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  4. Kennzeichnungspflicht
Ab dem 2. August 2026 wird KI-Kennzeichnung vom Kann zum Muss.
Die meisten Unternehmen kennzeichnen gerade das Falsche: zu viel
an der einen Stelle, nichts an der Pflichtstelle. Diese Folge
zeigt, wo Artikel 50 wirklich zubeißt – und wie ein einziger
Nachmittag den Einstieg schafft.

Ein Chatbot ohne Hinweis. Ein Avatar-Video für die Messe. Zwanzig
KI-Texte am Tag, die keiner liest. Klingt nach Ihrem Betrieb?
Dann ist diese Folge Ihre günstigste Versicherung des Jahres.

Der Podcast ist vollständig KI-produziert. Ekkehards Stimme,
seine Inhalte, von ihm geprüft. Diese Folge ist ihr eigenes
Anschauungsbeispiel: Sie erklärt die Kennzeichnungspflicht und
erfüllt sie im selben Atemzug.

Worum es geht

Der 2. August 2026 bringt drei Dinge auf einmal: Artikel 50 der
KI-Verordnung wird anwendbar, das Bußgeldregime steht bereit, die
Aufsicht nimmt ihre Arbeit auf. Bis zu 15 Millionen Euro oder 3
Prozent vom Weltumsatz – je nachdem, was mehr wehtut.

Der Gegner von Artikel 50 heißt Täuschung. Nicht die Technik
entscheidet, sondern die Frage: Kann ein Mensch getäuscht werden?
Wir sortieren, wann Sie kennzeichnen müssen, wann nicht – und
warum gerade der Maschinenbauer betroffen ist, dessen Marketing
mit ChatGPT textet.

Was Sie mitnehmen

Drei Situationen im Fokus: Mensch redet mit KI und weiß es nicht.
Künstliche Bilder, Stimmen, Videos. KI-Texte zu Themen von
öffentlichem Interesse.

Der Rettungsring: Geprüfte Texte mit echter redaktioneller
Verantwortung können von der Kennzeichnung ausgenommen sein. Aber
die Freigabe muss gelebt sein, nicht behauptet.

Anbieter oder Betreiber? Der Tool-Hersteller liefert das
Wasserzeichen. Den Satz „Sie chatten mit einer KI" schreibt der
Mittelständler selbst.

Der Nachmittag: Eine Stunde Inventur, ein Satz im Chatbot, eine
halbe Seite Prozess. Kein Projekt, ein Einstieg.

Der Stolperstein der Woche: Der Übererfüller, der alles stempelt
– und ausgerechnet die eine Pflichtstelle blank lässt. Doppelt
verloren.

Ihr nächster Schritt

Der Selbstcheck liegt auf ai-governance.pro/selbstcheck.
Kostenlos, eine Seite, fünf Minuten. Er ordnet ein, wo Ihr
Unternehmen steht. Die Prüfung im Einzelfall ersetzt er nicht.

Eine Stunde gegen einen Bußgeldrahmen in Millionenhöhe. Diese
Rechnung macht jede Geschäftsführerin im Kopf.

Weiterführende Links & Quellen

Der Gesetzestext selbst

Artikel 50 EU AI Act – Volltext auf Deutsch – die vier
Transparenzpflichten im Wortlaut, plus Erwägungsgrund 132.

AI Act Explorer – der komplette Verordnungstext in allen 24
EU-Sprachen, durchsuchbar.

Für Entscheider*innen ohne Jura-Hintergrund

Praktischer Leitfaden zu Artikel 50 – erklärt die vier
Fallgruppen mit Beispielen, inklusive Compliance-Checker.

TÜV Rheinland: Transparenzpflichten im EU AI Act – ordnet Art. 50
in das Fristen-Geflecht ein und erklärt das Zusammenspiel mit den
GPAI-Pflichten.

Zum Omnibus und den verschobenen Fristen (Vorschau auf Folge 2)

Sidley Data Matters: Preparing for Compliance by 2 August 2026 –
auf Englisch, aber präzise: was der Omnibus verschiebt und was
beim August-Termin bleibt. Wichtig: Das maschinenlesbare
Watermarking nach Art. 50(2) für Bestandssysteme wurde auf den 2.
Dezember 2026 gerückt – die Offenlegungspflichten aus Abs. 1, 3
und 4 bleiben beim 2. August.

Für Sie relevant, wenn Sie …

… Geschäftsführung, CIO, IT- oder Compliance-Verantwortliche in
einem Mittelständler sind – und wissen wollen, was der EU AI Act
konkret von Ihrem Betrieb verlangt, nicht nur von den großen
Modellanbietern.

Nächste Folge:

Wir nehmen den Omnibus auseinander. Was wirklich verschoben wurde
– und was nur so klingt.

Bleiben Sie handlungsfähig.

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„Kennzeichnungspflicht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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