Der Podcast für Themen, Fälle und Lösungen aus dem Strafrecht
Podcaster
Episoden
10.04.2026
17 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Victoria Roman die Abgrenzung zwischen räuberischem Diebstahl (§ 131 StGB) und Raub (§ 142 StGB). Anhand eines Falls rund um den Diebstahl einer Rolex im Schwimmbad zeigen sie, warum diese Unterscheidung trotz ähnlicher Sachverhalte strafrechtlich entscheidend ist und zu deutlich unterschiedlichen Strafdrohungen führt.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Gewalt nur zur Sicherung bereits erlangten Gewahrsams eingesetzt wird und wann sie der eigentlichen Wegnahme dient. Die Folge erklärt, welche Rolle Mitgewahrsam, Alleingewahrsam und vor allem der Tatplan des Täters für die rechtliche Einordnung spielen. Zusätzliche Varianten veranschaulichen, wann eindeutig § 131 StGB und wann klar § 142 StGB vorliegt.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Gewalt nur zur Sicherung bereits erlangten Gewahrsams eingesetzt wird und wann sie der eigentlichen Wegnahme dient. Die Folge erklärt, welche Rolle Mitgewahrsam, Alleingewahrsam und vor allem der Tatplan des Täters für die rechtliche Einordnung spielen. Zusätzliche Varianten veranschaulichen, wann eindeutig § 131 StGB und wann klar § 142 StGB vorliegt.
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27.03.2026
16 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Aktuell analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Jakob Hajszan einen aufsehenerregenden Fall aus Graz: Darf eine zwölfjährige Tochter bei einer Schädeloperation mit dem Bohrer mitwirken? Im Zentrum steht die Frage, wann ein medizinischer Eingriff trotz Operationssetting als strafbare schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 4 StGB) zu beurteilen ist. Die Folge behandelt die Voraussetzungen der ärztlichen Heilbehandlung, die Rolle der Einwilligung und die strafrechtliche Verantwortung der beteiligten Erwachsenen, wenn ein strafunmündiges Kind in das Tatgeschehen eingebunden wird.
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17.03.2026
15 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino einen außergewöhnlichen Fall zur Unterlassungsstrafbarkeit: Eine Mutter weiß, dass ihr 16-jähriger Sohn seinen Stiefvater töten will und greift nicht ein.
Der Fall führt direkt zur zentralen Frage des Strafrechts: Wann wird Nichthandeln strafbar? Anhand der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs diskutieren Prof. Zerbes und Sarah Obino die Rolle der Überwachungsgarantenstellung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern und zeigen, warum eine Strafbarkeit wegen Mordes durch Unterlassen (§ 75 iVm § 2 StGB) in Betracht kommen kann.
Du erfährst, wie sich Garantenpflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis ableiten, welche Grenzen die Aufsichtspflicht hat und welche Kriterien Gerichte anwenden, um zu beurteilen, ob Eltern für Straftaten ihrer Kinder strafrechtlich verantwortlich sein können.
Der Fall führt direkt zur zentralen Frage des Strafrechts: Wann wird Nichthandeln strafbar? Anhand der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs diskutieren Prof. Zerbes und Sarah Obino die Rolle der Überwachungsgarantenstellung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern und zeigen, warum eine Strafbarkeit wegen Mordes durch Unterlassen (§ 75 iVm § 2 StGB) in Betracht kommen kann.
Du erfährst, wie sich Garantenpflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis ableiten, welche Grenzen die Aufsichtspflicht hat und welche Kriterien Gerichte anwenden, um zu beurteilen, ob Eltern für Straftaten ihrer Kinder strafrechtlich verantwortlich sein können.
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20.02.2026
34 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Aktuell analysieren Professorin Ingeborg Zerbes, Jakob Hajszan und die Schweizer Dissertantin Giulia Canova die strafrechtlichen Grenzen der Sterbehilfe. Ausgangspunkt ist eine aktuelle „Tatort“-Episode: Eine Person unterstützt junge Frauen in einem Online-Forum bei ihrem Suizid, filmt den Vorgang heimlich und streamt ihn gegen Bezahlung ins Darknet.
Im Zentrum steht die österreichische Rechtslage nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Strafbar bleibt jede Verleitung zur Selbsttötung (§ 78 StGB). Straflos kann hingegen – unter engen Voraussetzungen des Sterbeverfügungsgesetzes – die Mitwirkung an einem frei verantwortlichen Suizid schwer und unheilbar erkrankter, volljähriger Personen sein. Die Folge zeigt, wie sorgfältig zwischen bloßem psychischem Beistand und strafbarer Einflussnahme zu unterscheiden ist.
Ein Blick in die Schweiz und nach Deutschland verdeutlicht die Unterschiede: Während in der Schweiz jede Mitwirkung aus selbstsüchtigen Beweggründen strafbar ist, fehlt in Deutschland derzeit eine eigenständige Regelung. Die Folge bietet dir eine kompakte, differenzierte Analyse eines hochsensiblen Themas – mit klarem Blick auf Tatbestandsstruktur, subjektive Tatseite und die dogmatischen Bruchlinien im deutschsprachigen Raum.
Im Zentrum steht die österreichische Rechtslage nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Strafbar bleibt jede Verleitung zur Selbsttötung (§ 78 StGB). Straflos kann hingegen – unter engen Voraussetzungen des Sterbeverfügungsgesetzes – die Mitwirkung an einem frei verantwortlichen Suizid schwer und unheilbar erkrankter, volljähriger Personen sein. Die Folge zeigt, wie sorgfältig zwischen bloßem psychischem Beistand und strafbarer Einflussnahme zu unterscheiden ist.
Ein Blick in die Schweiz und nach Deutschland verdeutlicht die Unterschiede: Während in der Schweiz jede Mitwirkung aus selbstsüchtigen Beweggründen strafbar ist, fehlt in Deutschland derzeit eine eigenständige Regelung. Die Folge bietet dir eine kompakte, differenzierte Analyse eines hochsensiblen Themas – mit klarem Blick auf Tatbestandsstruktur, subjektive Tatseite und die dogmatischen Bruchlinien im deutschsprachigen Raum.
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13.02.2026
17 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino die sogenannte Retterproblematik – ein klassisches Problem des Risikozusammenhangs.
Ausgangspunkt ist ein fahrlässiges Verhalten: Zander vergisst, den Wasserhahn abzudrehen, sein Haus wird überflutet. Der Nachbar Norbert will die Schildkröte Susi retten und bricht sich den Arm. Die Feuerwehrfrau Felicia verletzt sich im Einsatz. Der neugierige Passant Schubert begibt sich ohne Rettungsabsicht ins Haus und bricht sich dabei das Bein. Zu prüfen ist eine fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB – doch entscheidend ist die normative Zurechnung: Unterbricht das Eingreifen eines Retters den Risikozusammenhang? Die Folge arbeitet drei unterschiedliche Ansichten heraus:
Rechtsprechung: Verletzungen von Rettern bleiben zurechenbar; nur bei bloß Schaulustigen wird der Risikozusammenhang durchbrochen. Differenzierende Lehrmeinung: Zurechnung nur bei berufsmäßigen Rettern (zB Feuerwehr), nicht jedoch bei freiwilligen Helfern oder Schaulustigen. Liberale Ansicht: Auch berufsmäßige Retter handeln selbstverantwortlich; der Risikozusammenhang ist daher generell unterbrochen – mit der Konsequenz der Straflosigkeit des Erstverursachers.
In dieser Podcastfolge erfährst du, welche Rolle der Schutzzweck der Norm, die Figur der freiwilligen Selbstgefährdung und die Unterscheidung zwischen beruflicher Pflicht und privatem Helfen spielen – und warum dieselbe Fallkonstellation je nach Ansatz zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
Ausgangspunkt ist ein fahrlässiges Verhalten: Zander vergisst, den Wasserhahn abzudrehen, sein Haus wird überflutet. Der Nachbar Norbert will die Schildkröte Susi retten und bricht sich den Arm. Die Feuerwehrfrau Felicia verletzt sich im Einsatz. Der neugierige Passant Schubert begibt sich ohne Rettungsabsicht ins Haus und bricht sich dabei das Bein. Zu prüfen ist eine fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB – doch entscheidend ist die normative Zurechnung: Unterbricht das Eingreifen eines Retters den Risikozusammenhang? Die Folge arbeitet drei unterschiedliche Ansichten heraus:
Rechtsprechung: Verletzungen von Rettern bleiben zurechenbar; nur bei bloß Schaulustigen wird der Risikozusammenhang durchbrochen. Differenzierende Lehrmeinung: Zurechnung nur bei berufsmäßigen Rettern (zB Feuerwehr), nicht jedoch bei freiwilligen Helfern oder Schaulustigen. Liberale Ansicht: Auch berufsmäßige Retter handeln selbstverantwortlich; der Risikozusammenhang ist daher generell unterbrochen – mit der Konsequenz der Straflosigkeit des Erstverursachers.
In dieser Podcastfolge erfährst du, welche Rolle der Schutzzweck der Norm, die Figur der freiwilligen Selbstgefährdung und die Unterscheidung zwischen beruflicher Pflicht und privatem Helfen spielen – und warum dieselbe Fallkonstellation je nach Ansatz zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
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Über diesen Podcast
Tauche mit AT.reloaded in die Welt des Strafrechts ein. Erlebe
praxisnahe Fälle und Lösungen, präsentiert von Ingeborg Zerbes.
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