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  4. # 58: Die Gerichtssprache ist deutsch
Im neuen Räuberischen Espresso machen Florian Nicolai und Mustafa
Temmuz Oğlakcıoğlu einen erneuten Ausflug in die StPO – diesmal
geht es um die Gerichtssprache. Sprache ist vor Gericht natürlich
von ganz erheblicher Bedeutung. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Das normiert § 184 GVG. Doch was passiert, wenn nicht alle
Verfahrensbeteiligten Deutsch sprechen? Wann muss den
Verfahrensbeteiligten ein Dolmetscher zu Verfügung gestellt werden?
Wer kommt für die Kosten auf? Und welche Schriftstücke müssen
übersetzt werden? Diese auch mit dem Fair-Trial-Grundsatz
verbundenen Fragen nehmen sich Florian Nicolai und Mustafa Temmuz
Oğlakcıoğlu in dieser Folge vor – und gehen dabei auch auf einige
andere Fragen zum Thema Sprache ein. #sprachmacht #dolmetscher
#fairtrial Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure
Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an
JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram:
@raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!
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„# 58: Die Gerichtssprache ist deutsch“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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