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Beschreibung
vor 6 Tagen
Hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn Beschäftigte außerhalb des
regulären Arbeitszeitrahmens eingesetzt werden, beispielsweise an
einem Samstag auf einer Jobmesse? Und ändert sich daran etwas, wenn
die Beschäftigten freiwillig mitmachen? Das OVG Nordrhein-Westfalen
hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen (15.10.2025 – 33 A
1348/24.PVB).
regulären Arbeitszeitrahmens eingesetzt werden, beispielsweise an
einem Samstag auf einer Jobmesse? Und ändert sich daran etwas, wenn
die Beschäftigten freiwillig mitmachen? Das OVG Nordrhein-Westfalen
hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen (15.10.2025 – 33 A
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