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Beschreibung
vor 6 Monaten
Der Gegenstand des Rechts ist das Mein und Dein, sei es, im Falle
angeborener Rechte, das von Geburt her Meine, oder, im Falle
erworbener Rechte, das, was zu irgendeinem Zeitpunkt das Meine
geworden ist. Im Naturzustand, wenn es keinen Staat und kein
Gesetz gibt, lautet der Rechtsgrundsatz: neminem leadere,
verletze niemanden, d. h. lasse jedem das Seine, und dies ist der
Grundsatz einer kommutativen Gerechtigkeit. Aber es herrscht hier
keine Einigkeit darüber, was Mein, was Dein ist, daher ist der
Naturzustand ein beständiger Kriegszustand. Ewigen Frieden kann
nur das öffentliche Recht bringen: Ein Vertrag, der jedem das
Seine als das Seine zuweist und zusichert. Dies ist eine
distributive Gerechtigkeit, die nach dem Grundsatz verfährt: suum
cuique tribue, gib jedem das Seine. Gerecht kann demnach nur
sein, was in einem solchen Gesellschaftsvertrag, dem jeder
zustimmen könnte, vorkommen könnte. Und dies kann durch ein
Experiment der Vernunft ermittelt werden, nämlich durch die
Frage, ob es die Öffentlichkeit vertrage.
Zitat: 0:08
Gerechtigkeit und damit Frieden sind nur durch ein öffentliches
Recht möglich: 0:33
Der Staat braucht Gesetz, Gewalt und Freiheit: 6:38
Die Zustände, darin wenigstens ein wesenliches Element des
Staates fehlt: 12:53
Die Analogie mit der Ethik: 24:47
Wilde Freiheit und Freiheit unter dem Gesetz: 33:52
Barbarei: 41:44
Gerechte Gesetze sind solche, denen in einem ursprünglichen
Gesellschaftsvertrag jeder hätte zugestimmt haben können: 1:06:03
Die Maxime der Publizität im Recht: 1:39:13
Die Maxime der Publizität in der Ethik: 1:59:04
Dank: 2:24:55
Das Zusammenspiel von Freiheit, Gesetz und Gewalt behandelt Kant
in seiner Anthropologie in pragmatischer Hinsicht:
https://korpora.org/kant/aa07/330.html, seinen Vorlesungen über
Anthropologie:
https://archive.org/details/kantsgesammeltes0000kant_a3n3 |
https://archive.org/details/kantsgesammeltes0000kant_j8c0 und
seinem handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie:
https://korpora.org/kant/aa15/.
Die Maxime der Publizität taucht in seinen Schriften Über den
Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber
nicht für die Praxis: https://korpora.org/kant/aa08/273.html, Zum
ewigen Frieden: https://korpora.org/kant/aa08/381.html sowie in
seinem handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie:
https://korpora.org/kant/aa15/ und seinem handschriftlichen
Nachlass zur Moralphilosophie: https://korpora.org/kant/aa19/
vor.
Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies
tun über:
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