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Beschreibung
vor 9 Monaten
Alle moralischen Pflichten, sie seien nun solche gegen andere
Menschen oder gegen sich selbst, lassen sich nach Kant in
Pflichten im engen und im weiten Sinne einteilen. Die ersteren
sind Pflichten zur Achtung von Rechten, die anderen sind
Pflichten der tätigen Nächstenliebe und haben die Beförderung von
Zwecken zum Inhalt.
Zitat: 0:08
Enge und weite Pflichten: 0:36
Im Konfliktfall sind stets zuerst die engen Pflichten zu
erfüllen: 12:32
Die Bestimmung von engen und weiten Pflichten nach dem
kategorischen Imperativ: 34:30
Rechtspflichten und Liebespflichten: 54:54
Achtung, Liebe und Humanität: 59:55
Die moralisch gebotene Nächstenliebe kann nur Liebe des
Wohlwollens, nicht Liebe des Wohlgefallens sein: 1:11:01
Schuldigkeit und Gütigkeit: 1:30:35
Güte sollte nach Möglichkeit betrachtet werden, als täte man nur
seine Schuldigkeit: 2:02:26
Dank: 2:24:11
Über die konkreten Pflichten schreibt Kant vor allem in seiner
Metaphysik der Sitten: http://korpora.org/kant/aa06/203.html. Es
empfiehlt sich unbedingt, auch und gerade die teils
ausführlicheren und erhellenderen Vorlesungen zur
Moralphilosophie zu lesen:
https://www.archive.org/details/kantsgesammeltes271imma |
https://archive.org/details/kantsgesammeltes272imma |
https://archive.org/details/kantsgesammeltes0027kant_s1s1/mode/2up.
Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies
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