#10 Zivilrechtliche Risiken bei aufsichtsrechtlichen Verstößen
Gespräch mit Herrn Woldemar Häring und Herrn Dr. Christopher Ruof
von der Kanzlei White & Case
1 Stunde 17 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Habe ich bei Verstößen gegen Aufsichtsrecht nur aufsichtsrechtliche
Konsequenzen zu befürchten? Oder kann es auch zu
Schadensersatzansprüchen von Kunden kommen? Und muss ich mir da
vielleicht auch als Geschäftsleiter Sorgen machen? – Wovon hängt
das ab? Und wie hoch können solche Schadensersatzansprüche sein?
Vor solchen Fragen stehe ich gemeinsam mit meinen Kunden immer
wieder. Daher freue ich mich, dass ich diese Fragen in dieser Folge
mit Herrn Woldemar Häring und Herrn Dr. Christopher Ruof
diskutieren darf. Herr Häring und Herr Ruof sind ausgewiesene
Experten im Aufsichtsrecht. Sie sind für die Kanzlei White &
Case tätig. Herr Häring ist Partner bei White & Case und er ist
auch Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der Auslandsbanken.
Eine der vielen Erkenntnis aus unserem Gespräch kann ich hier schon
verraten. Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, für die ich eine
Erlaubnis der BaFin benötige, aber keine habe, dann ist das nicht
nur aufsichtsrechtlich ziemlich sportlich. Das ist auch ziemlich
sportlich, was zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Kunden
angeht. Das Stichwort hier ist: „Schutzgesetz“. Mehr verrate ich
aber noch nicht. Denn ich möchte natürlich, dass Sie sich die Folge
anhören. Wir haben die folgenden Themen diskutiert: • 00:02:02
Beziehung zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht • 00:11:20
Begrifflichkeiten und Schadensersatzanspruch im Zivilrecht •
00:23:35 Umsetzung EU-Richtlinien im Aufsichtsrecht und im
Zivilrecht • 00:34:34 Verankerung zivilrechtlicher Haftung im
Aufsichtsrecht • 00:37:20 Individual-schützende Vorschriften bzw.
„Schutzgesetz“ • 00:47:53 Ausstrahlung vom Aufsichtsrecht auf das
Zivilrecht • 00:56:38 Kollektiver Verbraucherschutz der BaFin •
01:05:13 Zivilrechtliche Haftung der Geschäftsleitung bei
aufsichtsrechtlichen Verstößen Wenn Sie diese Themen mit Herrn
Häring und Herrn Ruof gleich weiterdiskutieren möchten, dann finden
Sie deren Kontaktdaten hier:
https://www.whitecase.com/people/woldemar-haring
https://www.whitecase.com/people/christopher-ruof Aufgenommen haben
wir diese Folge am 13. August 2025. Ich danke Juliane Fritz für den
Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/). Die Musik in der
Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License,
PremiumBeat).
Konsequenzen zu befürchten? Oder kann es auch zu
Schadensersatzansprüchen von Kunden kommen? Und muss ich mir da
vielleicht auch als Geschäftsleiter Sorgen machen? – Wovon hängt
das ab? Und wie hoch können solche Schadensersatzansprüche sein?
Vor solchen Fragen stehe ich gemeinsam mit meinen Kunden immer
wieder. Daher freue ich mich, dass ich diese Fragen in dieser Folge
mit Herrn Woldemar Häring und Herrn Dr. Christopher Ruof
diskutieren darf. Herr Häring und Herr Ruof sind ausgewiesene
Experten im Aufsichtsrecht. Sie sind für die Kanzlei White &
Case tätig. Herr Häring ist Partner bei White & Case und er ist
auch Mitglied im Expertenbeirat des Verbands der Auslandsbanken.
Eine der vielen Erkenntnis aus unserem Gespräch kann ich hier schon
verraten. Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, für die ich eine
Erlaubnis der BaFin benötige, aber keine habe, dann ist das nicht
nur aufsichtsrechtlich ziemlich sportlich. Das ist auch ziemlich
sportlich, was zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Kunden
angeht. Das Stichwort hier ist: „Schutzgesetz“. Mehr verrate ich
aber noch nicht. Denn ich möchte natürlich, dass Sie sich die Folge
anhören. Wir haben die folgenden Themen diskutiert: • 00:02:02
Beziehung zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht • 00:11:20
Begrifflichkeiten und Schadensersatzanspruch im Zivilrecht •
00:23:35 Umsetzung EU-Richtlinien im Aufsichtsrecht und im
Zivilrecht • 00:34:34 Verankerung zivilrechtlicher Haftung im
Aufsichtsrecht • 00:37:20 Individual-schützende Vorschriften bzw.
„Schutzgesetz“ • 00:47:53 Ausstrahlung vom Aufsichtsrecht auf das
Zivilrecht • 00:56:38 Kollektiver Verbraucherschutz der BaFin •
01:05:13 Zivilrechtliche Haftung der Geschäftsleitung bei
aufsichtsrechtlichen Verstößen Wenn Sie diese Themen mit Herrn
Häring und Herrn Ruof gleich weiterdiskutieren möchten, dann finden
Sie deren Kontaktdaten hier:
https://www.whitecase.com/people/woldemar-haring
https://www.whitecase.com/people/christopher-ruof Aufgenommen haben
wir diese Folge am 13. August 2025. Ich danke Juliane Fritz für den
Schnitt der Folge (https://julianefritz.com/). Die Musik in der
Folge ist: Future People by Chill Study (Standard License,
PremiumBeat).
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