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Episoden
24.09.2025
1 Stunde 17 Minuten
Habe ich bei Verstößen gegen Aufsichtsrecht nur aufsichtsrechtliche
Konsequenzen zu befürchten? Oder kann es auch zu
Schadensersatzansprüchen von Kunden kommen? Und muss ich mir da
vielleicht auch als Geschäftsleiter Sorgen machen? – Wovon hängt
das ab? Und wie hoch können solche Schadensersatzansprüche sein?
Vor solchen Fragen stehe ich gemeinsam mit meinen Kunden immer
wieder. Daher freue ich mich, dass ich diese Fragen in dieser Folge
mit Herrn Woldemar Häring und Herrn Dr. Christopher Ruof
diskutieren darf. Herr Häring und Herr Ruof sind ausgewiesene
Experten im Aufsichtsrecht. Sie sind für die Kanzlei White &
Case tätig. Herr Häring ist Partner bei White & Case und er ist
auch Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der Auslandsbanken.
Eine der vielen Erkenntnis aus unserem Gespräch kann ich hier schon
verraten. Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, für die ich eine
Erlaubnis der BaFin benötige, aber keine habe, dann ist das nicht
nur aufsichtsrechtlich ziemlich sportlich. Das ist auch ziemlich
sportlich, was zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Kunden
angeht. Das Stichwort hier ist: „Schutzgesetz“. Mehr verrate ich
aber noch nicht. Denn ich möchte natürlich, dass Sie sich die Folge
anhören. Wir haben die folgenden Themen diskutiert: • 00:02:02
Beziehung zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht • 00:11:20
Begrifflichkeiten und Schadensersatzanspruch im Zivilrecht •
00:23:35 Umsetzung EU-Richtlinien im Aufsichtsrecht und im
Zivilrecht • 00:34:34 Verankerung zivilrechtlicher Haftung im
Aufsichtsrecht • 00:37:20 Individual-schützende Vorschriften bzw.
„Schutzgesetz“ • 00:47:53 Ausstrahlung vom Aufsichtsrecht auf das
Zivilrecht • 00:56:38 Kollektiver Verbraucherschutz der BaFin •
01:05:13 Zivilrechtliche Haftung der Geschäftsleitung bei
aufsichtsrechtlichen Verstößen Wenn Sie diese Themen mit Herrn
Häring und Herrn Ruof gleich weiterdiskutieren möchten, dann finden
Sie deren Kontaktdaten hier:
https://www.whitecase.com/people/woldemar-haring
https://www.whitecase.com/people/christopher-ruof Aufgenommen haben
wir diese Folge am 13. August 2025. Ich danke Juliane Fritz für den
Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/). Die Musik in der
Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License,
PremiumBeat).
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22.08.2025
1 Stunde 20 Minuten
In dieser Folge geht es um die SFDR, also um die
Offenlegungsverordnung im Bereich Sustainable Finance. Die
Umsetzung der SFDR hat ja einige von uns echt Nerven gekostet. Aber
hat die SFDR auch erreicht, was sie erreichen sollte? Und kann sie
das überhaupt? Für die SFDR läuft gerade ein Review. Es liegt auch
ein Vorschlag für eine Neufassung der SFDR auf dem Tisch, und zwar
von der Platform on Sustainable Finance, dem Beratergremium der EU.
(Siehe dazu den folgenden Link:
https://finance.ec.europa.eu/publications/categorisation-products-under-sfdr-proposal-platform-sustainable-finance_en.)
Wir fragen in dieser Folge: Was sind die Schwachstellen der SFDR?
Und wie kann man sie beheben? Über diese Fragen kommen wir zu einer
möglichen Produktkategorie „Transition“. Und wir kommen zum Thema
Impact Investing. Meine Gesprächspartnerin dazu ist Frau Heike
Schmitz. Heike Schmitz ist Partnerin in der Kanzlei Herbert Smith
Freehills Kramer. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf
nachhaltigen Investitionen und auf Impact Investing sowie auf der
Umsetzung des Sustainable Finance Regelwerks. Aufgenommen haben wir
diese Folge am 4. August 2025. Die Kontaktdaten von Heike Schmitz
finden Sie hier:
https://www.hsfkramer.com/de/our-people/h/heike-schmitz Diverse
Links mit Informationen zum Thema Impact Investing finden Sie hier:
1. Positions- und Diskussionspapiere der Bundesinitiative Impact
Investing:
https://bundesinitiative-impact-investing.org/publikationen/ 2.
Policy Paper zur Integration von Impact Investing in das EU
Sustainable Finance Regelwerk:
https://www.bvai.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/BAI_Publikationen/Recognition_of_impact_investing_in_the_EU_Sustainable_Finance_framework.pdf
3. Standards von Impact Frontiers mit freiwilligen
Standardsetzungen, Anleitungen und Rahmenwerke für Impact
Investing: https://impactfrontiers.org/norms/ 4. Veröffentlichungen
des Global Impact Investing Networks (GIIN):
https://thegiin.org/publications/ 5. Set an Indikatoren und Tools
für die Umsetzung von Impact Investing: https://iris.thegiin.org/
6. Operating Principles for Impact Management:
https://www.impactprinciples.org/9-principles/ 7. SDG Impact
Standards (Systematik für die Umsetzung von Impact bezogen auf die
UN-Nachhaltigkeitsziele):
https://sdgprivatefinance.undp.org/aligning-capital/impact-management-and-measurement-trainings
8. Veröffentlichungen des Impact Investing Institute aus
Großbritannien:
https://www.impactinvest.org.uk/resources/publications/ 9. Institut
de la Finance Durable in Frankreich – Impact Assessment Grid zur
Bewertung der Impact Investing-Strategie von Fonds:
https://institutdelafinancedurable.com/en/impact-finance/ 10.
Impact Investing Market Map der PRI:
https://www.unpri.org/thematic-and-impact-investing/impact-investing-market-map/3537.article
11. Übersicht über das Impact Investing Ökosystem von GSG Impact
(von den G20 ins Leben gerufenen globale Dachorganisation zur
Förderung des Impact Investing):
https://www.gsgimpact.org/resources/gsg-impact-publications-and-reports/impact-measurement-management-imm-impact-investing-s-evolving-ecosystem/
Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge
(https://julianefritz.com/). Die Musik in der Folge ist: Future
People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
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17.06.2025
1 Stunde 1 Minute
In dieser Folge geht es um das Zuwendungsverbot bei
Wertpapierdienstleistungen. Das Thema führt in der praktischen
Umsetzung nach meiner Erfahrung häufiger zu diversen Fragezeichen.
Also schauen wir uns das mal genauer an. Zu Gast sind in dieser
Folge Herr Dr. Tobias Bauerfeind und Herr Dr. Detmar Loff. Beide
sind für die Anwaltskanzlei Ashurst tätig. Herr Dr. Loff leitet die
deutsche Aufsichtsrechts- und Investmentfondspraxis von Ashurst.
Herr Dr. Bauerfeind ist Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der
Auslandsbanken. Wir besprechen die folgenden Punkte • 00:02:31 Was
genau verboten ist • 00:04:45 Was eine Zuwendung eigentlich ist •
00:05:58 Sinn und Zweck des Zuwendungsverbots • 00:08:50 Wie und
wann das Zuwendungsverbot eingeführt wurde • 00:11:06 Was Beispiele
für nicht-monetäre Zuwendungen sind • 00:14:32 Was die einzelnen
Bestandteile des Zuwendungsverbots sind • 00:26:50 Die Ausnahmen
vom Verbot • 00:37:04 Den Sonderfall Finanzportfolioverwaltung •
00:50:00 Das Zuwendungsverzeichnis • 00:55:18 Die Vergütung des
Vertriebs in der Praxis Wir gehen nicht auf die Sonderregelungen zu
Research ein. Auch das Verbot von Payment for Orderflow blenden wir
aus. Die zivilrechtlichen Aspekte streifen wir nur oberflächlich,
dazu ist eine separate Folge geplant. Die Regelung von Zuwendungen
ist natürlich in jeder Branche wichtig. Zuwendungen können immer
als versuchte Beeinflussung wahrgenommen werden, können einen
Anschein von Korruption haben und Risiken für Integrität und
Reputation bergen. Deswegen haben viele Unternehmen entsprechende
Regelungen. Über diesen – etwas anderen – Blickwinkel auf
Zuwendungen sprechen wir in dieser Folge allerdings nicht. Wir
fokussieren uns hier auf das Aufsichtsrecht. Wenn Sie das
Zuwendungsverbot mit einem oder einer von uns vertiefen möchten,
dann finden Sie hier unsere jeweiligen Kontaktdaten: • Herr Dr.
Tobias Bauerfeind:
https://www.ashurst.com/de-de/people/tobias-bauerfeind/ • Herr Dr.
Detmar Loff: https://www.ashurst.com/de-de/people/detmar-loff/ •
Frau Dr. Fechner: https://fechner-consulting.de/ Aufgenommen haben
wir diese Folge am 28. Mai 2025. Wesentliche Quellen zum
Zuwendungsverbot sind: • § 70 Wertpapierhandelsgesetz und § 64
Absatz 5 und Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) • Artikel 24
Absatz 7, 8 und 9 der MiFID-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt im
WpHG) • §§ 6 und 7 Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und
-Organisationsverordnung (WpDVerOV) • Kapitel 7 in den “Questions
and Answers on MiFID II and MiFIR investor protection and
intermediaries topics” der ESMA • Kapitel BT 10 in den
„Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere
Verhaltens-, Organisati-ons- und Transparenzpflichten“ der BaFin
(MaComp) Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge
(https://julianefritz.com/). Die Musik in der Folge ist: Future
People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
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15.05.2025
1 Stunde 9 Minuten
In dieser Folge geht es um Auslagerungen. Ein Thema, das jedes
regulierte Unternehmen betrifft. Und ein Thema, das auf den zweiten
Blick leider etwas komplizierter ist, als es auf den ersten Blick
aussieht. Zu diesem Thema zu Gast ist: Frau Dr. Anna Izzo-Wagner.
Frau Izzo-Wagner ist Gründungspartnerin der Annerton
Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie ist Expertin für Bankaufsichts- und
Investmentrecht. Und sie ist Mitglied im Expertenbeirat des
Verbands der Auslandsbanken. Die Inhalte dieser Folge sind wie
folgt: - 00:00:00 Intro - 00:02:00 Sinn und Zweck der Regelungen zu
Auslagerungen - 00:09:32 Definition einer Auslagerung - 00:31:05
Grenzen der Auslagerbarkeit - 00:36:55 Einstufung von Auslagerungen
als wesentlich - 00:46:06 Anforderungen an wesentliche
Auslagerungen - 00:56:09 Auslagerungsmanagement - 00:59:41
Anzeigepflichten - 01:03:14 Einstufung von Auslagerungen im Markt -
01:09:07 Outro Das IKT-Drittparteienmanagement gemäß der
DORA-Verordnung sowie auch Auslagerungen im Bereich der
Geldwäscheprävention besprechen wir in dieser Folge nicht, das
sparen wir uns für künftige Podcast-Folgen auf. Aufgenommen haben
wir diese Folge am 2. Mai 2025. Im Gespräch erwähne ich eine
Podcast-Folge mit Frau Barbara Bayer, in der wir bereits einmal
kurz über Auslagerungen im Bereich der Geldwäscheprävention
gesprochen haben. Diese Folge finden Sie hier:
https://finanzmarkt-compliance.podigee.io/7-6-geldwaschepravention-mit-frau-barbara-bayer.
Wenn Sie das Thema Auslagerungen mit Frau Dr. Izzo-Wagner oder mit
mir vertiefen möchten, dann finden Sie hier unsere jeweiligen
Kontaktdaten: - Frau Dr. Izzo-Wagner:
https://annerton.com/team/annaizzowagner/ - Frau Dr. Fechner:
https://fechner-consulting.de/#kontakt Mein Dank für den Schnitt
der Folge geht an Juliane Fritz (https://julianefritz.com/). Die
Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard
License, PremiumBeat).
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19.03.2025
58 Minuten
In dieser Folge geht es um Geldwäsche. Genauer gesagt um die
Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz.
Diese sogenannten AuAs hat die BaFin im November 2024 geändert. Die
Änderungen sind im Februar 2025 in Kraft getreten. Über einige der
wesentlichen Änderungen spreche ich mit Frau Barbara Bayer. Frau
Bayer ist Counsel bei der Anwaltskanzlei CMS. Sie berät Banken,
Finanz- und Zahlungsdienstleister zu allen aufsichtsrechtlichen
Fragestellungen. Zu ihren Spezialgebieten gehört unter anderem die
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dabei kennt
sie die Herausforderungen auch aus eigenem Erleben in der Praxis,
denn vor ihrer Tätigkeit bei CMS war sie stellvertretende
Abteilungsdirektorin in der Compliance-Abteilung einer großen Bank.
Der Aufbau dieser Folge ist wie folgt: • 00:00:00 Intro • 00:01:48
Scope der Geldwäscheprävention • 00:06:22 Risikoanalyse • 00:18:27
Geldwäschebeauftragter • 00:30:05 Auslagerungen im Bereich
Geldwäsche • 00:44:41 Identifizierung von juristischen Personen •
00:52:37 Aktualisierung von Angaben • 00:55:27 Risikoeinstufung
nach einer Verdachtsmeldung • 00:57:36 Outro Weitere Informationen
zur Folge: Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum
Geldwäschegesetz im Änderungsmodus
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_aenderungsfassung_2025_gw.html
Kontaktdaten von Frau Barbara Bayer
https://cms.law/de/deu/personen/barbara-bayer Kontaktdaten von Frau
Dr. Fechner https://plattform-compliance.de/kontakt/
Beratungstätigkeit von Frau Dr. Andrea Fechner
https://fechner-consulting.de/ Schnitt der Folge: Juliane Fritz,
https://julianefritz.com/ Musik: Future People by Chill Study
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Über diesen Podcast
Hallo und herzlich willkommen beim Podcast „Finanzmarkt
Compliance“. Ich bin Andrea Fechner. Dieser Podcast gibt Antworten
auf Fragen, die mich – und meine Kunden – in meinem Job als
Beraterin regelmäßig umtreiben. Zugegeben – das sind ziemlich
spezielle Fragen. Nämlich Fragen zur Finanzmarktregulierung. Zum
Beispiel: Wie muss ein Vergütungssystem aussehen? Welche
Anforderungen muss ein Geschäftsleiter erfüllen? Woran muss ich bei
einer Auslagerung alles denken? Und noch viele, viele Fragen mehr.
Zerbrechen auch Sie sich über solche Fragen den Kopf? Und steigen
Sie gern etwas tiefer in ein Thema ein? Dann ist dieser Podcast
auch für Sie. Ich spreche im Podcast mit Expertinnen und Experten,
die solche Fragen beantworten können. Wir greifen einzelne
Regelungen auf und diskutieren, warum es eine Regelung überhaupt
gibt, besprechen, was dabei alles zu beachten ist, und überlegen,
wie man das umsetzen kann. Informationen zu meiner
Plattform-Compliance finden Sie hier:
https://plattform-compliance.de/ Und Informationen zu meiner
Beratungstätigkeit finden Sie hier: https://fechner-consulting.de/
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