Episoden

# 58: Die Gerichtssprache ist deutsch
11.11.2025
46 Minuten
Im neuen Räuberischen Espresso machen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu einen erneuten Ausflug in die StPO – diesmal geht es um die Gerichtssprache. Sprache ist vor Gericht natürlich von ganz erheblicher Bedeutung. Die Gerichtssprache ist deutsch. Das normiert § 184 GVG. Doch was passiert, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten Deutsch sprechen? Wann muss den Verfahrensbeteiligten ein Dolmetscher zu Verfügung gestellt werden? Wer kommt für die Kosten auf? Und welche Schriftstücke müssen übersetzt werden? Diese auch mit dem Fair-Trial-Grundsatz verbundenen Fragen nehmen sich Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu in dieser Folge vor – und gehen dabei auch auf einige andere Fragen zum Thema Sprache ein. #sprachmacht #dolmetscher #fairtrial Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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# 57: „Halt StPO“ – Das Festnahmerecht des § 127 StPO
15.07.2025
40 Minuten
In der 57. Folge des Räuberischen Espresso steht ein Ausflug in die StPO an – und zwar zu einer Vorschrift, mit der bereits im Grundkurs Strafrecht alle Studierenden in Berührung kommen: § 127 StPO. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu gehen in dieser Folge auf die einzelnen Merkmale des Festnahmerechts ein, besprechen typische Probleme im Zusammenhang mit dieser Vorschrift und geben dabei Tipps, wie man mit möglicherweise nötigen Inzidentprüfungen, die im Zusammenhang mit § 127 StPO auftreten können, in der Klausur umgehen kann. #inzident #jedermann #detektiv Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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# 56: Ich glaub dir brennt der Hut – Die Brandstiftungsdelikte
17.06.2025
44 Minuten
In dieser Folge geht’s heiß her: In dieser Folge nehmen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu die Brandstiftungsdelikte in den Fokus. Insbesondere die Struktur der Delikte – Grunddelikte, Qualifikation, Erfolgsqualifikation – muss in der Klausur sitzen und bekommt daher in dieser Folge besonderen Raum. Auch die beiden unterschiedlichen Tathandlungen sowie weitere Probleme (bspw. die teleologische Reduktion iRd § 306a StGB) werden in dieser Folge behandelt. Weitere hilfreiche Hinweise zur Brandstiftung in der Klausurbearbeitung findet ihr auch hier: Oğlakcıoğlu JA 2017, 745 #Streichholz #WarmerAbriss #Keks Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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# 55: Jahresrückblick – Examensrelevante Entscheidungen 2024 – Teil 2
20.05.2025
42 Minuten
In einem zweiteiligen Rückblick auf 2024 besprechen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu rechtlich spannende, in der JA nachlesbare Entscheidungen, die didaktisch interessant und daher besonders prüfungs- und examensrelevant sind. In diesem zweiten Teil stehen zwei weitere Entscheidungen im Fokus: In der ersten Entscheidung geht es um die Frage, ob § 315b StGB ein eigenhändiges Delikt ist, oder ob es auch von der Rückbank aus begangen werden kann. In der zweiten Entscheidung geht es um die Frage, ob zwischen Vollendung und Beendigung eines Raubes noch der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht werden kann. Hier könnt ihr alles noch einmal nachlesen: BGH zur Frage der Eigenhändigkeit des § 315b StGB: JA 2024, 696 mAnm Jäger BGH zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes zwischen Vollendung und Beendigung: JA 2024, 1042 mAnm Kudlich #eigenhändig #AP #JAAktuell Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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# 54 Jahresrückblick – Examensrelevante Entscheidungen 2024 – Teil 1
22.04.2025
39 Minuten
In einem zweiteiligen Rückblick auf 2024 besprechen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu rechtlich spannende, in der JA nachlesbare Entscheidungen, die didaktisch interessant und daher besonders prüfungs- und examensrelevant sind. In diesem ersten Teil stehen zwei Entscheidungen im Fokus: In der ersten geht es um die Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft bei einem minderjährigen „Vordermann“. In der zweiten Entscheidung geht es um die Frage, ob ein Skalpell, welches durch einen Arzt in einer Behandlung verwendet wird, ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB darstellen kann. Hier könnt ihr alles noch einmal nachlesen: BVerfG zur Wideraufnahme zuungunsten des Beschuldigten: JA 2024, 76 mAnm Jäger BVerfG zur Beschlagnahme von Forschungsunterlagen: JA 2024, 79 mAnm Kudlich BGH zur Einflussnahme auf Strafunmündige: JA 2024, 344 mAnm Jäger BGH zur Nutzung des Skalpells durch den Arzt: JA 2024, 607 mAnm Kudlich #throwback #doppio #JAAktuell Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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Über diesen Podcast

Beschreibung des Podcast: Im Podcast "Räuberischer Espresso" der Fachzeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) befassen sich Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr.Florian Nicolai mit Fragen des Strafrechts im Alltag. Auf unterhaltsame Weise präsentieren die beiden Strafrechtler den Hörerinnen und Hörern interessante strafrechtliche Fragestellungen und stellen zugleich dar, wie diese Fälle in Studium und Examen zu lösen wären. Die Podcaster gehen dabei einen Mittelweg zwischen Unterhaltung und strukturierter Falllösung. Dadurch richtet sich der Podcast nicht nur an Jurastudierende, sondern zugleich an juristisch interessierte Laien. Kennengelernt haben sich die beiden am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Kudlich und stellten sofort die Verbundenheit ihrer juristischen Seelen fest. Dr. Florian Nicolai, geb. 1990, wollte als Kind eigentlich Busfahrer werden. 2012 zog es ihn dennoch zum Jurastudium aus der bayrischen Landeshauptstadt in die fränkische Provinz. Bereits dem Institut für Strafrecht verhaftet, wechselte Nicolai nach dem zweiten Staatsexamen ablösefrei vom Oberlandesgericht Nürnberg vollständig an die FAU, wo er zum Thema Cyberkriminalität promoviert hat. Mit der für einen Schwedenliebhaber unverfänglichen Frage “Vill du fika?” lädt Nicolai gerne Kolleginnen und Kollegen auf eine Tasse starken Kaffee in sein Büro ein. Stets erfreut er sich an der (vorgetäuschten) Begeisterung der Kaffeegäste über die aus Artwork zeitgenössischer Rock- und Popmusik bestehenden Wanddekoration. Der Spleen, seine oft belletristischen Alltagserzählungen durch klandestine Beimischung ausgefallener Wörter zu schmücken bildet gemeinsam mit seiner breitgefächerten Vinylsammlung eine ausgewogene Melange aus Klassik und Postmoderne. Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, geb. 1985, wuchs in der Nürnberger Südstadt auf. Ausgelöst durch eine routinemäßige polizeiliche Durchsuchung seines Schulrucksacks am Hauptbahnhof, bei der sein Grundgesetz auf den schmutzigen Boden fiel, begrub Oğlakcıoğlu seinen Kindheitstraum einer Gesangskarriere und studierte Rechtswissenschaft in Erlangen. Die Bindung zur Nürnberger Südstadt wahrte er mit einer Dissertation zum Betäubungsmittelrecht. Seine unbändigen Kenntnisse in Vexillologie sowie seine stattliche Comic-Sammlung wecken Reminiszenzen an einen amerikanischen Serienhelden mit einem großen Knall. Konträr dazu ist Oğlakcıoğlu Connaisseur sog. Rapmusik und kreiert gerne eigene Punchlines mit juristischem Inhalt, deren Gütesiegel “fast so gut wie sein Gesang” Spielraum für Interpretationen lässt.

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