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  4. „Das härteste Polizeigesetz seit 1945“ am Bundesverfassungsgericht
Als das Bayerische Polizeiaufgabengesetz 2018 reformiert wurde,
gingen in München 30.000 Men-schen dagegen auf die Straße. Es geht
um schwere Grundrechtseingriffe wie den Einsatz von Hand-granaten
und Panzerfäusten, um DNA-Untersuchungen und besonders weitgehende
Regelungen für den Präventivgewahrsam, der seitdem insbesondere
gegen die sogenannten „Klimakleber“ zum Ein-satz kam. Ein wichtiger
Streitpunkt ist der Begriff „drohende Gefahr“. Das ist
Eingriffsschwelle für weitreichende Grundrechtseingriffe wie das
Abhören von Telefonaten, das Erstellen von Bewe-gungsbildern und
den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Aktivisten
halten die Schwelle der „drohenden Gefahr“ für zu niedrig und damit
für verfassungswidrig. Sie haben Verfas-sungsbeschwerde eingelegt.
Auch die Oppositionsfraktionen im Bundestag von 2018, Grüne, FDP
und Linke haben das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Wir waren bei der Verhand-lung am Gericht dabei, haben mit den
Klägern und den Verteidigern des umstrittenen Gesetzes ge-sprochen
und werfen einen vertieften Blick auf „das härteste Polizeigesetz
seit 1945“. Podcast-Tipp der Woche: ARD Crime Time:
https://www.ardsounds.de/sendung/ard-crime-time-der-true-crime-podcast/urn:ard:show:29bf0b35c9a8ccc1/
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„„Das härteste Polizeigesetz seit 1945“ am Bundesverfassungsgericht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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