AT.reloaded Archiv
70 Episoden
29 Minuten
Was passiert, wenn du glaubst, angegriffen zu werden, und dich dabei heftiger verteidigst, als es die Situation erlauben würde? Wann liegt ein Putativnotwehrexzess vor und welche strafrechtlichen Folgen hat er?
Anhand einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erklären Ingeborg Zerbes und Victoria Roman das Zusammenspiel von Putativnotwehr (§ 8 StGB) und Notwehrüberschreitung (§ 3 Abs 2 StGB). Im Mittelpunkt steht ein Fall, in dem ein Mann irrtümlich einen Angriff annimmt und sein Gegenüber mit einem Glas verletzt.
Du erfährst, welche Rolle Furcht, Schrecken und Fahrlässigkeit bei der Beurteilung spielen, was hinter dem Begriff „Affektverarbeitungsfehler“ steckt und warum selbst eine fahrlässige Körperverletzung unter bestimmten Voraussetzungen straflos bleibt.
Eine komplexe strafrechtliche Konstellation, anhand eines konkreten Falls verständlich und nachvollziehbar erklärt.
Anhand einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erklären Ingeborg Zerbes und Victoria Roman das Zusammenspiel von Putativnotwehr (§ 8 StGB) und Notwehrüberschreitung (§ 3 Abs 2 StGB). Im Mittelpunkt steht ein Fall, in dem ein Mann irrtümlich einen Angriff annimmt und sein Gegenüber mit einem Glas verletzt.
Du erfährst, welche Rolle Furcht, Schrecken und Fahrlässigkeit bei der Beurteilung spielen, was hinter dem Begriff „Affektverarbeitungsfehler“ steckt und warum selbst eine fahrlässige Körperverletzung unter bestimmten Voraussetzungen straflos bleibt.
Eine komplexe strafrechtliche Konstellation, anhand eines konkreten Falls verständlich und nachvollziehbar erklärt.
43 Minuten
Häusliche Gewalt beginnt nicht erst mit körperlichen Übergriffen. Auch systematische Erniedrigungen, soziale Isolation und finanzielle Abhängigkeit können dazu dienen, Macht und Kontrolle über eine andere Person auszuüben. Doch wie weit reicht der strafrechtliche Schutz?
In dieser Folge von AT.reloaded diskutieren Ingeborg Zerbes und Franziska Eckstein, ob der Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b StGB erweitert werden sollte. Anhand von Aussagen Betroffener und Erkenntnissen aus der Forschung beleuchten sie unterschiedliche Formen von Gewalt in Beziehungen, bestehende Schutzlücken und mögliche Reformansätze. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das Strafrecht schwerwiegende Kontroll- und Unterdrückungsverhältnisse erfassen kann, ohne die Grenze zwischen strafbarem Verhalten und anderen problematischen Beziehungskonstellationen aus dem Blick zu verlieren.
Triggerwarnung
In dieser Folge wird über häusliche Gewalt gesprochen und konkrete Erfahrungen von Betroffenen geschildert. Die Folge enthält nachgesprochene Aussagen, die belastend sein können. Bitte überlege, ob du dich mit diesen Inhalten auseinandersetzen möchtest.
Wenn du selbst von Gewalt betroffen bist oder Unterstützung benötigst, kannst du dich an ein Gewaltschutzzentrum wenden. Das Gewaltschutzzentrum Wien erreichst du unter der Nummer 01 585 32 88.
In dieser Folge von AT.reloaded diskutieren Ingeborg Zerbes und Franziska Eckstein, ob der Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b StGB erweitert werden sollte. Anhand von Aussagen Betroffener und Erkenntnissen aus der Forschung beleuchten sie unterschiedliche Formen von Gewalt in Beziehungen, bestehende Schutzlücken und mögliche Reformansätze. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das Strafrecht schwerwiegende Kontroll- und Unterdrückungsverhältnisse erfassen kann, ohne die Grenze zwischen strafbarem Verhalten und anderen problematischen Beziehungskonstellationen aus dem Blick zu verlieren.
Triggerwarnung
In dieser Folge wird über häusliche Gewalt gesprochen und konkrete Erfahrungen von Betroffenen geschildert. Die Folge enthält nachgesprochene Aussagen, die belastend sein können. Bitte überlege, ob du dich mit diesen Inhalten auseinandersetzen möchtest.
Wenn du selbst von Gewalt betroffen bist oder Unterstützung benötigst, kannst du dich an ein Gewaltschutzzentrum wenden. Das Gewaltschutzzentrum Wien erreichst du unter der Nummer 01 585 32 88.
55 Minuten
Catcalling ist für viele Frauen Alltag. Doch wann wird aus einer unangenehmen oder herabwürdigenden Äußerung strafrechtlich relevantes Verhalten? Und gibt es im österreichischen Strafrecht derzeit eine Schutzlücke?
In dieser Folge von Strafrecht Aktuell diskutieren Ingeborg Zerbes, Franziska Eckstein, Sarah Obino und Leo Korinek, welche Formen verbaler sexueller Belästigung nach geltendem Recht bereits erfasst sind und wo die Grenzen von sexueller Belästigung, Beleidigung und gefährlicher Drohung liegen. Anhand konkreter Fälle zeigen sie, warum besonders grobe, erniedrigende oder einschüchternde Äußerungen derzeit nicht immer strafbar sind.
Außerdem geht es um mögliche rechtspolitische Lösungen, internationale Regelungen und die zentrale Frage, ob ein eigener Straftatbestand für Catcalling notwendig und verhältnismäßig wäre. Die Folge liefert keine vorgefertigte Antwort, sondern zeigt die wichtigsten Argumente für und gegen eine Erweiterung des Strafrechts und hilft dir, die aktuelle Debatte juristisch einzuordnen.
In dieser Folge von Strafrecht Aktuell diskutieren Ingeborg Zerbes, Franziska Eckstein, Sarah Obino und Leo Korinek, welche Formen verbaler sexueller Belästigung nach geltendem Recht bereits erfasst sind und wo die Grenzen von sexueller Belästigung, Beleidigung und gefährlicher Drohung liegen. Anhand konkreter Fälle zeigen sie, warum besonders grobe, erniedrigende oder einschüchternde Äußerungen derzeit nicht immer strafbar sind.
Außerdem geht es um mögliche rechtspolitische Lösungen, internationale Regelungen und die zentrale Frage, ob ein eigener Straftatbestand für Catcalling notwendig und verhältnismäßig wäre. Die Folge liefert keine vorgefertigte Antwort, sondern zeigt die wichtigsten Argumente für und gegen eine Erweiterung des Strafrechts und hilft dir, die aktuelle Debatte juristisch einzuordnen.
39 Minuten
In dieser Strafrecht Aktuell-Folge spricht Professorin Ingeborg Zerbes mit dem Strafrechtsexperten Christian Grafl über ein hochaktuelles Problem des österreichischen Strafrechts: den überlasteten Strafvollzug.
Ausgangspunkt sind dramatische Entwicklungen in österreichischen Justizanstalten, von Überbelag und Personalmangel bis hin zu Suiziden, Todesfällen und massiver Belastung der Justizwache. Christian Grafl erklärt, warum diese Situation nicht mit „mehr Brutalität“ in der Gesellschaft zu erklären ist, sondern vor allem mit strafrechtlichen Verschärfungen, kurzen unbedingten Freiheitsstrafen und einer zurückhaltenden Praxis bei bedingten Entlassungen.
Die Folge zeigt, welche Entlastungsmaßnahmen diskutiert werden: mehr Alternativen zur Freiheitsstrafe, ein stärkerer Einsatz von Geldstrafen, gemeinnütziger Arbeit und elektronisch überwachtem Hausarrest sowie eine kritischere Prüfung, wofür Strafrecht tatsächlich eingesetzt werden soll. Auch der Jugendstrafvollzug, die Forderung nach einem Jugendgerichtshof und der besondere Umgang mit jungen Erwachsenen werden näher beleuchtet.
Eine Folge über Strafvollzug, Resozialisierung und Sicherheit, die deutlich macht: Wer Strafrecht verstehen will, muss auch fragen, was nach der Verurteilung passiert.
Im Podcast zu Gast:
Univ.-Prof. i. R. Dr. Christian Grafl ist emeritierter Professor für Kriminologie und Kriminalistik am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien sowie gerichtlicher Sachverständiger für Urkundenuntersuchung und Schriftwesen.
Ausgangspunkt sind dramatische Entwicklungen in österreichischen Justizanstalten, von Überbelag und Personalmangel bis hin zu Suiziden, Todesfällen und massiver Belastung der Justizwache. Christian Grafl erklärt, warum diese Situation nicht mit „mehr Brutalität“ in der Gesellschaft zu erklären ist, sondern vor allem mit strafrechtlichen Verschärfungen, kurzen unbedingten Freiheitsstrafen und einer zurückhaltenden Praxis bei bedingten Entlassungen.
Die Folge zeigt, welche Entlastungsmaßnahmen diskutiert werden: mehr Alternativen zur Freiheitsstrafe, ein stärkerer Einsatz von Geldstrafen, gemeinnütziger Arbeit und elektronisch überwachtem Hausarrest sowie eine kritischere Prüfung, wofür Strafrecht tatsächlich eingesetzt werden soll. Auch der Jugendstrafvollzug, die Forderung nach einem Jugendgerichtshof und der besondere Umgang mit jungen Erwachsenen werden näher beleuchtet.
Eine Folge über Strafvollzug, Resozialisierung und Sicherheit, die deutlich macht: Wer Strafrecht verstehen will, muss auch fragen, was nach der Verurteilung passiert.
Im Podcast zu Gast:
Univ.-Prof. i. R. Dr. Christian Grafl ist emeritierter Professor für Kriminologie und Kriminalistik am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien sowie gerichtlicher Sachverständiger für Urkundenuntersuchung und Schriftwesen.
28 Minuten
Was unterscheidet eine bloße Misshandlung von einer Körperverletzung? Wann wird eine vorsätzliche Tötung milder bestraft? Und woran erkennst du, ob es bei einem Vermögensdelikt um Wegnahme, Zueignung, Täuschung oder Befugnismissbrauch geht?
In dieser Folge von Klartext Strafrecht STEOP VI führt Ingeborg Zerbes durch zentrale Deliktsgruppen des Besonderen Teils. Sie erklärt die Struktur der Körperverletzungsdelikte, ordnet vorsätzliche Tötungsdelikte und ihre privilegierten Formen ein und zeigt, wie sich wichtige Vermögensdelikte voneinander abgrenzen lassen.
Du bekommst einen kompakten Überblick über einfache und schwere Körperverletzung, Mord und Totschlag, Tötung auf Verlangen, Mitwirkung an der Selbsttötung sowie Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Raub, Betrug und Untreue.
In dieser Folge von Klartext Strafrecht STEOP VI führt Ingeborg Zerbes durch zentrale Deliktsgruppen des Besonderen Teils. Sie erklärt die Struktur der Körperverletzungsdelikte, ordnet vorsätzliche Tötungsdelikte und ihre privilegierten Formen ein und zeigt, wie sich wichtige Vermögensdelikte voneinander abgrenzen lassen.
Du bekommst einen kompakten Überblick über einfache und schwere Körperverletzung, Mord und Totschlag, Tötung auf Verlangen, Mitwirkung an der Selbsttötung sowie Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Raub, Betrug und Untreue.
7 Minuten
In dieser Folge von Klartext Strafrecht STEOP geht es um Täterschaft und Beteiligung nach § 12 StGB. Professorin Ingeborg Zerbes erklärt, worin sich unmittelbare Täterschaft, Bestimmungstäterschaft und Beitragstäterschaft unterscheiden und warum auch Anstiftung und sonstige Hilfeleistung strafrechtlich relevant sein können.
Im Fokus steht außerdem die Abgrenzung zwischen dem straflosen bloß versuchten Beitrag und dem strafbaren Beitrag zu einem Versuch. Die Folge zeigt, warum § 15 StGB nicht nur für den Versuch selbst, sondern auch für Beteiligungsformen wichtig ist, und welche besonderen Anforderungen beim Rücktritt vom Versuch gelten, wenn mehrere Personen an einer Tat mitwirken.
Im Fokus steht außerdem die Abgrenzung zwischen dem straflosen bloß versuchten Beitrag und dem strafbaren Beitrag zu einem Versuch. Die Folge zeigt, warum § 15 StGB nicht nur für den Versuch selbst, sondern auch für Beteiligungsformen wichtig ist, und welche besonderen Anforderungen beim Rücktritt vom Versuch gelten, wenn mehrere Personen an einer Tat mitwirken.
15 Minuten
In dieser Folge von Klartext Strafrecht – STEOP IV geht es um besondere Erscheinungsformen der strafbaren Handlung, allen voran um den Versuch nach § 15 StGB. Professorin Ingeborg Zerbes erklärt, wann eine bloße Vorbereitung endet und ein strafbarer Versuch beginnt, warum Fahrlässigkeitsdelikte nicht versucht werden können und welche Bedeutung die ausführungsnahe Handlung für die Strafbarkeit hat.
Außerdem behandelt die Folge zentrale Fragen zur Beteiligung am Versuch, zum Rücktritt vom Versuch nach § 16 StGB und zur absoluten Untauglichkeit des Versuchs nach § 15 Abs 3 StGB. Anhand anschaulicher Beispiele wird gezeigt, wann ein Versuch strafbar bleibt, wann freiwilliger Rücktritt zur Strafbefreiung führen kann und warum die Abgrenzung zwischen relativ und absolut untauglichem Versuch in der Prüfung besonders sorgfältig zu begründen ist.
Außerdem behandelt die Folge zentrale Fragen zur Beteiligung am Versuch, zum Rücktritt vom Versuch nach § 16 StGB und zur absoluten Untauglichkeit des Versuchs nach § 15 Abs 3 StGB. Anhand anschaulicher Beispiele wird gezeigt, wann ein Versuch strafbar bleibt, wann freiwilliger Rücktritt zur Strafbefreiung führen kann und warum die Abgrenzung zwischen relativ und absolut untauglichem Versuch in der Prüfung besonders sorgfältig zu begründen ist.
15 Minuten
In dieser Folge von Klartext Strafrecht - STEOP III setzt Professorin Ingeborg Zerbes die Einführung in das österreichische Strafrecht fort. Im Mittelpunkt stehen der Irrtum über einen rechtfertigenden Sachverhalt nach § 8 StGB, der Schuldbegriff nach § 4 StGB und die Frage, wann Zurechnungsunfähigkeit, entschuldigender Notstand oder Rechtsirrtum die Strafbarkeit ausschließen können.
Anhand prägnanter Beispiele zeigt die Folge, worin der Unterschied zwischen einem Irrtum über Tatsachen und einem Irrtum über die Rechtslage liegt. Außerdem wird erklärt, warum nicht jede Fehlvorstellung entschuldigt und wann trotz Irrtums volle Strafbarkeit bestehen bleibt. Damit schließt die Folge die Grundlagen des Fallprüfungsschemas ab und bereitet den nächsten Themenblock vor: den Versuch.
Anhand prägnanter Beispiele zeigt die Folge, worin der Unterschied zwischen einem Irrtum über Tatsachen und einem Irrtum über die Rechtslage liegt. Außerdem wird erklärt, warum nicht jede Fehlvorstellung entschuldigt und wann trotz Irrtums volle Strafbarkeit bestehen bleibt. Damit schließt die Folge die Grundlagen des Fallprüfungsschemas ab und bereitet den nächsten Themenblock vor: den Versuch.
21 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht: STEOP II geht es um Fahrlässigkeit, Rechtfertigungsgründe und Notwehr. Professorin Ingeborg Zerbes und Victoria Roman erklären, wann ein Verhalten objektiv sorgfaltswidrig ist, worin der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit liegt und warum Fahrlässigkeitsdelikte nur strafbar sind, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht.
Außerdem zeigt die Folge, wie Rechtfertigungsgründe in der Strafbarkeitsprüfung aufgebaut sind. Im Mittelpunkt steht die Notwehr nach § 3 StGB: Wann liegt ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender Angriff vor? Welche Rechtsgüter sind notwehrfähig? Und weshalb wird bei der Notwehr grundsätzlich nicht zwischen Angriff und Verteidigungsgut abgewogen? Eine kompakte Wiederholung für deine STEOP-Vorbereitung im Strafrecht.
Außerdem zeigt die Folge, wie Rechtfertigungsgründe in der Strafbarkeitsprüfung aufgebaut sind. Im Mittelpunkt steht die Notwehr nach § 3 StGB: Wann liegt ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender Angriff vor? Welche Rechtsgüter sind notwehrfähig? Und weshalb wird bei der Notwehr grundsätzlich nicht zwischen Angriff und Verteidigungsgut abgewogen? Eine kompakte Wiederholung für deine STEOP-Vorbereitung im Strafrecht.
30 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht geht es um den Einstieg in den STEOP-Stoff des Strafrechts. Professorin Ingeborg Zerbes und Victoria Roman erklären, was Strafrecht von anderen Rechtsgebieten unterscheidet, warum es nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen besonders hochwertige Rechtsgüter eingreift und welche Bedeutung Spezialprävention, Generalprävention und Schuldprinzip haben.
Im zweiten Teil der Folge steht der Fallaufbau im Mittelpunkt: Tatbestand, menschliche Handlung, Erfolgsdelikte, objektive Zurechnung sowie die Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten. Anhand kurzer Beispiele wird gezeigt, worauf Du bei Kausalität, Adäquanz, Risikozusammenhang und Vorsatzformen achten musst, wenn Du strafrechtliche Fälle sauber prüfen willst.
Im zweiten Teil der Folge steht der Fallaufbau im Mittelpunkt: Tatbestand, menschliche Handlung, Erfolgsdelikte, objektive Zurechnung sowie die Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten. Anhand kurzer Beispiele wird gezeigt, worauf Du bei Kausalität, Adäquanz, Risikozusammenhang und Vorsatzformen achten musst, wenn Du strafrechtliche Fälle sauber prüfen willst.
31 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Aktuell analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Nora Pentz den Zusammenhang zwischen Kampfsport und Strafrecht. Ausgangspunkt ist die Frage, ob Verletzungen im Kampfsport überhaupt strafrechtlich relevant sind, oder ob sie als sozialadäquates Risiko außerhalb des Tatbestands bleiben.
Die Folge zeigt, welche Rolle Freiwilligkeit, Regelverstöße und Einwilligung bei Körperverletzungen im Sport spielen. Besprochen werden unter anderem krasse Regelverstöße, etwa Schläge nach Kampfende, die Grenzen der Einwilligung nach § 90 StGB, die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen im Training sowie die Frage, wie Doping die strafrechtliche Beurteilung verändern kann.
So wird deutlich: Kampfsport bewegt sich strafrechtlich in einem Spannungsfeld zwischen gesellschaftlich anerkannter Sportausübung, erlaubtem Risiko und strafbarer Körperverletzung.
Die Folge zeigt, welche Rolle Freiwilligkeit, Regelverstöße und Einwilligung bei Körperverletzungen im Sport spielen. Besprochen werden unter anderem krasse Regelverstöße, etwa Schläge nach Kampfende, die Grenzen der Einwilligung nach § 90 StGB, die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen im Training sowie die Frage, wie Doping die strafrechtliche Beurteilung verändern kann.
So wird deutlich: Kampfsport bewegt sich strafrechtlich in einem Spannungsfeld zwischen gesellschaftlich anerkannter Sportausübung, erlaubtem Risiko und strafbarer Körperverletzung.
26 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle geht es weiter mit dem Rücktritt vom Versuch nach § 16 StGB. Professorin Ingeborg Zerbes und Leo Korinek analysieren, wann bei mehraktigen Ausführungshandlungen ein Rücktritt noch möglich ist und wann bereits ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt.
Im Mittelpunkt stehen drei Ansätze: die Tatplantheorie, die Einzelaktstheorie der Judikatur und die Tateinheitslehre, die stärker auf den einheitlichen Lebensvorgang abstellt. Anhand eines Falls rund um Melinda, die erst schießt und dann auf den Einsatz eines Messers verzichtet, wird gezeigt, wie unterschiedlich die Theorien zu bewerten sind und warum in der Prüfung vor allem eine saubere Argumentation zählt.
Zum Abschluss widmet sich die Folge dem Rücktritt bei mehreren Beteiligten. Dabei wird erklärt, warum das bloße Aufgeben des eigenen Beitrags oft nicht genügt und wann das Verhindern der Ausführung oder das Abwenden des Erfolgs erforderlich ist.
Im Mittelpunkt stehen drei Ansätze: die Tatplantheorie, die Einzelaktstheorie der Judikatur und die Tateinheitslehre, die stärker auf den einheitlichen Lebensvorgang abstellt. Anhand eines Falls rund um Melinda, die erst schießt und dann auf den Einsatz eines Messers verzichtet, wird gezeigt, wie unterschiedlich die Theorien zu bewerten sind und warum in der Prüfung vor allem eine saubere Argumentation zählt.
Zum Abschluss widmet sich die Folge dem Rücktritt bei mehreren Beteiligten. Dabei wird erklärt, warum das bloße Aufgeben des eigenen Beitrags oft nicht genügt und wann das Verhindern der Ausführung oder das Abwenden des Erfolgs erforderlich ist.
30 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Leo Korinek die Grundlagen des Rücktritts vom Versuch nach § 16 StGB. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann ein strafbefreiender Rücktritt möglich ist, welche Unterschiede zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestehen und warum dabei die subjektive Sicht der Täterin oder des Täters entscheidend ist.
Anhand mehrerer Fallvarianten wird Schritt für Schritt gezeigt, wann die Aufgabe der Ausführung genügt, wann der Erfolg aktiv abgewendet werden muss und wann ein ernstliches Bemühen zur Erfolgsabwendung ausreicht. Eine wichtige begriffliche Grundlage dafür bietet auch die Folge „X wie X-beliebig“ aus der Reihe Strafrecht Begriffe A bis Z, in der die Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuch erklärt wird.
Anhand mehrerer Fallvarianten wird Schritt für Schritt gezeigt, wann die Aufgabe der Ausführung genügt, wann der Erfolg aktiv abgewendet werden muss und wann ein ernstliches Bemühen zur Erfolgsabwendung ausreicht. Eine wichtige begriffliche Grundlage dafür bietet auch die Folge „X wie X-beliebig“ aus der Reihe Strafrecht Begriffe A bis Z, in der die Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuch erklärt wird.
17 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Victoria Roman die Abgrenzung zwischen räuberischem Diebstahl (§ 131 StGB) und Raub (§ 142 StGB). Anhand eines Falls rund um den Diebstahl einer Rolex im Schwimmbad zeigen sie, warum diese Unterscheidung trotz ähnlicher Sachverhalte strafrechtlich entscheidend ist und zu deutlich unterschiedlichen Strafdrohungen führt.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Gewalt nur zur Sicherung bereits erlangten Gewahrsams eingesetzt wird und wann sie der eigentlichen Wegnahme dient. Die Folge erklärt, welche Rolle Mitgewahrsam, Alleingewahrsam und vor allem der Tatplan des Täters für die rechtliche Einordnung spielen. Zusätzliche Varianten veranschaulichen, wann eindeutig § 131 StGB und wann klar § 142 StGB vorliegt.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Gewalt nur zur Sicherung bereits erlangten Gewahrsams eingesetzt wird und wann sie der eigentlichen Wegnahme dient. Die Folge erklärt, welche Rolle Mitgewahrsam, Alleingewahrsam und vor allem der Tatplan des Täters für die rechtliche Einordnung spielen. Zusätzliche Varianten veranschaulichen, wann eindeutig § 131 StGB und wann klar § 142 StGB vorliegt.
16 Minuten
In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Aktuell analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Jakob Hajszan einen aufsehenerregenden Fall aus Graz: Darf eine zwölfjährige Tochter bei einer Schädeloperation mit dem Bohrer mitwirken? Im Zentrum steht die Frage, wann ein medizinischer Eingriff trotz Operationssetting als strafbare schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 4 StGB) zu beurteilen ist. Die Folge behandelt die Voraussetzungen der ärztlichen Heilbehandlung, die Rolle der Einwilligung und die strafrechtliche Verantwortung der beteiligten Erwachsenen, wenn ein strafunmündiges Kind in das Tatgeschehen eingebunden wird.