#92: Keine ZFU Zertifizierung im B2B (Neues Urteil!)

#92: Keine ZFU Zertifizierung im B2B (Neues Urteil!)

9 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (fern USG) mit der Folge einer
möglichen Pflicht zur Zertifizierung bei der ZF U auch im Rhein
unternehmerischen Verkehr (B2B)?


Diese Frage hatte das OLG Celle am 1. März 2023 mit ja
beantwortet. Mit weitreichenden Folgen: die Szene im Bereich
E-Learning, online-Coaching und online-Kursen hatte auf einmal
erhebliche Probleme: Rückforderungsansprüche!


Wie das? Ohne der nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz
verpflichtenden Zertifizierung bei der ZF U war jeder Vertrag mit
einem Fernunterricht-Teilnehmer nichtig. Das Geld konnte dieser
dann einfach zurückfordern.


Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main im September 2023 ein
gegenläufiges Urteil gefällt: das fern USG ist nicht auf
B2B-Verträge anwendbar. Denn es dient nach der Begründung des
Gesetzgebers dem Verbraucherschutz. Zudem passen auch die
Rechtsfolgen – zum § 355 BGB – nicht auf Verträge die Reihen
zwischen Unternehmen oder Unternehmen geschlossen wurden.


In diesem Beitrag erfährst du am Ende auch, was ich dir in dieser
derzeit umstrittenen Situation empfehle!


Blogbeitrag:
https://www.maxgreger.de/lg-frankfurt-gilt-das-fernusg-nun-doch-nicht-fuer-b2b-vertraege/


Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u.
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