Recht schreiben. Ein Podcast über gutes Legal Design.
Gerechtigkeit braucht gutes Recht. Wir sprechen über Gesetze, die es gibt. Und solche, die es geben sollte.
Podcaster
Episoden
20.03.2021
1 Stunde 12 Minuten
Viele Menschen denken, dass Mieter immer ein Vorkaufsrecht haben,
wenn die eigene Wohnung verkauft wird. Doch dem ist nicht
so.
Die Notare Dr. Jens Jeep aus Hamburg und Andreas Schmitz-Vornmoor
aus Remscheid diskutieren gemeinsam über die Stärken und
Schwächen des geltenden Rechts (§ 577 BGB) und über den Vorschlag
von Dr. Jeep, wie man das Mietervorkaufsrecht verständlicher und
fairer machen und dabei auf alle Mieter ausweiten kann.
Im ersten Teil geht es um das geltende Recht: Was ist überhaupt
ein Vorkaufsrecht? Und warum kann man es merkwürdigerweise erst
nach dem Vertragsschluss mit einem anderen ausüben? Welche Mieter
haben denn wirklich ein Vorkaufsrecht? Wo stellen sich in der
Praxis zusätzliche Probleme und wie versuchen die Notare, diese
bestmöglich zu lösen?
Im zweiten Teil schauen wir dann auf den konkreten
Gesetzgebungsvorschlag von Dr. Jens Jeep (siehe unten):
Wie könnte man § 577 BGB anpassen, damit er nicht nur leichter zu
verstehen ist, weniger Lücken aufweist und Umgehungstaktiken
verhindert, sondern sogar allen Mietern das Recht zum Vorkauf
gibt?
Wie kann man die Vertragsabwicklung in den Fällen erleichtern, in
denen Mieter gar nicht kaufen wollen?
Und was, wenn zwar der Mieter sich die Wohnung nicht leisten
kann, wohl aber die Eltern oder die Kinder oder der
Ehegatte?
Quasi nebenbei sprechen die beiden Notare auch darüber, was gute
Gesetze ausmacht, worauf der Gesetzgeber achten sollte, wenn er
nicht die Frustration der Praxis auf sich ziehen will, und wie
man die Theorie in der Praxis am konkreten Beispiel
umsetzt.
Eine Folge für Mieter, Wohnungseigentümer und potenzielle
Wohnungskäufer - und ganz besonders auch für alle, die sich
beruflich mit dem Wohnungseigentumsrecht, dem Mietrecht und mit
der entsprechenden Gesetzgebung befassen (müssen).
Einen Aufsatz, in dem der hier besprochene Vorschlag ausführlich
und wissenschaftlich fundiert erläutert wird, kann man hier
herunterladen: Download.
Und abschließend nun der Gesetzesvorschlag zum Vor- und Nachlesen
(außerdem alle besprochenen Normtexte auch immer als Cover-Art
direkt im Podcast zum Mitlesen):
Gesetzesentwurf von Dr. Jens Jeep
(c) 11/2020, veröffentlicht in notar - zeitschrift für die
gesamte notarielle praxis, 2020, 311 ff.
§ 577 neu BGB Vorkaufsrecht des
Mieters
(1) Werden zu Wohnzwecken vermietete Einfamilienhäuser
(Grundstücke bebaut mit einem Wohngebäude, welches allenfalls
noch eine Einliegerwohnung beinhalten kann, deren Fläche nicht
größer ist als 1/3 der Fläche der Hauptwohnung) oder bewohnte
Wohnungen (Wohnungs- oder Teileigentum, Wohnungs- oder
Teileigentumserbbaurecht oder ein Miteigentumsanteil an einem
Grundstück, mit dem aufgrund gem. § 1010 im Grundbuch
eingetragener Verwaltungs- und Benutzungsordnung das
Alleinnutzungsrecht an Wohnräumen verbunden ist) verkauft, so ist
der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht beim Verkauf
an einen Familienangehörigen des Verkäufers oder an einen
Angehörigen seines Haushalts.
(2) Der Mieter kann bei der Ausübung des Vorkaufsrechts
bestimmen, dass in einer noch zu beurkundenden Änderung des
Kaufvertrages an seiner statt oder neben ihm auch sein Ehegatte,
seine Eltern oder seine Kinder oder Stiefkinder Käufer werden
sollen. Der Mieter haftet auch dann als Gesamtschuldner für die
Kaufpreiszahlung.
(3) Hat der Notar einen Mieter auf Weisung des Verkäufers vor
Vertragsschluss mit einem Dritten über seine gesetzlichen Rechte
unter Übersendung des voraussichtlichen Textes des Kaufvertrages
einschließlich des Kaufpreises in wenigstens Textform
unterrichtet, kann der Mieter in Schriftform bereits vor
Abschluss des Kaufvertrages auf sein Vorkaufsrecht verzichten.
Die Verzichtserklärung ist dem Kaufvertrag in Urschrift
beizufügen.
(4) Der vorherige Verzicht ist nur wirksam, wenn
a) der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag mit dem Dritten nicht
wesentlich von dem vorab übermittelten Text abweicht und
b) der Kaufpreis nicht niedriger ist als der dem Mieter
angebotene.
(5) Der beurkundete Kaufvertrag ist dem Mieter vom beurkundenden
Notar unter (gegebenenfalls erneuter) Belehrung über die
Regelungen in diesem Paragrafen zu übermitteln.
(6) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche
Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.
(7) Eine zum Nachteils des Mieters abweichende Vereinbarung ist
unwirksam.
(8) Im Übrigen finden die Vorschriften über den Vorkauf
Anwendung.
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10.01.2021
2 Stunden 24 Minuten
Mit dieser sehr aktuellen und zugleich absehbar sehr aktuell
bleibenden Folge wollen wir versuchen, unsere Hörerinnen und
Hörer mit dem nötigen Rüstzeug auszustatten, sachlich, rational
und wissensbasiert über die neuen Corona-Maßnahmen der
Bundesregierung und der Landesregierungen zu
diskutieren.
Wir spannen den Bogen der angesprochenen Themen dabei bewusst
sehr weit, um möglichst alle relevanten, auch
naturwissenschaftlichen und technischen Gesichtspunkte
anzusprechen. Wer diesen Podcast hört, sollte möglichst alles
erfahren, was er oder sie zum heutigen Zeitpunkt wissen muss, um
sich eine eigene, sachlich fundierte Meinung über die
einschneidenden Corona-Maßnahmen bilden zu können. (Natürlich
gibt es immer noch mehr zu erfahren, aber wir hoffen, hier
wirklich alles Wesentliche abgedeckt zu haben.)
Wir, das sind Notar Dr. Jens Jeep und
Rechtsanwalt Michael Böcken, sprechen über das
Corona-Virus SARS-CoV-2 und die Krankheit
COVID-19, über die Übertragungswege, die
Besonderheiten im Vergleich etwa zur Grippe oder dem Ebla-Virus.
Wir erläutern, welche Schutzmaßnahmen es nach aktuellem Stand
gegen eine Infektion gibt. Wir erklären vor allem auch die
Unterschiede zwischen Alltagsmasken, medizinischen Masken und
FFP2-Masken.
Wer wissen möchte, welche Erfahrungen ein mittelschwer an
COVID-19 erkrankter Mensch macht, dem sei an dieser Stelle die
Folge 5 des Podcasts "Meaningful Encounters"
empfohlen. Dort berichtet Karoline Preisler, die
sich bereits im März 2020 bei ihrem Mann angesteckt hat und nach
einem Krankenhausaufenthalt noch neun Monate mit dem Folgen von
"Long Covid" zu kämpfen hatte, über ihre ganz persönliche, sehr
prägende Begegnung mit dem Virus.
Wir begleiten unsere Hörer sowohl durch das
Infektionsschutzgesetz (IfSG) als auch durch die
auf dessen Basis nach der Videoschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentInnen der Bundesländer
am 5. Januar 2021 erlassenen aktuellen
Landesverordnungen vom Jahresbeginn 2021 (am Beispiel der
Hamburger Verordnung) und erläutern, was es mit
Gesetzen und darauf basierenden Rechtsverordnungen auf sich hat.
Es wird auch erklärt, warum das Infektionsschutzgesetz zwar ein
Ermächtigungsgesetz ist, aber nichts mit dem Ermächtigungsgesetz
von 1933 gemein hat.
Und wir führen unsere Hörer außerdem durch das Konzept
der Grundrechte in unserem Grundgesetz nebst ihren
zulässigen Beschränkungen und erklären das Verfahren der Prüfung
der Verfassungsmäßigkeit von solchen Eingriffen in die
Grundrechte.
Und schließlich weiten wir den Blick auf ein längst geltendes, im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aber überaus relevantes
Gesetz, welches jeden Bürger davon abhalten sollte, leichtfertig
andere Menschen in Gefahr zu bringen: Das
Strafgesetzbuch. Wir wissen aus der rechtlichen
Behandlung der Ansteckung von anderen Menschen durch eine
HIV-Infektion und der Tötung von Verkehrsteilnehmern durch
illegale Rennen in Innenstädten, dass hier nicht nur fahrlässige
Körperverletzung und fahrlässige Tötung im Raum stehen, sondern
sogar vorsätzliche Körperverletzung, Totschlag und sogar Mord.
Damit wollen wir deutlich machen, dass der ausschließliche Blick
auf die Bußgelder der Coronaverordnungen für bestimmte
Verhaltensweisen möglicherweise der falsche Fokus ist.
Wir werden in diesem Podcast ab und zu auch eigene
Meinungen äußern, eigene Einschätzung abgeben
und Kritik am Gesetz- und Verordnungsgeber üben. Wir halten uns
damit aber bewusst zurück, wir machen dies immer deutlich und wir
trennen dies von den Fakten.
Denn im Wesentlichen dient diese Folge dazu, den Hörer und die
Hörerin dazu zu bringen, sich eine eigene rechtlich fundierte
Meinung zu bilden, um dann guten Gewissens darüber diskutieren zu
können, ob einzelne Maßnahmen sinnvoll oder sinnlos sind, ob sie
zu weit gehen oder eben auch gerade nicht weit genug, ob sie
rechtlich haltbar sind oder möglicherweise rechts- und
verfassungswidrig. Diese Debatte ist wichtig, aber sie benötigt
unseres Erachtens vor allem eins: Sachlichkeit und
Sachverstand. Wir hoffen sehr, dazu mit dieser Folge
einen Beitrag leisten zu können.
Außerdem werden - ganz im Sinne des Oberthemas dieses Podcasts -
auch einige Regeln für gutes Legal Design an
praktischen Beispielen erläutert. Leider wie so oft an solchen,
bei denen gegen diese Regeln verstoßen wird:
Querverweise in Gesetzen sollten bestmöglich vermieden werden
Gesetze werden für den Leser gemacht, nicht für den
Schreiber. Kürze ist kein Selbstzweck.
Querverweise nach hinten können und sollten dadurch vermieden
werden, dass Definitionen vorangestellt werden und nicht
nachfolgen (anders leider § 5 Abs. 1 IfSG).
Nachträglich in eine Gesetz eingefügte Paragrafen mit
Kleinbuchstaben (z.B. § 28a IfSG) leiden oft darunter, dass sie
nicht mit der gleichen Sorgfalt in Bezug auf das Gesamtsystem des
Gesetzes formuliert werden als ihre älteren Geschwister ohne
Buchstabenzusatz, weshalb sich der Gesetzgeber hier besondere
Mühe geben müsste.
Wenn eine Gebots- oder Verbotsnorm verstanden werden soll,
darf sie keinen Querverweis enthalten, Sonden sollte die
entscheidenden Voraussetzungen besser wiederholen (anders leider
§ 4 Abs. 1 der Hamburgischen Corona-Verordnung).
Dass das Sprechen über juristische Fragen - bei aller
Ernsthaftigkeit des Themas - auch Spaß
machen darf, wird hoffentlich eine weitere Erkenntnis am Ende
dieses Podcasts sein. Bei der Erklärung des Prinzips der
praktischen Konkordanz von Grundrechten bedienen wir uns etwa der
Hilfe von AC/DC.
Und ja, ab und zu wird es auch etwas nerdig,
etwa wenn zwei Juristen die Unterschiede zwischen
Beschluss und Vereinbarung diskutieren, zwischen
Urteilen und Beschlüssen und zwischen einstimmigen und
allstimmigen Beschlüssen. Aber wir versprechen eines: All dies
macht absolut Sinn. Und die Genauigkeit bei der Verwendung von
Begriffen hilft, in der Debatte den eigenen Standpunkt korrekt
darzustellen und Missverständnisse zu vermeiden. Dies ist uns in
einer Zeit, in der der öffentliche Diskurs (gerade auf sozialen
Medien) von ungewollten und zum Teil leider auch gewollten
Missverständnissen geprägt zu sein scheint.
Diese Podcastfolge ist so kurz wie möglich, aber dennoch so lang
wie nötig. Sie ist damit zwar viel kürzer als die gesammelten
(sehr guten) Podcasts des Virologen Prof. Drosten im
NDR, aber doch erheblich länger als eine "normale" Folge
in diesem Podcast. Man kann diese Folge aber auch gut in
Abschnitten hören.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich als HörerInnen
insgesamt die Zeit nehmen, die ganze Folge zu hören.
Wir haben bewusst viele Kapitelmarken eingefügt.
Damit ist es zum einen leicht, eventuell Altbekanntes
überspringen zu können (das richtet sich aber am ehesten an
Juristen). Zum anderen soll es einen Überblick über die Inhalte
ermöglichen und das Wiederfinden von Inhalten erleichtern. Die
Chapter sind damit zugleich auch eine Gliederung
aller angesprochenen rechtlichen und naturwissenschaftlichen
Fragen.
Außerdem finden sich als weiterer Service alle besprochenen
Rechtstexte als Chapter-Art bei den jeweiligen
Kapiteln wieder - man kann also in den meisten Podcast-Playern
mitlesen, worüber wir hier sprechen.
Wir hoffen sehr, mit diesem Podcast einen wichtigen Beitrag zur
Debatte um wirksame und rechtmäßige Regeln und Verhaltensweisen
im Kampf gegen das Corona-Virus leisten zu können.
Wenn Sie meinen, dass uns dies gelungen ist, wären wir Ihnen und
Euch sehr dafür dankbar, wenn dieser Podcast - der auf allen
Plattformen zu hören ist, also auch bei Spotify, iTunes, Google,
usw. - breit im Familien-, Freundes-, Bekannten- und
Kollegenkreis empfohlen und in sozialen Medien
geteilt würde.
Disclaimer/Haftungsausschluss:
Wir sind Juristen und keine Naturwissenschaftler. Wir können
einem Virologen nicht dessen Beruf erklären. Wir sind aber in der
Lage zu verstehen, wenn ein Virologe uns seine Erkenntnisse
erklärt. Und diese Erkenntnisse möchten wir hier
teilen.
Aber auch als Juristen sind wir keine Experten in jedem
Teilbereich der Juristerei. Dennoch sind wir mit zusammen über 70
Jahren Erfahrungen mit der Rechtswissenschaft in Theorie und
Praxis in der Lage, ein recht weites Feld an Normen und
grundlegenden Prinzipien zu überblicken und - so hoffen wir -
damit auch für den Laien etwas Durchblick zu schaffen.
Der Preis für möglichst große Verständlichkeit
ist dennoch leider in fast jedem Fachgebiet, dass man geringe
Einbußen an der Präzision in Kauf nehmen muss. Wir sind aber
überzeugt, dass diese nicht zu einer anderen Einordnung in den
grundlegenden Fragen führen oder gar hier wiedergegebene
Erkenntnisse in ihr Gegenteil verkehrt.
Wenn es uns dabei auch in den Augen (und Ohren) von absoluten
Experten gelungen sein sollte, zu wenigstens 80 bis 90% alles
auch im Detail richtig oder jedenfalls nicht falsch
wiederzugeben, dann möge man uns bitte die fehlenden Prozente
verzeihen.
Wir können aber natürlich wir keine Haftung für die
Inhalte dieses Podcasts übernehmen, der weder eine
rechtliche noch eine medizinische Beratung darstellt. Wir sind
auch in unseren jeweiligen Professionen nicht die richtigen
Ansprechpartner für eine solche Beratung. Wir nehmen diesen
Podcast nicht aus beruflichen oder gar kommerziellen Gründen auf.
Er enthält daher natürlich auch keine Werbung.
In diese Podcastfolge sind weit über 100 Stunden Arbeit an
Recherche, Vorbereitung und Produktion geflossen. Wir hoffen
daher sehr, dass uns keine relevanten Fehler unterlaufen
sind.
Falls dies anders sein sollte, bitten wir um Hinweise und werden
das in den Shownotes korrigieren.
Korrekturen:
1.
Jens Jeep hat sich verrechnet: Bei der Frage, wie lange es bei
einer potentiell beim Gegenüber ankommenden Viruslast von 400
Viren pro Sekunde bräuchte, damit die Ansteckungslast von 10.000
Viren erreicht ist, sagt er so spontan wie falsch: 20 Sekunden.
Wer rechnen kann, ist im Vorteil: Es sind 25 Sekunden.
Darum ging es bei der Rechnung: Das Tragen von jeweils einer
FFP2-Maske verlängert diese Zeit um das 400-fache, also auf
10.000 Sekunden. Dies sind 166,66 Minuten. Oder 2 Stunden und 46
Minuten. Zwei durchschnittliche Alltagsmasken würden die Zeit
hingegen nur um das 4-fache verlängern, also auf 100 Sekunden
oder 1 Minute und 40 Sekunden. Damit wollen wir zeigen, dass die
mangelnde Differenzierung zwischen der Art der Maske bei der
Maskenpflicht fatal ist und die AHA-Regel Menschen in eine
fragwürdige Sicherheit wiegt.
2.
Die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in der von uns
besprochenen Fassung galt - trotz des anderslautenden Textes in
der Verordnung selbst - tatsächlich nur für drei Tage und wird ab
dem 11.01.2021 dann von der hier verlinkten Fassung abgelöst. Für
unseren Podcast relevante Änderungen haben wir bisher nicht
gefunden. Falls es diese geben sollte, wären wir für eine
Mitteilung dankbar. Ebenso über einen Hinweis eines
öffentlich-rechtlichen Experten, welchen rechtlichen Hintergrund
diese doch recht unübersichtliche Art der Normsetzung hat.
(10.01.2021)
Mehr
05.11.2020
1 Stunde 7 Minuten
In dieser Folge geht es um nichts anderes als um die Frage, wie
die Juristenausbildung in Deutschland dramatisch
verbessert werden kann. Wo liegen die Probleme im aktuellen
System? Und wie lassen sie sich lösen?
Dies betrifft sowohl das Gesamtsystem der
Juristenausbildung mit derzeit Hochschulstudium,
Schwerpunktprüfung, erster staatlicher Prüfung, Referendariat und
schließlich zweitem Staatsexamen. Es geht aber auch darum, wie
das Studium und das Erlernen der Juristerei an der Uni verbessert
werden können.
Notar Dr. Jens Jeep berichtet aus seinen
Erfahrungen mit dem Aufbau der privaten Bucerius Law
School in Hamburg und entwickelt Ideen für einen anderen
Studienaufbau, der im ersten Jahr vor allem auf
Kleingruppen und
Grundlagenverständnis setzt, weniger auf
Vorlesungen und höchstrichterlich entschiedene
Problemfälle.
In Bezug auf die Gesamtstruktur der Juristenausbildung schlägt er
ein flexibles 4-Stufen-Modell vor:
Hochschulabschluss mit Bachelor als Voraussetzung für die
Zulassung zu nur noch einem, nur für die reglementierten
juristischen Berufen zwingenden und zudem anspruchsvollerem
Staatsexamen, dem ein intensives, aber verkürztes Referendariat
folgt, nicht aber noch ein weiteres Staatsexamen. Eine
Spezialisierung findet auf Wunsch in einem gesonderten
Masterstudium statt.
In einer Stunde Podcast erfahren Studieninteressierte ebenso wie
Studierende und aktive Juristen (fast) alles, was man zum Stand
der deutschen Juristenausbildung im Jahr 2020 wissen muss.
Mehr zum 4-Stufen-Modell: www.neue-juristenausbildung.de
Diese Folge ist entstanden als Beitrag in dem wunderbaren Podcast
"Irgendwas mit Recht" von Marc Ohrendorf, in dem
dieser regelmäßig mit Menschen spricht, die irgendwas mit Recht
zu tun haben. Eine ideale Inspiration für jeden und jede, der
oder die Jura studiert und sich Gedanken über den richtigen Beruf
macht. Überall zu hören, wo es gut Podcasts zu hören - und
natürlich hier: www.irgendwasmitrecht.de.
Felipe Molina ist seinerseits Gastgeber des
spannenden Podcasts "Talking Legal Tech", den es hier zu hören
gibt: legaltechcologne.de.
Mehr
24.09.2020
50 Minuten
Thorsten Kausch, Inhaber der Stadtmanufaktur,
befragt in seinem Stadtentwicklungspodcast "CITYMAKING - So
wollen wir in Städten leben" als Gast Notar Dr. Jens
Jeep zu dessen Vorstellungen von Kunst und Denkmälern
und warum er die größte Bismarck-Statue der Welt in Hamburg mit
einem Lichtschwert ausstatten möchte. Dabei geht es um viele
weitere Themen, die nicht zuletzt in Corona-Zeiten eine besondere
Bedeutung erlangt haben:
Welche Funktion haben Gesetze und welche Gefahr droht, wenn man
sie sklavisch anwendet? Steht der reflektierte Normbruch wirklich
im Widerspruch zum Recht - oder ist er nicht vielmehr zwingender
Teil eines Rechtssystems, welches die Freiheit des Einzelnen nur
soweit einschränkt, wie es zum Schutz der Freiheit Anderer
wirklich erforderlich ist?
Was ist eigentlich Kunst und welche Bedeutung hat sie für das
Zusammenleben der Menschen? Was macht Corona aus der Kunst und
ihrer Freiheit?
Wie wichtig ist das geschriebene und gesprochene Wort und welche
Gefahren drohen ihm in Zeiten der sozialen Medien? Warum ist ein
wesentliches und gefährliches Phänomen der Gegenwart das
"geschriebene gesprochene Wort" und weshalb sollten, ja müssen
wir mit diesem anders umgehen als mit dem klassischen
geschriebenen Wort?
Gesellschaft und Kultur fordern häufig künstlerische
Interventionen - aber wollen sie diese wirklich? Und wie gehen
sie mit Interventionen um, die sie nicht beauftragt
haben?
Kann man ein Jazzfestival kinderfreundlich gestalten? Und warum
ist ein Lichtschwert nicht das letzte Wort im Umgang mit unseren
vergessenen Denkmälern?
Das alles in dieser Bonusfolge von "Recht schreiben", leider mit
etwas schlechterem Ton als gewohnt.
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17.09.2020
39 Minuten
Wer mit der Behinderung "Legasthenie" leben muss, der braucht
gehörigen Mut, ausgerechnet Jura zu studieren. Ein Fach, in dem
es vor allem darum geht, zu lesen und zu schreiben. Aber
sicherlich kann man vor dem Hintergrund des
Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz, der ja ausdrücklich für
Behinderungen sogar eine Ausnahme zugunsten der Betroffenen
macht, davon ausgehen, dass die mit der Lese- und Schreibschwäche
verbundenen Nachteile in der Prüfung ausgeglichen werden. Doch
kann man das wirklich?
In dieser Folge spricht Notar Dr. Jens Jeep mit der Juristin und
Legasthenikerin Zippora Lojenburg sowie ihrem Rechtsanwalt Marc
Ohrenndorf über ihren eher steinigen Weg durch die Erste
Juristische Prüfung, der am wenigsten mit der ohnehin
anstrengenden Lernphase zu tun hat.
Wie schreibt man in der Klausur gutes Recht, wenn man doch
ausgerechnet mit dem Rechtschreiben ein Problem hat, welches sich
auch nicht durch Fleiß und Willen beseitigen lässt? Welche Wege
eines Nachteilsausgleich sieht die anzuwendende Prüfungsordnung
vor? Wissen die Korrektoren von der Behinderung? Darf man Texte
mit dem Computer schreiben oder diktieren? Gibt es möglicherweise
Unterschiede zwischen den Bundesländern, obwohl das Grundgesetz
doch für alle gleich gilt?
Und wie wird das Recht in der Praxis von den Prüfungsämter so
angewendet, dass die Betroffenen sich auch wirklich auf das
konzentrieren können, worum es wirklich geht: Gutes Recht in der
Prüfung schreiben. Denn so wichtig die Form auch ist, noch
wichtiger sollte doch der Inhalt sein.
Mehr
Über diesen Podcast
Was macht ein überzeugendes Gesetz aus? Was ist gutes Legal Design?
Und warum sind doch so viele Gesetze schwer verständlich,
lückenhaft und nicht selten auch ungerecht? Wie erfahre ich als
Bürger, was Gesetz geworden ist und woran ich mich halten muss? Und
wenn ich mich in einem Bereich gut auskenne und eine Idee habe, wie
es besser geht: Wie kann ich mich in die Gesetzgebung einbringen?
Darum geht es hier. Neue Gesetze. Aktuelle Rechtsprechung. Laufende
rechtspolitische Debatten. Und vor allem ganz konkrete Vorschläge,
wie man es besser machen kann. Verbunden mit der Bitte an die
Hörer*innen, sich einzubringen, um die Vorschläge noch besser
zumachen. Immer konstruktiv. Denn zu sein, ist immer einfach. Aber
letztlich auch nur destruktiv. Und oft auch ungerecht. Denn gutes
Recht zu schreiben ist schwierig. Und geht nur gemeinsam. „Recht
schreiben“ ist genau dafür: Für besseres Recht. Lasst und lassen
Sie es uns gemeinsam machen. Wir schreiben Recht. Und
schlagen es dem Gesetzgeber vor. Auf dass er daraus Recht macht.
Das ist unser gemeinsames Ziel: Making better Law. Und das geht
damit los, dass man bestehendes Recht versteht. Viel Spaß dabei!
(Warnung: Dieser Podcast ersetzt - bei allem selbst gesetzten hohen
Anspruch an Inhalt und Zielsetzung - keine rechtliche Beratung für
den Einzelfall. Es werden sich im Podcast Fehler einschleichen.
Manches wird vielleicht missverständlich sein. Ich danke für
entsprechende Hinweise, um dies überprüfen und korrigieren zu
können. Relevante rechtliche Entscheidungen dürfen daher niemals
allein auf Basis der hier erfolgenden Erläuterungen erfolgen. Gehen
Sie bitte immer zu einem Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater, um
individuellen Rat einzuholen. Die Haftung für die hier gemachten
rechtlichen Äußerungen wird umfassend ausgeschlossen.)
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