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Kennzeichnungspflicht
14.07.2026
14 Minuten
Ab dem 2. August 2026 wird KI-Kennzeichnung vom Kann zum Muss. Die meisten Unternehmen kennzeichnen gerade das Falsche: zu viel an der einen Stelle, nichts an der Pflichtstelle. Diese Folge zeigt, wo Artikel 50 wirklich zubeißt – und wie ein einziger Nachmittag den Einstieg schafft.


Ein Chatbot ohne Hinweis. Ein Avatar-Video für die Messe. Zwanzig KI-Texte am Tag, die keiner liest. Klingt nach Ihrem Betrieb? Dann ist diese Folge Ihre günstigste Versicherung des Jahres.


Der Podcast ist vollständig KI-produziert. Ekkehards Stimme, seine Inhalte, von ihm geprüft. Diese Folge ist ihr eigenes Anschauungsbeispiel: Sie erklärt die Kennzeichnungspflicht und erfüllt sie im selben Atemzug.





Worum es geht




Der 2. August 2026 bringt drei Dinge auf einmal: Artikel 50 der KI-Verordnung wird anwendbar, das Bußgeldregime steht bereit, die Aufsicht nimmt ihre Arbeit auf. Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent vom Weltumsatz – je nachdem, was mehr wehtut.


Der Gegner von Artikel 50 heißt Täuschung. Nicht die Technik entscheidet, sondern die Frage: Kann ein Mensch getäuscht werden? Wir sortieren, wann Sie kennzeichnen müssen, wann nicht – und warum gerade der Maschinenbauer betroffen ist, dessen Marketing mit ChatGPT textet.





Was Sie mitnehmen




Drei Situationen im Fokus: Mensch redet mit KI und weiß es nicht. Künstliche Bilder, Stimmen, Videos. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.


Der Rettungsring: Geprüfte Texte mit echter redaktioneller Verantwortung können von der Kennzeichnung ausgenommen sein. Aber die Freigabe muss gelebt sein, nicht behauptet.


Anbieter oder Betreiber? Der Tool-Hersteller liefert das Wasserzeichen. Den Satz „Sie chatten mit einer KI" schreibt der Mittelständler selbst.


Der Nachmittag: Eine Stunde Inventur, ein Satz im Chatbot, eine halbe Seite Prozess. Kein Projekt, ein Einstieg.


Der Stolperstein der Woche: Der Übererfüller, der alles stempelt – und ausgerechnet die eine Pflichtstelle blank lässt. Doppelt verloren.





Ihr nächster Schritt




Der Selbstcheck liegt auf ai-governance.pro/selbstcheck. Kostenlos, eine Seite, fünf Minuten. Er ordnet ein, wo Ihr Unternehmen steht. Die Prüfung im Einzelfall ersetzt er nicht.


Eine Stunde gegen einen Bußgeldrahmen in Millionenhöhe. Diese Rechnung macht jede Geschäftsführerin im Kopf.





Weiterführende Links & Quellen




Der Gesetzestext selbst




Artikel 50 EU AI Act – Volltext auf Deutsch – die vier Transparenzpflichten im Wortlaut, plus Erwägungsgrund 132.


AI Act Explorer – der komplette Verordnungstext in allen 24 EU-Sprachen, durchsuchbar.





Für Entscheider*innen ohne Jura-Hintergrund




Praktischer Leitfaden zu Artikel 50 – erklärt die vier Fallgruppen mit Beispielen, inklusive Compliance-Checker.


TÜV Rheinland: Transparenzpflichten im EU AI Act – ordnet Art. 50 in das Fristen-Geflecht ein und erklärt das Zusammenspiel mit den GPAI-Pflichten.





Zum Omnibus und den verschobenen Fristen (Vorschau auf Folge 2)




Sidley Data Matters: Preparing for Compliance by 2 August 2026 – auf Englisch, aber präzise: was der Omnibus verschiebt und was beim August-Termin bleibt. Wichtig: Das maschinenlesbare Watermarking nach Art. 50(2) für Bestandssysteme wurde auf den 2. Dezember 2026 gerückt – die Offenlegungspflichten aus Abs. 1, 3 und 4 bleiben beim 2. August.





Für Sie relevant, wenn Sie …




… Geschäftsführung, CIO, IT- oder Compliance-Verantwortliche in einem Mittelständler sind – und wissen wollen, was der EU AI Act konkret von Ihrem Betrieb verlangt, nicht nur von den großen Modellanbietern.





Nächste Folge:




Wir nehmen den Omnibus auseinander. Was wirklich verschoben wurde – und was nur so klingt.


Bleiben Sie handlungsfähig.


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