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1 Stunde 1 Minute
Ein reguliertes Unternehmen muss jedes Jahr im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfen lassen, ob es seine regulatorischen Pflichten erfüllt. Und wenn es Wertpapierdienstleistungen erbringt, kommt noch die WpHG-Prüfung dazu. Diese Prüfungen können einiges an Nerven kosten. Weil sie aufwändig sind und zusätzlich zum ohnehin anspruchsvollen Tagesgeschäft zu bewältigen sind. Und manchmal führen sie auch zu Frust, wenn man nicht versteht, was der Prüfer erwartet oder wenn man die Prüfung als viel zu streng empfindet.

Ich freue mich sehr, mit Frau Sabine Schwarz über die Perspektive des Prüfers bei solchen Prüfungen sprechen zu können. Frau Schwarz ist Wirtschaftsprüferin und Partnerin bei Deloitte und leitet dort das Competence Center WpHG.

Frau Schwarz erklärt uns 

Sinn und Zweck der Prüfungen, 

welche Vorgaben sie selbst bei einer Prüfung einhalten muss, 

welche Bedeutung Feststellungen haben, 

wie auch ihre Arbeit als Prüferin wieder von anderen geprüft wird 

und wie man die Zusammenarbeit mit dem Prüfer möglichst reibungslos gestaltet. 

Ich finde das super wertvoll. Denn ein solcher Einblick in die Perspektive des Prüfers kann die Zusammenarbeit erleichtern und die Nerven schonen. Auf beiden Seiten.

Mein Name ist Andrea Fechner.

Aufgenommen haben wir diese Folge am 13. Juli 2026.

Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/).

Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
1 Stunde 18 Minuten
Dies ist die dritte und letzte Podcast-Folge zur MiCAR, zur „Markets in Crypto Assets Regulation“. In dieser Folge sprechen wir über die Vorgaben der MiCAR an Kryptowerte-Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Handel, Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Beratung zu Kryptowerten, Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder gegen andere Kryptowerte oder Transferdienstleistungen für Kryptowerte. Dies natürlich immer nur für die Arten von Kryptowerten, die auch tatsächlich unter die MiCAR fallen. Darüber, welche Kryptowerte unter die MiCAR fallen und welche nicht, haben wir in der ersten Folge zur MiCAR gesprochen. 

Wie auch schon in den ersten beiden Folgen zur MiCAR habe ich zwei ausgewiesene Experten im Podcast, nämlich Prof. Dr. Philipp Maume und Dr. David John. Philipp Maume ist Professor an der Technischen Universität München. Er ist auch geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht und er ist Herausgeber eines MiCAR-Kommentars. David John ist Associated Partner in der Kanzlei YPOG und ist dort im Financial Regulatory Bereich tätig. Er berät unter anderem FinTechs und Unternehmen aus dem Krypto-Sektor und er publiziert regelmäßig zu Kryptowerten.

Wenn Sie rechtstechnische Fragen zur MiCAR mit Philipp Maume diskutieren möchten oder Fragen zur praktischen Umsetzung der MiCAR mit David John, dann finden Sie die Kontaktdaten hier:

Prof. Dr. Philipp Maume: https://www.professoren.tum.de/maume-philipp

Dr. David John: https://www.ypog.law/team/david-john

Wenn Sie Interesse an meiner Unterstützung bei der praktischen Umsetzung regulatorischer Vorgaben haben, dann finden Sie meine Kontaktdaten hier: https://fechner-consulting.de/#kontakt.

Die ersten beiden Folgen zur MiCAR finden Sie übrigens hier: https://plattform-compliance.de/podcast-letscast/. Und die Podcast-Folge zu zivilrechtlichen Risiken bei aufsichtsrechtlichen Verstößen, die ich in dieser dritten MiCAR-Folge erwähnt habe, finden Sie unter demselben Link, es ist die Folge #10.

Aufgenommen haben wir diese Folge am 24. Juli 2026.

Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/).

Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
1 Stunde 5 Minuten
Die ist die zweite Podcast-Folge zur MiCAR, zur „Markets in Crypto Assets Regulation“. In dieser Folge sprechen wir über die Vorgaben der MiCAR an den Primärmarkt der Kryptowerte, also an die Emission und das öffentliche Angebot von Kryptowerten. Wir sprechen über das sogenannte Kryptowerte-Whitepaper. Und darüber, ob man eigentlich eine Zulassung braucht, um Kryptowerte zu emittieren und öffentlich anzubieten und wovon das abhängt. Wir schauen uns das Recht auf Rücktausch für Kryptowerte an und noch so einiges mehr. Auch die Vorgaben zum Marktmissbrauch sind dabei.

Wie auch schon in der ersten Folge habe ich zwei ausgewiesene Experten im Podcast, nämlich Prof. Dr. Philipp Maume und Dr. David John. Philipp Maume ist Professor an der Technischen Universität München. Er ist auch geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht und er ist Herausgeber eines MiCAR-Kommentars. David John ist Associated Partner in der Kanzlei YPOG und ist dort im Financial Regulatory Bereich tätig. Er berät unter anderem FinTechs und Unternehmen aus dem Krypto-Sektor und er publiziert regelmäßig zu Kryptowerten.

Wenn Sie rechtstechnische Fragen zur MiCAR mit Philipp Maume diskutieren möchten oder Fragen zur praktischen Umsetzung der MiCAR mit David John, dann finden Sie die Kontaktdaten hier:

Prof. Dr. Philipp Maume: https://www.professoren.tum.de/maume-philipp

Dr. David John: https://www.ypog.law/team/david-john

Wenn Sie Interesse an meiner Unterstützung bei der praktischen Umsetzung regulatorischer Vorgaben haben, dann finden Sie meine Kontaktdaten hier: https://fechner-consulting.de/#kontakt.

Die erste Folge zur MiCAR finden Sie übrigens hier: https://letscast.fm/sites/finanzmarkt-compliance-55b3b42f/episode/11-micar-teil-1. Und eine dritte Podcast-Folge zur MiCAR wird es auch noch geben, nämlich zu Kryptowerte-Dienstleistungen.

Aufgenommen haben wir diese Folge am 22. Juli 2026.

Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/).

Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
1 Stunde 20 Minuten
Was muss ich aufsichtsrechtlich beachten, wenn ich mit Kryptowerten zu tun habe? Wenn ich Kryptowerte emittieren und öffentlich anbieten will? Oder wenn ich Dienstleistungen in Kryptowerten anbieten will wie zum Beispiel Handel, oder Verwahrung oder Anlageberatung? Antworten auf diese Fragen liefert die MiCAR, die „Markets in Crypto Assets Regulation“. Das ist eine EU-Verordnung plus diverse Unterverordnungen. Die MiCAR ist ziemlich umfangreich. Und einigermaßen kompliziert. Da holen wir uns doch lieber mal Unterstützung.

Ich habe zwei Experten im Podcast, nämlich Prof. Dr. Philipp Maume und Dr. David John. Philipp Maume ist Professor an der Technischen Universität München. Er ist auch geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht und er ist Herausgeber eines MiCAR-Kommentars. David John ist Associated Partner in der Kanzlei YPOG und ist dort im Financial Regulatory Bereich tätig. Er berät unter anderem FinTechs und Unternehmen aus dem Krypto-Sektor und er publiziert regelmäßig zu Kryptowerten.

Nun ist die MiCAR so umfangreich, dass wir die nicht in einer einzigen Podcast-Folge besprechen können. Es gibt daher drei Folgen zur MiCAR.

1) Diese Folge – die erste Folge – ist eine Einführung. Da geht es unter anderem um 

den Hintergrund der MiCAR

ihren Sinn und Zweck

um die von der MiCAR umfassten Kryptowerte und Tätigkeiten

um positive und vielleicht weniger positive Aspekte der MiCAR 

und noch um so einiges mehr. 

2) In der zweiten Folge wird es dann um die Vorgaben der MiCAR zum Primärmarkt gehen, also um die Emission und das öffentliche Angebot von Kryptowerten.

3) Und in der dritten Folge werden wir über die Vorgaben zu Kryptowerte-Dienstleistungen sprechen, da wird es also um zum Beispiel Handel, Verwahrung oder Anlageberatung in Kryptowerten gehen.

Wenn Sie rechtstechnische Fragen zur MiCAR mit Philipp Maume diskutieren möchten oder Fragen zur praktischen Umsetzung der MiCAR mit David John, dann finden Sie die Kontaktdaten hier:

Prof. Dr. Philipp Maume: https://www.professoren.tum.de/maume-philipp

Dr. David John: https://www.ypog.law/team/david-john

Wenn Sie Interesse an meiner Unterstützung bei der praktischen Umsetzung regulatorischer Vorgaben haben, dann finden Sie meine Kontaktdaten hier: https://fechner-consulting.de/#kontakt.

Aufgenommen haben wir diese Folge am 22. Juli 2026.

Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/).

Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
1 Stunde 17 Minuten
Habe ich bei Verstößen gegen Aufsichtsrecht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen zu befürchten? Oder kann es auch zu Schadensersatzansprüchen von Kunden kommen? Und muss ich mir da vielleicht auch als Geschäftsleiter Sorgen machen? – Wovon hängt das ab? Und wie hoch können solche Schadensersatzansprüche sein?

Vor solchen Fragen stehe ich gemeinsam mit meinen Kunden immer wieder. Daher freue ich mich, dass ich diese Fragen in dieser Folge mit Herrn Woldemar Häring und Herrn Dr. Christopher Ruof diskutieren darf. Herr Häring und Herr Ruof sind ausgewiesene Experten im Aufsichtsrecht. Sie sind für die Kanzlei White & Case tätig. Herr Häring ist Partner bei White & Case und er ist auch Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der Auslandsbanken. 

Eine der vielen Erkenntnis aus unserem Gespräch kann ich hier schon verraten. Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, für die ich eine Erlaubnis der BaFin benötige, aber keine habe, dann ist das nicht nur aufsichtsrechtlich ziemlich sportlich. Das ist auch ziemlich sportlich, was zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Kunden angeht. Das Stichwort hier ist: „Schutzgesetz“. Mehr verrate ich aber noch nicht. Denn ich möchte natürlich, dass Sie sich die Folge anhören.

Wir haben die folgenden Themen diskutiert:

00:02:02 Beziehung zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht

00:11:20 Begrifflichkeiten und Schadensersatzanspruch im Zivilrecht

00:23:35 Umsetzung EU-Richtlinien im Aufsichtsrecht und im Zivilrecht

00:34:34 Verankerung zivilrechtlicher Haftung im Aufsichtsrecht

00:37:20 Individual-schützende Vorschriften bzw. „Schutzgesetz“

00:47:53 Ausstrahlung vom Aufsichtsrecht auf das Zivilrecht

00:56:38 Kollektiver Verbraucherschutz der BaFin

01:05:13 Zivilrechtliche Haftung der Geschäftsleitung bei aufsichtsrechtlichen Verstößen

Wenn Sie diese Themen mit Herrn Häring und Herrn Ruof gleich weiterdiskutieren möchten, dann finden Sie deren Kontaktdaten hier:

https://www.whitecase.com/people/woldemar-haring https://www.whitecase.com/people/christopher-ruof

Aufgenommen haben wir diese Folge am 13. August 2025.

Ich danke Juliane Fritz für den Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/)).

Die Musik in der Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat).
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Über diesen Podcast

Hallo und herzlich willkommen beim Podcast „Finanzmarkt Compliance“. Ich bin Andrea Fechner. Dieser Podcast gibt Antworten auf Fragen, die mich – und meine Kunden – in meinem Job als Beraterin regelmäßig umtreiben. Zugegeben – das sind ziemlich spezielle Fragen. Nämlich Fragen zur Finanzmarktregulierung. Zum Beispiel: Wie muss ein Vergütungssystem aussehen? Welche Anforderungen muss ein Geschäftsleiter erfüllen? Woran muss ich bei einer Auslagerung alles denken? Und noch viele, viele Fragen mehr. Zerbrechen auch Sie sich über solche Fragen den Kopf? Und steigen Sie gern etwas tiefer in ein Thema ein? Dann ist dieser Podcast auch für Sie. Ich spreche im Podcast mit Expertinnen und Experten, die solche Fragen beantworten können. Wir greifen einzelne Regelungen auf und diskutieren, warum es eine Regelung überhaupt gibt, besprechen, was dabei alles zu beachten ist, und überlegen, wie man das umsetzen kann. Informationen zu meiner Plattform-Compliance finden Sie hier: https://plattform-compliance.de/ Und Informationen zu meiner Beratungstätigkeit finden Sie hier: https://fechner-consulting.de/
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„Finanzmarkt Compliance“

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