027-Vorabzustimmung der Ausländerbehörde - schnelleres Visum

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vor 2 Wochen
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Deutschkenntisse beim Ehegattennachzug - Anforderungen und Ausnahmen

Beschreibung

vor 2 Wochen

Bei einem langfristigen Visum - mehr als 3 Monate - bedarf es
meit der Zustimmung der Ausländerbehörde.


Mit der Vorabzustimmung kann die Erteilung des Visums
beschleunigt werden.


Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde geht auf das Verfahren der
Vorabzustimmung ein.


Aufenthaltsverordnung (AufenthV)


§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung


§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für
längerfristige Zwecke


Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite:
https://www.familiennachzug-visum.de
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