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Beschreibung
vor 5 Monaten
Alles Handeln folgt nach Kant entweder dem Prinzip der Moral oder
dem der Glückseligkeit. Dies gilt auch für das politische Handeln
und also dient die Politik entweder der Verwirklichung des
Rechts, wie es von der Vernunft gefordert wird, oder sie dient
dem allgemeinen Wohlstand. Genau hierum dreht sich nach Kant der
Streit der philosophischen Fakultät mit der juristischen. Nach
ihm darf Politik zwar klug und also auf Vorteil bedacht sein,
aber nur im Rahmen und nicht auf Kosten des Rechts.
Zitat: 0:08
Das metaphysische Staatsrecht: 0:16
Politik als ausübende Rechtslehre: 24:31
Staatsrecht und Staatsklugheit: 35:07
Der Streit der Fakultäten: 49:41
Die gegenwärtige Ideologie verlangt Pragmatismus und verwirft
jeden Idealismus: 1:11:26
Was uns als klug verkauft wird in der Politik, ist es gar nicht:
1:29:43
Die selbstsüchtige Politik der Liberalen ist Schuld am Aufstieg
der Rechten: 1:35:40
Kluge Politik hat ihren Platz im Rahmen und Dienste der
rechtlichen: 1:44:45
Dank: 1:58:03
Über die Rolle der Politik und ihr Verhältnis zu Recht und
Klugheit spricht Kant immer wieder an verstreuten Stellen seiner
moralischen und anthropologischen Schriften, vor allem in seinen
Aufsätzen Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig
sein, taugt aber nicht für die Praxis:
https://korpora.org/kant/aa08/273.html und Zum ewigen Frieden:
https://korpora.org/kant/aa08/341.html sowie in seinem
handschriftlichen Nachlass zur Moralphilosophie:
https://korpora.org/kant/aa19/.
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