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#114: Das Ende der OS-Plattform - und jetzt?
31.01.2025
3 Minuten
Du hast es sicher schon mitbekommen: Die Tage der OS-Plattform sind gezählt. Was ist die OS-Plattform? Es war ein Versuch der EU, eine Online-Plattform zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und online-Unternehmern bereitzustellen. Ist das Projekt gelungen? Nein. Es war ein totaler Flop. Vermutlich ist nicht mal eine Handvoll Streitigkeiten konnten dort einvernehmlich und wirklich stabil seit 2013 gelöst werden. Zum Glück hat das der EU-Gesetzgeber kapiert. Mit der VO 2024/3228 wird die ursprüngliche "ODR-VO" (524/2013) mit Wirkung vom 20. Juli 2025 abgeschafft. Die Plattform selbst ermöglicht aber bereits ab 20. März 2025 keine neue Einreichung eines Falles mehr. Was bedeutet das nun für den Link? Natürlich wäre es sinnvoll gewesen, die Pflicht zur Verlinkung auf die Plattform bereits ab 20. März 2025 entfallen zu lassen. Denn was bringt der Link zur Plattform im Impressum eines online-Händlers, wenn dort keine neuen Fälle mehr angenommen werden? Doch von all dem steht in der neuen Verordnung nichts. Die ALTE Verordnung verpflichtet in Ihrem Art. 14 schlichtweg zur Verlinkung "zur OS-Plattform". Die NEUE Verordnung setzt die alte Verordnung mit Wirkung ab 20. Juli 2025 außer Kraft. Für mich ist die Sache klar: Der Link darf und muss erst ab 20. Juli 2025 entfernt werden, nicht vorher. Das Argument, ein Link zu einer Plattform, die neue Fälle nicht mehr annimmt, sei irreführend (mit der Folge, dass der Link schon ab 20. März 2025 weg muss) greift für mich nicht. Solange eine EU-VO einen Link zur Plattform anordnet und die Plattform keine neuen Fälle mehr annimmt, ist es Sache des Betreibers der Plattform (also der EU), den Verbraucher auf der Plattform darüber angemessen zu informieren. Das Gesetz gilt aber nach wie vor, auch über den 20. März 2025 hinaus. sind jetzt noch Fragen offen? Dann schreib sie gerne in die Kommentare! Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #osplattform #odr #abmahnung #disputeresoluition
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#113: Die Unterlassungserklärung (muss ich sie bei einer Abmahnung abgeben?)
22.01.2025
5 Minuten
Endlich Unterlassungserklärungen verstehen Viele Mythen bestehen im Zusammenhang mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Muss ich denn zwingend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Muss ich immer eine konkrete Vertragsstrafe versprechen? Darf ich sie modifizieren? In etwas mehr als 5 Minuten erkläre ich Dir die wichtigsten Grundsätze dazu. sind jetzt noch Fragen offen? Dann schreib sie gerne in die Kommentare! Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #unterlassungserklärung #abmahnung #anwalt #geschäftsführer
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#112 Aldi Süd verliert Dubai-Schokoladen Streit
15.01.2025
10 Minuten
Aldi Süd muss Dubai-Schokolade aus seinen Regalen räumen. Das LG Köln erlässt gegen ALDI SÜD eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung Was war passiert? Der Trend rund um Dubai-Schokolade ist noch nicht ganz vorbei. Da springt natürlich auch ALDI SÜD auf den Zug auf und verkauft die Schokolade mit der Pistaziencreme-Füllung und Engelshaar (Kadayif). Auch der Schokoladen-Importeur Wilmers hat Dubai-Schokolade im Angebot. Da gibt es aber einen Unterschied im Herstellungsland: Aldi Süd: Türkei Wilmers: Dubai. Wilmers meint, dass Dubai-Schokolade nur "echt" ist, wenn sie aus Dubai kommt. Wilmers beantragt deshalb den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln. Was sagt das LG Köln? Das Landgericht Köln hat diese Verfügung tatsächlich am erlassen (Az. 33 O 544/24). Argument:Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die Herkunft des Produkts getäuscht werden. "Dubai-Schokolade" sei eine geografische Herkunftsangabe (§§ 127 u. 128 MarkenG). Mit der Zustellung dieser Verfügung an Aldi Süd - sicherlich bereits erfolgt - darf Aldi Süd keine Dubai-Schokolade mehr anbieten, die nicht aus Dubai stammt. Ist damit der Streit beendet? Wohl nicht.Aldi Süd kann Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen. Der Streit wird dann beim Oberlandesgericht Köln weitergeführt. Es ist also noch relativ offen, wie die Sache ausgeht. Dennoch muss sich Aldi Süd bis auf weiteres an die Unterlassungsverfügung halten, wenn der Discounter kein Ordnungsgeld riskieren möchte. Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #markenrecht #dubaischokolade #wilmers #aldi
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#111: FernUSG & Coaching - ein Ausblick für 2025
11.12.2024
6 Minuten
Sicherlich hast du die rechtliche Unsicherheit im Bereich des online-Coaching und E-Learning im Zusammenhang mit dem Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) mitbekommen. Dürfen dabei nicht vergessen, dass mittlerweile überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG) zugunsten von online-Coaching entschieden hat. Nur das OLG Stuttgart und das OLG Celle (mit letzterem hat Problematik begonnen) vertreten die strenge Meinung, dass online-Coaching in der Regel unter den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes fallen. Ich möchte dir mit diesem Video einen kleinen Ausblick in das Jahr 2025 geben. Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, melde dich gerne! Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #fernusg #onlinecoaching #coaching #zfu #widerruf
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#110: Das Risiko billiger Markenanmeldungen
05.12.2024
18 Minuten
Bist du Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens und nicht 100-prozentig sicher, ob du markenrechtlich stark aufgestellt bist? Wie oft hast du deshalb schon zu dir selbst gesagt,: „eigentlich müsste ich mich mit dem Thema Marken mal intensiver beschäftigen.“ … dich aber gleichzeitig gefragt: „ist Markenschutz so wichtig?“ … und dir dann zur Beruhigung schließlich eingeredet: „Und wenn — Das läuft ja nicht davon.“ Und hier ist der Punkt: Unternehmen, die erfolgreiche Produkte entwickeln, investieren immer auch in den Aufbau entsprechender Markenrechte. Sie sind doppelt clever: Markenrechte dienen Nicht nur als Schutz gegen Trittbrettfahrer. Sie spielen bei der Bewertung eines Unternehmens als Asset eine sehr wichtige Rolle. Manche dieser Marken sind bereits über 100 Jahre alt und immer noch schützen Sie die entsprechenden Produkte des Unternehmens. Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat und Jahre für Jahr. Doch wenn du vor der Markenanmeldung nicht gründlich nach entgegenstehenden Schutzrechten suchst, fliegt dir das ganze Konstrukt oft erst Jahre später komplett um die Ohren. Denn viele unterlegen einem schlimmen Irrglauben: eine Marke ist nicht bereits nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist sicher. Sie kann auch viele Jahre später noch Zu Bruch gehen wie eine fragile Porzellanvase. Nämlich dann, wenn ältere ähnliche Marken bestehen. Nun gibt es natürlich diejenigen, die sich die gründliche rechtliche Vorarbeit gerne sparen möchten. Dabei muss ich aber zunächst eines klarstellen: Die wird nicht schöner oder besser, wenn ein Unternehmen dafür mehr Geld bezahlt hat. Darin liegt aber auch die Gefahr: eine ungeprüfte, günstige Markenanmeldung kann gut gehen (ich könnte dir einige Beispiele nennen) - kann aber auch schiefgehen. (auch da kann ich dir Beispiele nennen). Stell dir einfach mal vor, du meldest eine Marke selbst oder über einen billigen Dienstleister an und weißt die nächsten 20 Jahre lang nicht, ob die Marke wirklich dir gehört oder nicht doch einem Unternehmen , das sie schon früher angemeldet oder benutzt hat. Du als Geschäftsführer würdest doch auf so einer wackeligen Grundlage gar nicht richtig investieren. Und nachts auch nicht ruhig schlafen. Erfolgreiche Unternehmen, die es mit ihren Produkten ernst meinen, melden daher Marken nicht einfach ungeprüft oder mit Discountern an. Stattdessen holen Sie sich wertvollen Rat ein und führen gründliche rechtliche Checks durch, bevor sie ihre neue Marke entwickeln und damit auf den Markt gehen und melden eine Marke nicht einfach ins Blaue hinein an. weil die Folgen einer unsachgemäßen Markenverletzung dein Unternehmen bis in den Ruin treiben können. Stattdessen prüfen wir im ersten Schritt, ob deine Wunschmarke überhaupt als Marke fähig ist und ob wir auf Anhieb identische ältere Marken finden, die zu einem unüberwindbare Hindernis führen Besteht deine Marke diese erste Prüfung, geht’s ans Eingemachte: anhand einer professionellen Ähnlichkeitsrecherche stellen wir weitestgehend sicher, dass nicht irgendwann ein anderes Unternehmen um die Ecke kommt und dich mit einer älteren Marke konfrontiert. Wenn du für dein Unternehmen ebenfalls eine oder mehrere Marken aufbauen möchtest, melde dich gerne bei mir. Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.
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Über diesen Podcast

TECH.MEDIEN.RECHT. ist dein Podcast wenn du im Bereich Software, E-Commerce oder Food unterwegs bist. Mein Ziel: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht anschaulich mit echten Fällen zu erklären. Gleichzeitig werde ich auch immer wieder spannende Gäste einladen. Ich freu' mich auf eine gemeinsame Zeit! Dein Max Impressum: https://www.maxgreger.de/impressum Datenschutz: https://www.maxgreger.de/datenschutzerklaerung-social-media

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