Thüringer Kinderschutzkonzept

Thüringer Kinderschutzkonzept

Episoden

Personalverantwortung
11.12.2025
45 Minuten
Folge 10: „Personalverantwortung“ Unsere Gesprächspartner/innen in diesem Podcast: Antonia Kittel, Fachdienstleitung für Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung, Koordination Schulsozialarbeit und gesetzlicher Jugendschutz im LandratsamtAltenburger Land Susann Voigt, Teamleiterin Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landratsamt Altenburger Lanf Dr. Nikolaus Dorsch, Geschäftsführer Innova Sozialwerk e.V. mit ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe „… wir wollen es den Tätern so schwer wie möglich machen […]“ Um sichere und kompetente Orte für Kinder und Jugendliche zu schaffen, sind Maßnahmen im Rahmen der Personalverantwortung unerlässlich. Von der Personalauswahl bis hin zur fachlichen Unterstützung im Arbeitsalltag - Personalverantwortung ist eine Leitungsaufgabe. Für viele Führungskräfte und Team- oder Vereinsmitglieder ist es kaum vorstellbar, dass unter Umständen auch ein Kollege oder eine Kollegin Täter oder Täterin sein kann. Selbstverständlich sollen nicht alle Mitarbeitenden oder ehrenamtlich Tätige unter Generalverdacht gestellt werden, aber es liegt in der Verantwortung jeder/jedes Einzelnen, auch eine solche Konstellation in Betracht zu ziehen. Ignoranz, Hilflosigkeit, Erstarren oder gar mögliche eigene Schuldgefühle bringen diesen Prozess nicht voran. Personalverantwortung beginnt schon mit der Thematisierung im Bewerbungsgespräch und der Vorlage und regelmäßigen Kontrolle von erweiterten Führungszeugnissen sowie der Unterzeichnung von Selbstverpflichtungserklärungen. Personalverantwortung heißt zudem, auch im Beschäftigungsalltag kontinuierlich ehrliches Fehlermanagement zu betreiben, mögliche heikle Situationen zu diskutieren und einer betroffenensensiblen Veränderung zuzuführen. Schließlich ist auch die Entwicklung einer kinderrechte-sensiblen Haltung ein Prozess. Leitungen mit einem kinderrechte-sensiblen Führungsstil sind Vorbild. Wenn sie dazu noch Räume schaffen, in denen sich Mitarbeitende gegenseitig Feedback geben und Themen offen ansprechen können, sind gute Voraussetzungen geschaffen, die es braucht, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Vereinen zur gelebten Normalität werden zu lassen.
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Kooperation
09.01.2025
36 Minuten
Folge 9: „Kooperation“ Unsere Gesprächspartnerinnen heute: Nicole Schütz und Sandra Seidel  Die Frage nach den Gelingensbedingungen von Kooperation beantwortet Nicole u. a. so: „Kooperation gelingt auf Augenhöhe, im Miteinander und dass ich weiß, wen ich ansprechen kann.“ Nicole Schütz ist Netzwerkkoordinatorin für Kinderschutz und Frühe Hilfen bei der Stadtverwaltung Suhl. Sandra Seidel arbeitet in einem Eltern-Kind-Zentrum beim Diakoniewerk Henneberger Land und ist zudem Insoweit erfahrene Fachkraft (iseF). Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von einer Person, einer Einrichtung oder einem Verein zu stemmen ist. Die Zusammenarbeit mit Personen und Einrichtungen mit Fachexpertise ist ein Qualitätsstandard im Kinderschutz. Zahlreiche Ansprechpersonen stehen im Thüringer Netzwerk zur Verfügung, von der Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. (LAG KJS), den Kinder- und Jugendschutzdiensten als spezialisierte Fachberatungsstellen für Kinder und Jugendliche (KJSD) über Jugendämter mit den dort angesiedelten Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren für Kinderschutz bis hin zu insoweit erfahrenen Fachkräften, die in Einzelfällen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Angebote im Rahmen der Prävention reichen vom Kinderschutzparcours und Kindermedienschutzparcours der LAG KJS über Präventionsveranstaltungen der KJSD bis zu gemeinsamen Fortbildungen und Fachveranstaltungen. „Kinderschutz geht nur gemeinsam.“ Auch für den Schutzprozess und der damit verbundenen Erarbeitung und Fortschreibung des Kinderschutzkonzeptes braucht es professionelle und verlässliche Netzwerkpartner, um Einrichtungen und Vereine zu sicheren und kompetenten Orten zu machen.
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Schutzprozesse an Thüringer Schulen – eine Zwischenbilanz
05.12.2024
50 Minuten
Folge 8: „Schutzprozesse an Thüringer Schulen – eine Zwischenbilanz“ Wir sprechen heute mit dem Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen, Prof. Dr. Winfried Speitkamp, mit der Schulpsychologin Berit Fischer, mit der Schulleiterin einer Grundschule Bärbel Wilhelm und mit der Beratungslehrerin dieser Grundschule Sybille Rosenhan.  Der Auftrag des Ministers, Kinderschutzkonzepte bis 2027 final verschriftet zu erarbeiten und vorzuhalten, erging Anfang des Jahres 2022 in verpflichtenden thematischen Schulleiterberatungen in allen 22 Gebietskörperschaften mit Unterstützung der Schulpsychologischen Dienste der Staatlichen Schulämter sowie der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Ende 2024 ist es an der Zeit, mal nachzufragen: Wie geht es denn mit den Schutzprozessen an den Thüringer Schulen voran? Im Podcast werden die Aufgabe und die Arbeit am Kinderschutzkonzept reflektiert und überlegt, was bereits gelungen ist und wie es weitergehen kann. Viele Schulen fangen nicht bei „Null“ an, haben sich auf den Weg gemacht, erleben natürlich auch mal Phasen des Stagnierens, bevor wieder neue Impulse gesetzt werden und wie ein Motor wirken. Da können Erkenntnisse aus einer besuchten Fortbildung, aus den Empfehlungen der Handreichung „Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept“ oder von gelungenen Maßnahmen aus der benachbarten Schule die Fortsetzung der Arbeit am Kinderschutzkonzept inspirieren und tragen. Bärbel Wilhelm und Sybille Rosenhan erläutern am Beispiel ihrer Schule, wie sie den Schutzprozess gestartet haben, berichten, dass es Zeit und gute Vorbereitung braucht, aber auch darüber, welche Hürden überwunden werden müssen, um zu einem verschrifteten, partizipativ erarbeiteten und einem von allen Beteiligten gelebten Kinderschutzkonzept zu gelangen. „Es kommt auch auf das Engagement der Personen vor Ort an.“, bekräftigt Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp und dankt damit den Thüringer Schulen für die tatkräftige Mitgestaltung der Schutzprozesse zum Wohl der Kinder und Jugendlichen.
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Interventionsplan
23.11.2023
58 Minuten
Folge 7: „Interventionsplan“ Unsere Gesprächspartnerinnen heute: Franziska L., Franziska M. und Christina „Wann muss ich intervenierend eingreifen?“, fragt die Moderatorin Yasmina.  Franziska Lieske ist im Fachdienst im SOS-Kinderdorf Gera tätig. Franziska Müller und Christina Voigt arbeiten in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. In Folge 7 geht es um den Interventionsplan, einem der wichtigsten Bestandteile eines Schutzkonzeptes. In ihm werden die notwendigen Handlungsschritte festgehalten, die Fachkräfte und Betreuungspersonen in Institutionen und Vereinen beschreiten müssen, wenn Kinder und Jugendliche (sexualisierte) Gewalt erfahren haben. Dieser Plan wird auch als Notfallplan bezeichnet. Er gibt vor, wie in Fällen akuter oder drohender Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist. Damit wird Handlungssicherheit gewährleistet. Wie sichern Institutionen und Vereine, dass sie sichere Orte sind? Welche Kompetenzen braucht es, damit Kindern und Jugendlichen im Notfall zügig Unterstützungsmöglichkeiten unterbreitet werden können? Die Rede ist immer wieder von „dem unguten Bauchgefühl“. Neben dieser so wichtigen Empathie für die Bedürfnisse und für Situationen von Kindern und Jugendlichen bedarf es einer guten Struktur, einem gesicherten Vorgehen und entsprechender Handlungskompetenzen aller Fachkräfte, Betreuungspersonen bis hin zum technischen Personal einer Einrichtung oder eines Vereins.
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Leitbild
10.05.2023
44 Minuten
Folge 6 “Leitbild“   Unsere Gesprächspartnerinnen heute: Annemarie und Carmen   “… dass man wegkommt von dieser Denkweise, dass man im Internet schaut, es gibt so viele Leitbilder und man übernimmt jetzt einfach was … das funktioniert nicht.“   Annemarie Brendel ist Sachgebietsleiterin Kinderschutz, Integration/Inklusion, Vielfalt, Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit beim Thüringer Fußball-Verband. Carmen Bröckl ist Präventionsbeauftragte für das Bistum Erfurt.   Nachdem wir uns bis Folge 5 den Grundlagen, ersten Schritten und Analysen im Schutzprozess gewidmet haben, geht es in den nächsten Podcasts um die einzelnen Bestandteile eines Kinderschutzkonzeptes. Das Kinderschutzkonzept ist Teil des Einrichtungs- und Vereinskonzeptes und ist ein Qualitätsmerkmal.   Mit Annemarie und Carmen sprechen wir über die Leitbilderstellung bzw. die Ergänzung eines bestehenden Leitbildes um den Kinderschutzgedanken in einer Einrichtung oder einem Verein.   Unser Moderatorenteam bezeichnet das Leitbild auch als Quintessenz des Schutzprozesses und als Quintessenz der Haltung der am Schutzprozess Beteiligten bzw. als Wertekanon und Standardbestimmung...   Deutlich wird, dass ein Leitbild fachlicher Kinderschutzstandards bedarf, aber sich hierin auch die Haltung aller Mitarbeitenden widerspiegelt. Damit ist das Leitbild als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses mit allen Beteiligten zu verstehen. Und selbstverständlich sind Beteiligung/Partizipation auch bei der Erstellung oder Überarbeitung des Leitbildes nicht wegzudenken.
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Über diesen Podcast

Alle Einrichtungen und Vereine in Thüringen arbeiten derzeit an Schutzkonzepten gegen (sexuelle) Gewalt. Unser Anliegen ist, dass Thüringer Fachkräfte in den verschiedenen Fachbereichen über den Podcast neben Fachwissen vor allem Impulse und Anregungen für die Erarbeitung und Fortschreibung von Schutzkonzepten erhalten. Von der Planung der ersten Schritte über die Potenzial- und Risikoanalyse bis hin zu den einzelnen Bestandteilen eines Schutzkonzeptes gegen (sexuelle) Gewalt kommen wir ins Gespräch mit Thüringer Kinderschutzexpertinnen und -experten. ModeratorInnen: Yasmina, Roberto, Sven.

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