Finanzmarkt Compliance

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Episoden

#10 Zivilrechtliche Risiken bei aufsichtsrechtlichen Verstößen
24.09.2025
1 Stunde 17 Minuten
Habe ich bei Verstößen gegen Aufsichtsrecht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen zu befürchten? Oder kann es auch zu Schadensersatzansprüchen von Kunden kommen? Und muss ich mir da vielleicht auch als Geschäftsleiter Sorgen machen? – Wovon hängt das ab? Und wie hoch können solche Schadensersatzansprüche sein? Vor solchen Fragen stehe ich gemeinsam mit meinen Kunden immer wieder. Daher freue ich mich, dass ich diese Fragen in dieser Folge mit Herrn Woldemar Häring und Herrn Dr. Christopher Ruof diskutieren darf. Herr Häring und Herr Ruof sind ausgewiesene Experten im Aufsichtsrecht. Sie sind für die Kanzlei White & Case tätig. Herr Häring ist Partner bei White & Case und er ist auch Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der Auslandsbanken. Eine der vielen Erkenntnis aus unserem Gespräch kann ich hier schon verraten. Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, für die ich eine Erlaubnis der BaFin benötige, aber keine habe, dann ist das nicht nur aufsichtsrechtlich ziemlich sportlich. Das ist auch ziemlich sportlich, was zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Kunden angeht. Das Stichwort hier ist: „Schutzgesetz“. Mehr verrate ich aber noch nicht. Denn ich möchte natürlich, dass Sie sich die Folge anhören. Wir haben die folgenden Themen diskutiert: • 00:02:02 Beziehung zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht • 00:11:20 Begrifflichkeiten und Schadensersatzanspruch im Zivilrecht • 00:23:35 Umsetzung EU-Richtlinien im Aufsichtsrecht und im Zivilrecht • 00:34:34 Verankerung zivilrechtlicher Haftung im Aufsichtsrecht • 00:37:20 Individual-schützende Vorschriften bzw. „Schutzgesetz“ • 00:47:53 Ausstrahlung vom Aufsichtsrecht auf das Zivilrecht • 00:56:38 Kollektiver Verbraucherschutz der BaFin • 01:05:13 Zivilrechtliche Haftung der Geschäftsleitung bei aufsichtsrechtlichen Verstößen Wenn Sie diese Themen mit Herrn Häring und Herrn Ruof gleich weiterdiskutieren möchten, dann finden Sie deren Kontaktdaten hier: https://www.whitecase.com/people/woldemar-haring https://www.whitecase.com/people/christopher-ruof Aufgenommen haben wir diese Folge am 13. August 2025. Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/). Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
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#9 SFDR, Impcat Investing und mehr
22.08.2025
1 Stunde 20 Minuten
In dieser Folge geht es um die SFDR, also um die Offenlegungsverordnung im Bereich Sustainable Finance. Die Umsetzung der SFDR hat ja einige von uns echt Nerven gekostet. Aber hat die SFDR auch erreicht, was sie erreichen sollte? Und kann sie das überhaupt? Für die SFDR läuft gerade ein Review. Es liegt auch ein Vorschlag für eine Neufassung der SFDR auf dem Tisch, und zwar von der Platform on Sustainable Finance, dem Beratergremium der EU. (Siehe dazu den folgenden Link: https://finance.ec.europa.eu/publications/categorisation-products-under-sfdr-proposal-platform-sustainable-finance_en.) Wir fragen in dieser Folge: Was sind die Schwachstellen der SFDR? Und wie kann man sie beheben? Über diese Fragen kommen wir zu einer möglichen Produktkategorie „Transition“. Und wir kommen zum Thema Impact Investing. Meine Gesprächspartnerin dazu ist Frau Heike Schmitz. Heike Schmitz ist Partnerin in der Kanzlei Herbert Smith Freehills Kramer. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf nachhaltigen Investitionen und auf Impact Investing sowie auf der Umsetzung des Sustainable Finance Regelwerks. Aufgenommen haben wir diese Folge am 4. August 2025. Die Kontaktdaten von Heike Schmitz finden Sie hier: https://www.hsfkramer.com/de/our-people/h/heike-schmitz Diverse Links mit Informationen zum Thema Impact Investing finden Sie hier: 1. Positions- und Diskussionspapiere der Bundesinitiative Impact Investing: https://bundesinitiative-impact-investing.org/publikationen/ 2. Policy Paper zur Integration von Impact Investing in das EU Sustainable Finance Regelwerk: https://www.bvai.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/BAI_Publikationen/Recognition_of_impact_investing_in_the_EU_Sustainable_Finance_framework.pdf 3. Standards von Impact Frontiers mit freiwilligen Standardsetzungen, Anleitungen und Rahmenwerke für Impact Investing: https://impactfrontiers.org/norms/ 4. Veröffentlichungen des Global Impact Investing Networks (GIIN): https://thegiin.org/publications/ 5. Set an Indikatoren und Tools für die Umsetzung von Impact Investing: https://iris.thegiin.org/ 6. Operating Principles for Impact Management: https://www.impactprinciples.org/9-principles/ 7. SDG Impact Standards (Systematik für die Umsetzung von Impact bezogen auf die UN-Nachhaltigkeitsziele): https://sdgprivatefinance.undp.org/aligning-capital/impact-management-and-measurement-trainings 8. Veröffentlichungen des Impact Investing Institute aus Großbritannien: https://www.impactinvest.org.uk/resources/publications/ 9. Institut de la Finance Durable in Frankreich – Impact Assessment Grid zur Bewertung der Impact Investing-Strategie von Fonds: https://institutdelafinancedurable.com/en/impact-finance/ 10. Impact Investing Market Map der PRI: https://www.unpri.org/thematic-and-impact-investing/impact-investing-market-map/3537.article 11. Übersicht über das Impact Investing Ökosystem von GSG Impact (von den G20 ins Leben gerufenen globale Dachorganisation zur Förderung des Impact Investing): https://www.gsgimpact.org/resources/gsg-impact-publications-and-reports/impact-measurement-management-imm-impact-investing-s-evolving-ecosystem/ Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/). Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
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#8 Zuwendungsverbot
17.06.2025
1 Stunde 1 Minute
In dieser Folge geht es um das Zuwendungsverbot bei Wertpapierdienstleistungen. Das Thema führt in der praktischen Umsetzung nach meiner Erfahrung häufiger zu diversen Fragezeichen. Also schauen wir uns das mal genauer an. Zu Gast sind in dieser Folge Herr Dr. Tobias Bauerfeind und Herr Dr. Detmar Loff. Beide sind für die Anwaltskanzlei Ashurst tätig. Herr Dr. Loff leitet die deutsche Aufsichtsrechts- und Investmentfondspraxis von Ashurst. Herr Dr. Bauerfeind ist Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der Auslandsbanken. Wir besprechen die folgenden Punkte • 00:02:31 Was genau verboten ist • 00:04:45 Was eine Zuwendung eigentlich ist • 00:05:58 Sinn und Zweck des Zuwendungsverbots • 00:08:50 Wie und wann das Zuwendungsverbot eingeführt wurde • 00:11:06 Was Beispiele für nicht-monetäre Zuwendungen sind • 00:14:32 Was die einzelnen Bestandteile des Zuwendungsverbots sind • 00:26:50 Die Ausnahmen vom Verbot • 00:37:04 Den Sonderfall Finanzportfolioverwaltung • 00:50:00 Das Zuwendungsverzeichnis • 00:55:18 Die Vergütung des Vertriebs in der Praxis Wir gehen nicht auf die Sonderregelungen zu Research ein. Auch das Verbot von Payment for Orderflow blenden wir aus. Die zivilrechtlichen Aspekte streifen wir nur oberflächlich, dazu ist eine separate Folge geplant. Die Regelung von Zuwendungen ist natürlich in jeder Branche wichtig. Zuwendungen können immer als versuchte Beeinflussung wahrgenommen werden, können einen Anschein von Korruption haben und Risiken für Integrität und Reputation bergen. Deswegen haben viele Unternehmen entsprechende Regelungen. Über diesen – etwas anderen – Blickwinkel auf Zuwendungen sprechen wir in dieser Folge allerdings nicht. Wir fokussieren uns hier auf das Aufsichtsrecht. Wenn Sie das Zuwendungsverbot mit einem oder einer von uns vertiefen möchten, dann finden Sie hier unsere jeweiligen Kontaktdaten: • Herr Dr. Tobias Bauerfeind: https://www.ashurst.com/de-de/people/tobias-bauerfeind/ • Herr Dr. Detmar Loff: https://www.ashurst.com/de-de/people/detmar-loff/ • Frau Dr. Fechner: https://fechner-consulting.de/ Aufgenommen haben wir diese Folge am 28. Mai 2025. Wesentliche Quellen zum Zuwendungsverbot sind: • § 70 Wertpapierhandelsgesetz und § 64 Absatz 5 und Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) • Artikel 24 Absatz 7, 8 und 9 der MiFID-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt im WpHG) • §§ 6 und 7 Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) • Kapitel 7 in den “Questions and Answers on MiFID II and MiFIR investor protection and intermediaries topics” der ESMA • Kapitel BT 10 in den „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisati-ons- und Transparenzpflichten“ der BaFin (MaComp) Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/). Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
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#7 Auslagerungen mit Frau Dr. Izzo-Wagner
15.05.2025
1 Stunde 9 Minuten
In dieser Folge geht es um Auslagerungen. Ein Thema, das jedes regulierte Unternehmen betrifft. Und ein Thema, das auf den zweiten Blick leider etwas komplizierter ist, als es auf den ersten Blick aussieht. Zu diesem Thema zu Gast ist: Frau Dr. Anna Izzo-Wagner. Frau Izzo-Wagner ist Gründungspartnerin der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie ist Expertin für Bankaufsichts- und Investmentrecht. Und sie ist Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der Auslandsbanken. Die Inhalte dieser Folge sind wie folgt: - 00:00:00 Intro - 00:02:00 Sinn und Zweck der Regelungen zu Auslagerungen - 00:09:32 Definition einer Auslagerung - 00:31:05 Grenzen der Auslagerbarkeit - 00:36:55 Einstufung von Auslagerungen als wesentlich - 00:46:06 Anforderungen an wesentliche Auslagerungen - 00:56:09 Auslagerungsmanagement - 00:59:41 Anzeigepflichten - 01:03:14 Einstufung von Auslagerungen im Markt - 01:09:07 Outro Das IKT-Drittparteienmanagement gemäß der DORA-Verordnung sowie auch Auslagerungen im Bereich der Geldwäscheprävention besprechen wir in dieser Folge nicht, das sparen wir uns für künftige Podcast-Folgen auf. Aufgenommen haben wir diese Folge am 2. Mai 2025. Im Gespräch erwähne ich eine Podcast-Folge mit Frau Barbara Bayer, in der wir bereits einmal kurz über Auslagerungen im Bereich der Geldwäscheprävention gesprochen haben. Diese Folge finden Sie hier: https://finanzmarkt-compliance.podigee.io/7-6-geldwaschepravention-mit-frau-barbara-bayer. Wenn Sie das Thema Auslagerungen mit Frau Dr. Izzo-Wagner oder mit mir vertiefen möchten, dann finden Sie hier unsere jeweiligen Kontaktdaten: - Frau Dr. Izzo-Wagner: https://annerton.com/team/annaizzowagner/ - Frau Dr. Fechner: https://fechner-consulting.de/#kontakt Mein Dank für den Schnitt der Folge geht an Juliane Fritz (https://julianefritz.com/). Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
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#6 Geldwäscheprävention mit Frau Barbara Bayer
19.03.2025
58 Minuten
In dieser Folge geht es um Geldwäsche. Genauer gesagt um die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz. Diese sogenannten AuAs hat die BaFin im November 2024 geändert. Die Änderungen sind im Februar 2025 in Kraft getreten. Über einige der wesentlichen Änderungen spreche ich mit Frau Barbara Bayer. Frau Bayer ist Counsel bei der Anwaltskanzlei CMS. Sie berät Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister zu allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Zu ihren Spezialgebieten gehört unter anderem die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dabei kennt sie die Herausforderungen auch aus eigenem Erleben in der Praxis, denn vor ihrer Tätigkeit bei CMS war sie stellvertretende Abteilungsdirektorin in der Compliance-Abteilung einer großen Bank. Der Aufbau dieser Folge ist wie folgt: • 00:00:00 Intro • 00:01:48 Scope der Geldwäscheprävention • 00:06:22 Risikoanalyse • 00:18:27 Geldwäschebeauftragter • 00:30:05 Auslagerungen im Bereich Geldwäsche • 00:44:41 Identifizierung von juristischen Personen • 00:52:37 Aktualisierung von Angaben • 00:55:27 Risikoeinstufung nach einer Verdachtsmeldung • 00:57:36 Outro Weitere Informationen zur Folge: Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz im Änderungsmodus https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_aenderungsfassung_2025_gw.html Kontaktdaten von Frau Barbara Bayer https://cms.law/de/deu/personen/barbara-bayer Kontaktdaten von Frau Dr. Fechner https://plattform-compliance.de/kontakt/ Beratungstätigkeit von Frau Dr. Andrea Fechner https://fechner-consulting.de/ Schnitt der Folge: Juliane Fritz, https://julianefritz.com/ Musik: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat)
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Über diesen Podcast

Hallo und herzlich willkommen beim Podcast „Finanzmarkt Compliance“. Ich bin Andrea Fechner. Dieser Podcast gibt Antworten auf Fragen, die mich – und meine Kunden – in meinem Job als Beraterin regelmäßig umtreiben. Zugegeben – das sind ziemlich spezielle Fragen. Nämlich Fragen zur Finanzmarktregulierung. Zum Beispiel: Wie muss ein Vergütungssystem aussehen? Welche Anforderungen muss ein Geschäftsleiter erfüllen? Woran muss ich bei einer Auslagerung alles denken? Und noch viele, viele Fragen mehr. Zerbrechen auch Sie sich über solche Fragen den Kopf? Und steigen Sie gern etwas tiefer in ein Thema ein? Dann ist dieser Podcast auch für Sie. Ich spreche im Podcast mit Expertinnen und Experten, die solche Fragen beantworten können. Wir greifen einzelne Regelungen auf und diskutieren, warum es eine Regelung überhaupt gibt, besprechen, was dabei alles zu beachten ist, und überlegen, wie man das umsetzen kann. Informationen zu meiner Plattform-Compliance finden Sie hier: https://plattform-compliance.de/ Und Informationen zu meiner Beratungstätigkeit finden Sie hier: https://fechner-consulting.de/

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