Podcaster
Episoden
11.11.2025
46 Minuten
Im neuen Räuberischen Espresso machen Florian Nicolai und Mustafa
Temmuz Oğlakcıoğlu einen erneuten Ausflug in die StPO – diesmal
geht es um die Gerichtssprache. Sprache ist vor Gericht natürlich
von ganz erheblicher Bedeutung. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Das normiert § 184 GVG. Doch was passiert, wenn nicht alle
Verfahrensbeteiligten Deutsch sprechen? Wann muss den
Verfahrensbeteiligten ein Dolmetscher zu Verfügung gestellt werden?
Wer kommt für die Kosten auf? Und welche Schriftstücke müssen
übersetzt werden? Diese auch mit dem Fair-Trial-Grundsatz
verbundenen Fragen nehmen sich Florian Nicolai und Mustafa Temmuz
Oğlakcıoğlu in dieser Folge vor – und gehen dabei auch auf einige
andere Fragen zum Thema Sprache ein. #sprachmacht #dolmetscher
#fairtrial Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure
Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an
JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram:
@raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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15.07.2025
40 Minuten
In der 57. Folge des Räuberischen Espresso steht ein Ausflug in die
StPO an – und zwar zu einer Vorschrift, mit der bereits im
Grundkurs Strafrecht alle Studierenden in Berührung kommen: § 127
StPO. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu gehen in
dieser Folge auf die einzelnen Merkmale des Festnahmerechts ein,
besprechen typische Probleme im Zusammenhang mit dieser Vorschrift
und geben dabei Tipps, wie man mit möglicherweise nötigen
Inzidentprüfungen, die im Zusammenhang mit § 127 StPO auftreten
können, in der Klausur umgehen kann. #inzident #jedermann #detektiv
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur
Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an
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17.06.2025
44 Minuten
In dieser Folge geht’s heiß her: In dieser Folge nehmen Florian
Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu die Brandstiftungsdelikte in
den Fokus. Insbesondere die Struktur der Delikte – Grunddelikte,
Qualifikation, Erfolgsqualifikation – muss in der Klausur sitzen
und bekommt daher in dieser Folge besonderen Raum. Auch die beiden
unterschiedlichen Tathandlungen sowie weitere Probleme (bspw. die
teleologische Reduktion iRd § 306a StGB) werden in dieser Folge
behandelt. Weitere hilfreiche Hinweise zur Brandstiftung in der
Klausurbearbeitung findet ihr auch hier: Oğlakcıoğlu JA 2017, 745
#Streichholz #WarmerAbriss #Keks Schreibt uns gerne eure Meinung
zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer
Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei
Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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20.05.2025
42 Minuten
In einem zweiteiligen Rückblick auf 2024 besprechen Florian Nicolai
und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu rechtlich spannende, in der JA
nachlesbare Entscheidungen, die didaktisch interessant und daher
besonders prüfungs- und examensrelevant sind. In diesem zweiten
Teil stehen zwei weitere Entscheidungen im Fokus: In der ersten
Entscheidung geht es um die Frage, ob § 315b StGB ein eigenhändiges
Delikt ist, oder ob es auch von der Rückbank aus begangen werden
kann. In der zweiten Entscheidung geht es um die Frage, ob zwischen
Vollendung und Beendigung eines Raubes noch der
Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht
werden kann. Hier könnt ihr alles noch einmal nachlesen: BGH zur
Frage der Eigenhändigkeit des § 315b StGB: JA 2024, 696 mAnm Jäger
BGH zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes zwischen
Vollendung und Beendigung: JA 2024, 1042 mAnm Kudlich #eigenhändig
#AP #JAAktuell Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure
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22.04.2025
39 Minuten
In einem zweiteiligen Rückblick auf 2024 besprechen Florian Nicolai
und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu rechtlich spannende, in der JA
nachlesbare Entscheidungen, die didaktisch interessant und daher
besonders prüfungs- und examensrelevant sind. In diesem ersten Teil
stehen zwei Entscheidungen im Fokus: In der ersten geht es um die
Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft bei einem
minderjährigen „Vordermann“. In der zweiten Entscheidung geht es um
die Frage, ob ein Skalpell, welches durch einen Arzt in einer
Behandlung verwendet wird, ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 Abs.
1 Nr. 1 Alt. 2 StGB darstellen kann. Hier könnt ihr alles noch
einmal nachlesen: BVerfG zur Wideraufnahme zuungunsten des
Beschuldigten: JA 2024, 76 mAnm Jäger BVerfG zur Beschlagnahme von
Forschungsunterlagen: JA 2024, 79 mAnm Kudlich BGH zur
Einflussnahme auf Strafunmündige: JA 2024, 344 mAnm Jäger BGH zur
Nutzung des Skalpells durch den Arzt: JA 2024, 607 mAnm Kudlich
#throwback #doppio #JAAktuell Schreibt uns gerne eure Meinung zum
Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback
zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram:
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Über diesen Podcast
Beschreibung des Podcast: Im Podcast "Räuberischer Espresso" der
Fachzeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) befassen sich Prof.
Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr.Florian Nicolai mit Fragen
des Strafrechts im Alltag. Auf unterhaltsame Weise präsentieren die
beiden Strafrechtler den Hörerinnen und Hörern interessante
strafrechtliche Fragestellungen und stellen zugleich dar, wie diese
Fälle in Studium und Examen zu lösen wären. Die Podcaster gehen
dabei einen Mittelweg zwischen Unterhaltung und strukturierter
Falllösung. Dadurch richtet sich der Podcast nicht nur an
Jurastudierende, sondern zugleich an juristisch interessierte
Laien. Kennengelernt haben sich die beiden am Lehrstuhl für
Strafrecht von Prof. Kudlich und stellten sofort die Verbundenheit
ihrer juristischen Seelen fest. Dr. Florian Nicolai, geb. 1990,
wollte als Kind eigentlich Busfahrer werden. 2012 zog es ihn
dennoch zum Jurastudium aus der bayrischen Landeshauptstadt in die
fränkische Provinz. Bereits dem Institut für Strafrecht verhaftet,
wechselte Nicolai nach dem zweiten Staatsexamen ablösefrei vom
Oberlandesgericht Nürnberg vollständig an die FAU, wo er zum Thema
Cyberkriminalität promoviert hat. Mit der für einen
Schwedenliebhaber unverfänglichen Frage “Vill du fika?” lädt
Nicolai gerne Kolleginnen und Kollegen auf eine Tasse starken
Kaffee in sein Büro ein. Stets erfreut er sich an der
(vorgetäuschten) Begeisterung der Kaffeegäste über die aus Artwork
zeitgenössischer Rock- und Popmusik bestehenden Wanddekoration. Der
Spleen, seine oft belletristischen Alltagserzählungen durch
klandestine Beimischung ausgefallener Wörter zu schmücken bildet
gemeinsam mit seiner breitgefächerten Vinylsammlung eine
ausgewogene Melange aus Klassik und Postmoderne. Prof. Dr. Mustafa
Temmuz Oğlakcıoğlu, geb. 1985, wuchs in der Nürnberger Südstadt
auf. Ausgelöst durch eine routinemäßige polizeiliche Durchsuchung
seines Schulrucksacks am Hauptbahnhof, bei der sein Grundgesetz auf
den schmutzigen Boden fiel, begrub Oğlakcıoğlu seinen
Kindheitstraum einer Gesangskarriere und studierte
Rechtswissenschaft in Erlangen. Die Bindung zur Nürnberger Südstadt
wahrte er mit einer Dissertation zum Betäubungsmittelrecht. Seine
unbändigen Kenntnisse in Vexillologie sowie seine stattliche
Comic-Sammlung wecken Reminiszenzen an einen amerikanischen
Serienhelden mit einem großen Knall. Konträr dazu ist Oğlakcıoğlu
Connaisseur sog. Rapmusik und kreiert gerne eigene Punchlines mit
juristischem Inhalt, deren Gütesiegel “fast so gut wie sein Gesang”
Spielraum für Interpretationen lässt.
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