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Beschreibung
vor 7 Monaten
Das Privatrecht fordert nach Kant die Einschränkung von
jedermanns Willkür so weit, wie es nötig ist, damit neben ihr die
Willkür jedes anderen bestehen kann. Alles Recht dreht sich also
um die Erhaltung der Freiheit. Und daher dreht es sich um das,
was Kant das Mein und Dein nennt: um das Eigentum. Hier
unterscheidet Kant angeborene und erworbene Rechte, also Rechte
an dem, was von Geburt her, und an dem, was durch Erwerbung das
Meine ist. Das angeborene Menschenrecht ist das Recht an der
eigenen Freiheit. Die eigentliche Aufgabe der Rechtsphilosophie
besteht aber in der Lösung der Frage, wie man ein Recht erwerben
kann, also wie Eigentum möglich ist.
Zitat: 0:08
Privatrecht: 0:29
Angeborene Rechte: 10:34
Erworbene Rechte: 17:55
Temporäre Erwerbung durch physische Inhabung: 21:21
Warum es Eigentum geben muss: 30:34
Die verkehrte Kritik an Kants Formalismus: 42:21
Der Parallelismus der Rechtsphilosophie mit der theoretischen
Philosophie: 58:34
Die Dialektik des Rechts und ihre Lösung durch juridischen
Idealismus: 1:02:47
Eigentum verpflichtet: 1:30:48
Beschluss: 1:43:26
Dank: 1:47:54
Das Privatrecht und den juridischen Idealismus bespricht Kant in
seiner Metaphysik der Sitten:
https://www.korpora.org/Kant/aa06/243.html. Zur Ergänzung und zum
besseren Verständnis sollte man auch seine Vorarbeiten zur
Metaphysik der Sitten lesen: https://www.korpora.org/Kant/aa23/.
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