Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Der Podcast zum Haftpflichtschaden nach einem Verkehrsunfall
Podcaster
Episoden
04.04.2019
4 Minuten
Im März 2019 habe ich 2 Klagen gegen die Huk und eine Klage
gegen die VHV Versicherung wegen unberechtigter Kürzungen
eingereicht.
Einmal wegen verweigerter Erstattung der
Sachverständigenkosten, weil das Gutachten angeblich
unbrauchbar gewesen sein soll, dann wegen gekürzter
Mietwagen-und Abschleppkosten und die dritte Klage wegen
gekürzter Reparatur-und Sachverständigenkosten.
Nach Zustellung der Klagen wurden die offenen Beträge durch die
Versicherungen sofort bezahlt, ohne dass eine der
Versicherungen den Prozess aufgenommen hätte.
Die Versicherungen müssen in solchen Fällen auch die Prozess-
und Anwaltskosten bezahlen. Damit hat keiner der Kläger
irgendwelche Kosten tragen müssen. Die Firmen haben alle ihr
Geld erhalten und müssen nicht wieder irgendwelche
unberechtigten Kürzungen ausbuchen.
Also warum nicht einfach mal auf den Putz hauen und sich gegen
den Kürzungswahn der Versicherer wehren?
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
http://unfall-anwalt-nürnberg.de
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen
Kontakt: helzel@vr-n.eu
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21.03.2019
9 Minuten
Weitere Infos zum Thema auf https://unfall-anwalt-nürnberg.de/
Fragen zum Thema beantworte ich gerne per Mail:
helzel@vr-n.eu
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08.03.2019
11 Minuten
Damit Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung Ihren
Erwerbsschaden erfolgreich durchsetzen können, gibt es einige
Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten. Die nachfolgenden 7
Punkte geben Ihnen einen ersten Überblick, was es beim
Erwerbsschaden zu beachten gibt.
1. Erwerbsschaden setzt Vermögensschaden voraus
Voraussetzung ist ein Vermögensschaden. Im ersten Schritt ist der
Vermögensschaden festzustellen.
Liegt überhaupt ein Vermögensschaden vor?
Damit überhaupt ein Vermögensschaden festgestellt werden kann,
ist nach der Art des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden. Sind
Sie angestellt/verbeamtet/selbständig/arbeitslos/oder im
Sozialleistungsbezug.
Je nach Art der Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche
Ermittlungsmethoden, um den Vermögensschaden zu ermitteln. Darauf
werde ich Ihnen einem anderen Artikel genauer eingehen.
Angestellte Arbeitnehmerhaben z.B. in den ersten 6 Wochen
ihrer Arbeitsunfähigkeit keinen Erwerbsschaden, da ihnen im
Krankheitsfall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zusteht.
Erst nach Ablauf dieser 6 Wochen tritt ein Erwerbsschaden ein,
der aus der Differenz der Krankengeldzahlung zum Lohn besteht.
Allerdings hat der Arbeitgeber in diesem Fall einen
Vermögensschaden, den er als eigenen Schaden bei der Versicherung
geltend machen kann.
Selbständigehaben nur dann einen Vermögensschaden, wenn
sie ihre Arbeit nicht nachholen können und wegen längeren
krankheitsbedingten Ausfalls keine Einnahmen haben. Für
Selbständige ist es damit wesentlich schwieriger einen
Erwerbsschaden nachzuweisen, der dann auch tatsächlich von der
Versicherung erstattet wird.
2. Erwerbsschaden und Grad der MdE
Wie hoch der Erwerbsschaden ist hängt auch davon ab, in welchem
Umfang die Verletzung die Möglichkeit mindert, der
Erwerbstätigkeit nachzugehen? Diesen Grad der MdE (Minderung der
Erwerbsfähigkeit) und die damit verbundenen Auswirkung auf Ihre
Arbeitsfähigkeit müssen Sie nachweisen.
Bei einer MdE bis 20% wird davon ausgegangen, dass eine
Möglichkeit besteht, seine Arbeit trotzdem erledigen zu können.
Ist dies nicht der Fall, muss Sie der Versicherung nachweisen,
warum Sie trotzdem nicht arbeiten können.
3. Erwerbsschaden und die zeitliche Dauer
Die Dauer der Ersatzpflicht hängt von der Dauer der
unfallbedingten Einschränkung ab. Sind Sie so stark verletzt
worden, dass Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können, endet
die Ersatzpflicht mit dem Eintritt ins Rentenalter.
4. Erwerbsschaden bei Kindern/Schülern/Studenten
Bei Verletzten, die vor dem Unfall noch keine berufliche
Tätigkeit aufgenommen haben und die wegen ihrer Verletzungen auch
nie einen Beruf werden ausüben können, muss eine Prognose
angestellt werden. D.h. es muss überlegt werden, welche
berufliche Entwicklung die Person genommen hätte. Hier wird
zunächst innerhalb der Familie geschaut, welche Berufe bzw.
Ausbildungen ausgeübt werden. Daran wird eine Prognose erstellt,
welchen Weg die verletzte Person voraussichtlich genommen hätte.
D.h. es ist erst zu schauen, welchen Beruf der oder die Verletzte
wahrscheinlich ergriffen hätte und dann ist die Höhe des
voraussichtlich erzielten Einkommens zu schätzen.
5. Erwerbsschaden bei verspätetem Start ins Berufsleben
Kann die berufliche Tätigkeit wegen des Unfalls erst später
aufgenommen werden, da es zu Verzögerungen beim Beginn der
Ausbildung gekommen ist, müssen alle Nachteile ausgeglichen
werden, die aus dem verzögerten Einstieg in das Berufsleben
entstanden sind. Zu denken ist hier in aller Linie auf die
Verluste bei der Rente, die durch den späteren Start in den Beruf
entstehen.
6. Erwerbsschaden bei beruflichen Alternativen
Besteht die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, oder
bei dem Arbeitgeber ein anderes Betätigungsfeld zu besetzen, sind
Sie möglicherweise verpflichtet, einen anderen Beruf zu erlernen,
oder zumindest eine andere Stelle anzunehmen.
Als Prüfkriterium gilt in diesen Fälle
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21.02.2019
4 Minuten
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äußern, dann schicken Sie mir doch einfach eine E-Mail an:
kanzlei@verkehrsrecht-nuernberg.eu
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31.01.2019
7 Minuten
Den Beitrag zum nachlesen mit den verlinkten Urteilen finden Sie
auf meiner Seite
https://xn--unfall-anwalt-nrnberg-nic.de/ist-die-fiktive-abrechnung-am-ende/
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht:
https://www.vr-n.eu
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Über diesen Podcast
Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach
einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet
Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der
Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.
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