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  4. Kants Philosophie - Guter Wille und gute Tat
Handlungen als solche können nicht gut sein, sie können zwar
Legalität besitzen, also mit dem moralischen Gesetz
übereinstimmen, aber die eigentliche Moralität besteht in der
Gesinnung, aus der sie hervorgegangen sind: im guten Willen.

Zitat: 0:08

Legalität der Handlung und Moralität des Willens: 0:20

Geist und Buchstabe: 21:37

Aufklärung befreit von der Leitung durch die Sinnlichkeit: 29:39

Guter Wille ist mehr als gute Absicht: 38:18

Moralisch kann der Mensch betrachtet werden, als ob er das, was
er wahrhaft will, wirklich ausgeführt hätte: 46:21

Der Charakter, nicht die Sinnesart macht den Menschen gut: 58:04

Man darf sich nicht vorschnell für besser halten als Andere oder
Vergangene: 1:04:47

Der Grad der Aufklärung zeigt sich gerade dort, wo das Rechte und
Gute noch nicht allgemein akzeptiert ist: 1:11:30

Oft ist es nur Zufall, wer auf welcher Seite steht: 1:29:01

Viele wären unter entsprechenden Umständen selbst zu großem Bösen
fähig: 1:39:34

Die Erbsünde: 1:55:01

Das meiste Gute in der Welt ist mehr dem Zufall als dem guten
Willen geschuldet, dennoch entschuldigt der Zufall das Böse
nicht: 2:08:10

Wir können moralisch urteilen, aber nicht richten: 2:14:56

Auch der eigene gute Wille ist ungewiss: 2:25:27

Dank: 2:36:09

Über die Bedeutung des guten Willens und den Unterschied von
Legalität und Moralität lese man vorzüglich die Grundlegung zur
Metaphysik der Sitten: http://korpora.org/kant/aa04/385.html und
die Kritik der praktischen Vernunft:
http://korpora.org/kant/aa05/001.html.

Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies
tun über:

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„Kants Philosophie - Guter Wille und gute Tat“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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