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Beschreibung
vor 1 Woche
In dieser Folge erzählt Liliann Fischer, Projektleiterin bei
Wissenschaft im Dialog (WiD), warum und wie sie Job, Promotion
und Mutterschaft miteinander vereinbaren konnte.
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1:15 Begrüßung
1:34 Vom Studium über die Vollzeitstelle zur Promotion
7:40 Vier Tage Job, ein Tag Promotion – ein Gleichgewicht finden
19:00 „Was ist uns, wenn das Kind da ist, jeweils wichtig?“ –
Hobby, Arbeit, Promotion und Kinderwunsch
21:50 Mutterschutz, Elternzeitmodelle und Vereinbarkeit als
Logistikaufgabe
30:00 „Entweder ich schaff's jetzt oder es wird nix mehr.” – mit
Offenheit und Plan zum Ziel
36:00 „Ich kannte einfach kaum Leute, wo die Mütter nach weniger
als einem halben Jahr wieder arbeiten gegangen sind.“ –
Austauschen und Ausprobieren
45:00 „Jetzt reicht's mir aber mit der Vereinbarkeit!“ –
Konflikte und Reibungen
49:00 Zweites Kind – neue Strategie
53:30 „Was ist mir eigentlich wichtig?“
55:40 Abschied
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Lektüreempfehlung:
Janine Lange u. Jens Ambrasat (2022): Familie, Karriere oder
beides? Die spezifischen Vereinbarkeitsprobleme im
Wissenschaftsbereich. In: Svea Korff u. Inga Truschkat(Hg.),
Übergänge in Wissenschaftskarrieren. Wissenschaft – Hochschule –
Bildung. Wiesbaden: Springer VS.
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35717-7_6
Anlaufstellen Vereinbarkeit:
Familienbüro der Hochschule und der Stadt
Familienberatung bei der AWO, der Caritas oder beim Jugendamt
Gleichstellungsbüro/Gleichstellungsbeauftragte
Elterngeldstelle der Stadt
Graduiertenzentrum der Hochschule
Netzwerk „Mutterschaft und Wissenschaft“
Servicetelefon des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Zentrale Gesetze:
Mutterschutzgesetz (MuSchG): schützt die
Gesundheit von schwangeren oder stillenden Frauen und ihren
Kindern am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz.
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
schützt Schwangere vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und
bei der Jobsuche.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG): für wissenschaftliches Personal:
Erweiterung der Vertragslaufzeit um Elternzeit und
Verlängerung der Höchstbefristungsdauer bei Personen mit
Kindern.
Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG):
verpflichtet Dienststellen, die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für Frauen und Männer zu verbessern, um
Benachteiligungen abzubauen.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(BEEG): regelt die finanzielle Unterstützung
(Elterngeld) und den arbeitsrechtlichen Anspruch auf
Freistellung (Elternzeit) zur Betreuung eigener Kinder.
Infos von: Team Familienservice der TU Dortmund
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