Bärbel Wilhelm und mit der Beratungslehrerin dieser
Grundschule Sybille Rosenhan.
Der Auftrag des Ministers, Kinderschutzkonzepte bis 2027
final verschriftet zu erarbeiten und vorzuhalten, erging Anfang
des Jahres 2022 in verpflichtenden thematischen
Schulleiterberatungen in allen 22 Gebietskörperschaften mit
Unterstützung der Schulpsychologischen Dienste der Staatlichen
Schulämter sowie der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
Ende 2024 ist es an der Zeit, mal nachzufragen: Wie geht es denn
mit den Schutzprozessen an den Thüringer Schulen voran?
Im Podcast werden die Aufgabe und die Arbeit am
Kinderschutzkonzept reflektiert und überlegt, was bereits
gelungen ist und wie es weitergehen kann. Viele Schulen fangen
nicht bei „Null“ an, haben sich auf den Weg gemacht, erleben
natürlich auch mal Phasen des Stagnierens, bevor wieder neue
Impulse gesetzt werden und wie ein Motor wirken. Da können
Erkenntnisse aus einer besuchten Fortbildung, aus den
Empfehlungen der Handreichung „Schritt für Schritt zum
Kinderschutzkonzept“ oder von gelungenen Maßnahmen aus der
benachbarten Schule die Fortsetzung der Arbeit am
Kinderschutzkonzept inspirieren und tragen.
Bärbel Wilhelm und Sybille Rosenhan erläutern am Beispiel ihrer
Schule, wie sie den Schutzprozess gestartet haben, berichten,
dass es Zeit und gute Vorbereitung braucht, aber auch darüber,
welche Hürden überwunden werden müssen, um zu einem
verschrifteten, partizipativ erarbeiteten und einem von allen
Beteiligten gelebten Kinderschutzkonzept zu gelangen.
„Es kommt auch auf das Engagement der Personen vor Ort an.“,
bekräftigt Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp und dankt damit den
Thüringer Schulen für die tatkräftige Mitgestaltung der
Schutzprozesse zum Wohl der Kinder und Jugendlichen.
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23.11.2023
58 Minuten
Folge 7: „Interventionsplan“
Unsere Gesprächspartnerinnen heute: Franziska L., Franziska M.
und Christina
„Wann muss ich intervenierend eingreifen?“, fragt die Moderatorin
Yasmina.
Franziska Lieske ist im Fachdienst im SOS-Kinderdorf Gera
tätig.
Franziska Müller und Christina Voigt arbeiten in der
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz im
Freistaat Thüringen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend
und Sport.
In Folge 7 geht es um den Interventionsplan, einem der
wichtigsten Bestandteile eines Schutzkonzeptes. In ihm werden die
notwendigen Handlungsschritte festgehalten, die Fachkräfte und
Betreuungspersonen in Institutionen und Vereinen beschreiten
müssen, wenn Kinder und Jugendliche (sexualisierte) Gewalt
erfahren haben. Dieser Plan wird auch als Notfallplan bezeichnet.
Er gibt vor, wie in Fällen akuter oder drohender
Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist. Damit wird
Handlungssicherheit gewährleistet.
Wie sichern Institutionen und Vereine, dass sie sichere Orte
sind? Welche Kompetenzen braucht es, damit Kindern und
Jugendlichen im Notfall zügig Unterstützungsmöglichkeiten
unterbreitet werden können?
Die Rede ist immer wieder von „dem unguten Bauchgefühl“. Neben
dieser so wichtigen Empathie für die Bedürfnisse und für
Situationen von Kindern und Jugendlichen bedarf es einer guten
Struktur, einem gesicherten Vorgehen und entsprechender
Handlungskompetenzen aller Fachkräfte, Betreuungspersonen bis hin
zum technischen Personal einer Einrichtung oder eines Vereins.
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10.05.2023
44 Minuten
Folge 6 “Leitbild“
Unsere Gesprächspartnerinnen heute: Annemarie und Carmen
“… dass man wegkommt von dieser Denkweise, dass man im Internet
schaut, es gibt so viele Leitbilder und man übernimmt jetzt
einfach was … das funktioniert nicht.“
Annemarie Brendel ist Sachgebietsleiterin Kinderschutz,
Integration/Inklusion, Vielfalt, Datenschutz und
Öffentlichkeitsarbeit beim Thüringer Fußball-Verband.
Carmen Bröckl ist Präventionsbeauftragte für das Bistum Erfurt.
Nachdem wir uns bis Folge 5 den Grundlagen, ersten Schritten und
Analysen im Schutzprozess gewidmet haben, geht es in den nächsten
Podcasts um die einzelnen Bestandteile eines
Kinderschutzkonzeptes. Das Kinderschutzkonzept ist Teil des
Einrichtungs- und Vereinskonzeptes und ist ein Qualitätsmerkmal.
Mit Annemarie und Carmen sprechen wir über die Leitbilderstellung
bzw. die Ergänzung eines bestehenden Leitbildes um den
Kinderschutzgedanken in einer Einrichtung oder einem Verein.
Unser Moderatorenteam bezeichnet das Leitbild auch als
Quintessenz des Schutzprozesses und als Quintessenz der Haltung
der am Schutzprozess Beteiligten bzw. als Wertekanon und
Standardbestimmung...
Deutlich wird, dass ein Leitbild fachlicher Kinderschutzstandards
bedarf, aber sich hierin auch die Haltung aller Mitarbeitenden
widerspiegelt. Damit ist das Leitbild als Ergebnis eines
Aushandlungsprozesses mit allen Beteiligten zu verstehen. Und
selbstverständlich sind Beteiligung/Partizipation auch bei der
Erstellung oder Überarbeitung des Leitbildes nicht wegzudenken.
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04.12.2022
51 Minuten
Unsere Gesprächspartner/innen heute: Sabine und Stefan
“Die Risiken sind wahrscheinlich da am größten, wo nicht
hingeguckt wird.”
Sabine Wenzel ist Leiterin des Kinder- und Jugendschutzdienstes
„Tabu“ im Wartburgkreis. Stefan Heinemann ist ebenfalls Leiter
eines Kinder- und Jugendschutzdienstes, der „Villa Lampe“ im
Eichsfeld-Kreis.
Unsere Moderatorin Yasmina bezeichnet zu Beginn die Risikoanalyse
als das sog. Herzstück eines Schutzkonzeptes. Wird sie methodisch
gut vorbereitet und partizipativ gestaltet, sollten das genaue
Hinschauen auf die personellen und räumlichen Bedingungen der
jeweiligen Einrichtung bzw. Vereins und das Aufarbeiten bereits
aufgetretener Fälle gelingen.
Eine Risikoanalyse ist nicht mal eben so nebenbei zu
bewerkstelligen. Es gibt eine Reihe von Fragenkatalogen und
Vorschlägen von Einrichtungen und Vereinen, die auch online zu
finden sind. Durch eine rein formale Übernahme vorhandener
Materialien von einer auf die nächste Einrichtung stoßen
Fachkräfte jedoch nicht auf mögliche Probleme und „Baustellen“
der eigenen Einrichtung, die es zu gemeinsam zu bearbeiten gilt.
Das Wichtigste ist, solche Materialien auf die Situation der
eigenen Einrichtung/des eigenen Vereins zu adaptieren und v.a.
Vorschläge aus dem eigenen Prozess aufzugreifen. Ohne eine
Anpassung der Impulse anderer Einrichtungen auf die individuelle
Einrichtung wird keine Veränderung und auch kein gelebtes
Schutzkonzept generiert.
Ob Grenzüberschreitungen, übergriffiges Verhalten oder
gefährdende Orte bzw. Räume existieren, können die Fachkräfte
definitiv nicht allein beantworten. Die Einbeziehung aller
Beteiligten, v. a. der jungen Menschen selbst, sollte
mittlerweile zum Qualitätsstandard jeder Einrichtung/jedes
Vereins gehören.
Für weitere Informationen zum Thema folgen Sie auch unserem
Landesbeauftragten für Kinderschutz in Thüringen auf Twitter:
https://twitter.com/KinderschutzTH
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Über diesen Podcast
Alle Einrichtungen und Vereine in Thüringen arbeiten derzeit an
Schutzkonzepten gegen (sexuelle) Gewalt. Unser Anliegen ist, dass
Thüringer Fachkräfte in den verschiedenen Fachbereichen über den
Podcast neben Fachwissen vor allem Impulse und Anregungen für die
Erarbeitung und Fortschreibung von Schutzkonzepten erhalten. Von
der Planung der ersten Schritte über die Potenzial- und
Risikoanalyse bis hin zu den einzelnen Bestandteilen eines
Schutzkonzeptes gegen (sexuelle) Gewalt kommen wir ins Gespräch mit
Thüringer Kinderschutzexpertinnen und -experten. ModeratorInnen:
Yasmina, Roberto, Sven.
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